Einkommensteuer-Vorschau 2025 – Online-Rechner mit Soli & Kirchensteuer
Rechner & Tools Einkommensteuer-Vorschau nach § 32a EStG

Einkommensteuer-Vorschau 2025
mit Soli & Kirchensteuer

Berechnen Sie in wenigen Sekunden Ihre voraussichtliche Einkommensteuer: inkl. Grund-/Splittingtarif, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ideal für Arbeitnehmer, Selbständige und Vermieter.

Der Einkommensteuer-Rechner verwendet die amtlichen Tarifformeln nach § 32a EStG und zeigt Ihnen das zu versteuernde Einkommen (zvE), die tarifliche Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Grenz- und Durchschnittssteuersatz für das Jahr 2025.

  • amtliche §32a-Formeln je Jahr hinterlegt
  • anpassbare Presets für Freibeträge & Zonen
  • Ergebnis mit Grenz- & Durchschnittssteuersatz
🧮 Jetzt Einkommensteuer berechnen
Keine Registrierung, keine Speicherung von Eingaben – reine Vorschau.

Was Sie hier berechnen können

Die Vorschau kombiniert Einkünfte aus Gewerbe, selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit sowie Vermietung & Sonstiges zu einem zu versteuernden Einkommen (zvE) und berechnet darauf:

  • Einkommensteuer nach §32a EStG
  • Grenz- & Durchschnittssteuersatz
  • ggf. Kirchensteuer
  • ggf. Solidaritätszuschlag mit Freigrenze/Milderungszone
Jahresvorschau Planung von Vorauszahlungen Vergleich von Szenarien

Typische Fragen, die der Rechner beantwortet

  • Wie verändert sich meine Steuer bei +/− 10 % Gewinn?
  • Lohnt sich ein zusätzlicher Beitrag zur Altersvorsorge?
  • Wie wirkt sich ein zweites Einkommen im Haushalt aus?
  • Was bringt ein höherer Verlustvortrag im nächsten Jahr?

Jetzt Einkommensteuer berechnen

Wählen Sie das Jahr, tragen Sie Ihre Einkünfte und Abzüge ein – der Rechner zeigt Ihnen das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen, die Einkommensteuer nach §32a EStG, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Die Einkommensteuer-Vorschau eignet sich als Online-Steuerrechner für 2025, um Ihre voraussichtliche Steuerlast realistisch zu planen. Sie sehen sofort, wie sich Änderungen bei Einkommen, Freibeträgen oder Vorsorgeaufwendungen auf die Einkommensteuer auswirken.

§32a EStG je Jahr hinterlegt Hinweis: Lohn wird als Näherung zum zvE behandelt – Sonderfälle sind nicht Teil des Tools.
Transparenz: Die zugrunde liegenden Tarifzonen, Freibeträge und Koeffizienten entsprechen den jeweiligen gesetzlichen Regelungen der ausgewählten Jahre. Die Berechnung ist bewusst als Vorschau ausgelegt und ersetzt nicht den endgültigen Steuerbescheid.

Die Einkommensteuer-Vorschau ersetzt keine Steuererklärung, hilft aber dabei, Ihre voraussichtliche Steuerlast besser zu verstehen und Entscheidungen – etwa zu Investitionen, Gewinnausschüttungen oder zusätzlichen Vorsorgeaufwendungen – fundierter zu treffen.

Auch interessant: Brutto-Netto-Rechner 2026

Wenn du statt Einkommensteuer lieber dein Nettogehalt 2026 berechnen möchtest, findest du hier unseren vollständig PAP-konformen Brutto-Netto-Rechner – inklusive Sozialabgaben, Steuerklassen, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Arbeitgeberkosten.

  • Nettolohn 2026 inkl. aller Abzüge
  • arbeitgeberseitige Lohnnebenkosten
  • Steuerklassen, Bundesland & Krankenversicherung
Zum Brutto-Netto-Rechner 2026

Wie funktioniert die Einkommensteuer-Vorschau?

