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Vorab: Grundsteuer Steuererklärung – das ist zu tun!
- Ab dem Jahr 2022 ist alle 7 Jahre eine Grundsteuererklärung abzugeben, die sogenannte Feststellungserklärung Grundsteuer.
- Erstmalig ist die Erklärung im Jahr 2022 spätestens bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
- Handlungsbedarf besteht für Eigentümer von Immobilien und Grundbesitz jetzt!
- Der Abgabezeitraum beginnt ab dem 1. Juli 2022.
Häufige Fragen
Die neue Grundsteuerreform sorgt teilweise für große Verwirrung und bringt eine komplexe Vorgehensweise mit sich. Einige Fragen werden mir immer wieder zur Grundsteuerreform gestellt, daher möchte ich diese gerne für Sie klären.
Wird es teuer?
Mag man den Ausführungen glauben schenken, so ändert sich nichts im absoluten Betrag, den Eigentümer zu zahlen haben. Es ändert sich lediglich die Berechnungsgrundlage. Ebendiese muss aber nun neu erstellt werden.
Muss ich das wirklich machen?
Ja, als Immobilienbesitzer müssen Sie sich auf die eine oder andere Weise zwangsweise mit dem Thema beschäftigen. Ich kann mich selbstverständlich darum für Sie kümmern.
Wie komplex ist das Thema?
Es kommt auf die Details an. Grundsätzlich könnten Sie die Erklärung auch eigenständig abgeben. Der Gesetzgeber zwingt Sie also nicht, sich an einen Steuerberater zu senden. Jedoch empfehle ich es Ihnen dringend, da es sich hierbei um ein sehr komplexes Verfahren handelt.
Wie funktioniert es und welche Daten muss ich einreichen?
Der Ablauf sieht folgendermaßen aus: Sie müssen sich zunächst entscheiden, ob ich das Prozedere für Sie übernehmen soll. Wenn ja, dann tragen Sie sich unten in das Online-Formular ein. Sie erhalten dann weitere Informationen, sobald diese seitens des Gesetzgebers verfügbar sind.