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Vorab: Grundsteuer Steuererklärung – das ist zu tun!
- Ab dem Jahr 2022 ist alle 7 Jahre eine Grundsteuererklärung abzugeben, die sogenannte Feststellungserklärung Grundsteuer.
- Erstmalig ist die Erklärung im Jahr 2022 spätestens bis zum
31. Oktober 202231. Januar 2023 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. - Handlungsbedarf besteht für Eigentümer von Immobilien und Grundbesitz jetzt!
- Der Abgabezeitraum beginnt ab dem 1. Juli 2022.
Häufige Fragen
Die neue Grundsteuerreform sorgt teilweise für große Verwirrung und bringt eine komplexe Vorgehensweise mit sich. Einige Fragen werden mir immer wieder zur Grundsteuerreform gestellt, daher möchte ich diese gerne für Sie klären.
Wird es teuer?
Mag man den Ausführungen glauben schenken, so ändert sich nichts im absoluten Betrag, den Eigentümer zu zahlen haben. Es ändert sich lediglich die Berechnungsgrundlage. Ebendiese muss aber nun neu erstellt werden.
Muss ich das wirklich machen?
Ja, als Immobilienbesitzer müssen Sie sich auf die eine oder andere Weise zwangsweise mit dem Thema beschäftigen. Ich kann mich selbstverständlich darum für Sie kümmern.
Wie komplex ist das Thema?
Es kommt auf die Details an. Grundsätzlich könnten Sie die Erklärung auch eigenständig abgeben. Der Gesetzgeber zwingt Sie also nicht, sich an einen Steuerberater zu senden. Jedoch empfehle ich es Ihnen dringend, da es sich hierbei um ein sehr komplexes Verfahren handelt.
Wie funktioniert es und welche Daten muss ich einreichen?
Der Ablauf sieht folgendermaßen aus: Sie müssen sich zunächst entscheiden, ob ich das Prozedere für Sie übernehmen soll. Wenn ja, dann tragen Sie sich unten in das Online-Formular ein. Sie erhalten dann weitere Informationen.
Welche Daten werden benötigt?
- Aktenzeichen laut Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe der Grundsteuererklärung (eigene Steuernummer!)
- Einheitswert-Aktenzeichen laut dem letzten Grundsteuerbescheid
- Wohnadresse des / der Eigentümer
- Besitzverhältnisse bei mehreren Eigentümern
- Grundstücksfläche in qm
- Grundbuchinformationen wie Flurstück, Grundbuchblatt, Gemarkung
- Grundstücksart (Einfamilien-, Zweifamilien-, Mehrfamilienhaus oder sonstiges Wohneigentum)
- Baujahr und ggf. Jahr einer Kernsarnierung
- Wohnfläche
- Monatliche Nettokaltmiete in €/qm
- Bodenrichtwert
- persönliche Steuernummer und persönliche ID-Nummer
Wo finde ich diese Daten ?
- im Grundbuchauszug (Grundbuchamt)
- in Ihren Kaufunterlagen / Kaufverträgen
- in Ihrer Baubeschreibung
- im Grundsteuerbescheid
- ersatzweise bei der Stadt, beim Katasteramt oder Notar
Meine Gebühren?
Ich biete für die Abgabe der Steuererklärung und Prüfung des Grundsteuerbescheids durch mich als Steuerberater fixe Pauschalpreise ab 83,30 € an. Fordern Sie einfach unverbindlich ein Angebot von mir an.