Kleinunternehmer-Check (§ 19 UStG) ab 2025
Prüfe schnell, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst.
Grenzwerte ab 2025: Vorjahr ≤ 25.000 € netto UND laufendes Jahr ≤ 100.000 € netto.
Wird die 100.000 €-Grenze im Jahr überschritten, erfolgt sofort der Wechsel in die Regelbesteuerung.
Ergebnis
- Seit 2025 gelten Umsätze als steuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG n.F.).
- Neues EU-Meldeverfahren (§ 19a UStG) möglich.
- Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung: Bindung mindestens 5 Jahre.
