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Häusliches Arbeitszimmer & Homeoffice-Pauschale

Häusliches Arbeitszimmer & Homeoffice-Pauschale

Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten von zu Hause. Steuerlich gibt es dabei zwei Möglichkeiten:
das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale.
Wichtig ist die Abgrenzung, wann welche Variante gilt und welche Kosten anerkannt werden.

1. Häusliches Arbeitszimmer

  • Voraussetzung: abgeschlossener, separater Raum, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.
  • Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit → volle Abzugsfähigkeit der Kosten.
  • Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht → Abzug bis max. 1.260 € pro Jahr.
  • Anerkannte Kosten: anteilige Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung, Renovierung, Abschreibung (bei Eigentum).

2. Homeoffice-Pauschale

  • 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr.
  • Kein separater Raum erforderlich (z. B. Arbeit am Küchentisch möglich).
  • Zählt zu den Werbungskosten und wird auf die 1.230 €-Pauschale angerechnet.
  • Nicht zusätzlich zum Arbeitszimmer möglich – es gilt entweder oder.

3. Kombination & Beispiele

  • Wer ein abgeschlossenes Arbeitszimmer hat → kann Kosten ansetzen (voll oder begrenzt auf 1.260 €).
  • Wer keinen separaten Raum hat → nutzt die Homeoffice-Pauschale.
  • Beispiel: Lehrer ohne eigenes Arbeitszimmer → 200 Homeoffice-Tage × 6 € = 1.200 € Werbungskosten.
  • Beispiel: Selbstständiger mit Arbeitszimmer als Mittelpunkt → anteilige Miet- und Nebenkosten voll absetzbar.

4. Tipps für die Praxis

  • Raum muss klar abgrenzbar sein → Durchgangszimmer oder Arbeitsecke zählen nicht.
  • Fotos & Grundriss aufbewahren, um das Finanzamt bei Nachfragen zu überzeugen.
  • Aufteilung nach Quadratmetern (Arbeitszimmerfläche / Wohnfläche × Gesamtkosten).
  • Homeoffice-Pauschale ist eine Jahresobergrenze, egal wie viele Personen im Haushalt arbeiten.

Arbeitszimmer & Homeoffice – schnelle Orientierung

  • Arbeitszimmer: nur bei separatem Raum → bis 1.260 € oder voll
  • Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 1.260 € pro Jahr
  • Entweder oder: keine Kombination möglich

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Einzelfälle sollten immer geprüft werden.

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