Die Einkommensteuer in Deutschland wird grundsätzlich auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) erhoben. Der Rechner führt Ihre Einkünfte aus verschiedenen Bereichen zusammen und zieht vereinfachte Abzugspositionen ab.

Auf Basis dieses zvE berechnet der Einkommensteuer-Rechner 2025 die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG, ergänzt um Solidaritätszuschlag und – sofern ausgewählt – Kirchensteuer. Gleichzeitig werden Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz ermittelt, damit Sie verstehen, wie stark Ihr Einkommen tatsächlich besteuert wird.

1. Einkünfte erfassen

Sie geben getrennt ein:

  • Gewerbe / selbständige Tätigkeit
  • nichtselbständige Einkünfte (Lohn als Näherung)
  • Vermietung & Verpachtung / Sonstiges

Die Summe dieser Einkünfte ergibt Ihre Gesamteinkünfte.

2. Abzüge (vereinfacht)

Über die Eingabefelder für Abzüge berücksichtigen Sie u. a.:

  • Sonderausgaben (z. B. Spenden, Kirchensteuer)
  • Vorsorgeaufwendungen
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Freibeträge & Kinderfreibeträge

Daraus entsteht das zu versteuernde Einkommen (zvE).

3. Tarif, Soli & Kirchensteuer

Auf Basis des zvE wendet der Rechner den Grund- oder Splittingtarif nach §32a EStG an.

  • Berechnung der Einkommensteuer
  • Ermittlung des Grenz- & Durchschnittssteuersatzes
  • ggf. Kirchensteuer (8 % / 9 %)
  • ggf. Solidaritätszuschlag mit Freigrenze/Milderungszone

Wofür kann ich die Vorschau nutzen?

Die Einkommensteuer-Vorschau eignet sich besonders für Planungs- & Vergleichsrechnungen. Sie sehen schnell, wie sich Änderungen bei Einkommen oder Abzügen auf Ihre Steuerlast auswirken.

Typische Anwendungsfälle in der Praxis

  • Planung von Vorauszahlungen und Liquidität
  • Vergleich „Ist“ vs. „Plan-Gewinn“ eines Jahres
  • Auswirkungen zusätzlicher Einnahmen (z. B. Vermietung)
  • Abschätzung, wie sich Altersvorsorge-Beiträge oder andere Sonderausgaben steuerlich bemerkbar machen
  • +10 % / −10 % Gewinn-Szenario zur Sensitivitätsanalyse
Wichtiger Hinweis:
Die Vorschau ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung und keinen offiziellen Steuerbescheid. Für Gestaltungen, größere Investitionen oder komplexe Sachverhalte (z. B. internationale Sachverhalte, Betriebsaufgabe, Umwandlungen) sollten Sie eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.

Häufige Fragen zur Einkommensteuer-Vorschau

Einige Punkte tauchen in der Praxis immer wieder auf. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Einkommensteuer-Vorschau.

Ersetzt die Einkommensteuer-Vorschau meine Steuererklärung?

Nein. Die Vorschau ist eine vereinfachte, überschlägige Berechnung. Viele Detailfragen der Einkommensteuer (z. B. spezielle Pauschalen, Höchstbeträge, Übergangsregelungen oder besondere Veranlagungsformen) werden hier nicht im letzten Detail abgebildet. Maßgeblich bleibt immer der Steuerbescheid des Finanzamts.

Werden meine Eingaben gespeichert oder ans Finanzamt übermittelt?

+
Nein. Die Berechnung läuft ausschließlich im Browser. Es findet keine automatische Übermittlung an das Finanzamt statt. Sie können die Ergebnisse bei Bedarf manuell speichern oder ausdrucken.

Wie genau ist das Ergebnis?

+
Die tarifliche Einkommensteuer wird nach den gesetzlichen Formeln des §32a EStG berechnet. Vereinfachungen ergeben sich insbesondere bei der Behandlung von Lohn-/Gehaltsdaten (hier als Näherung zum zvE) und bei der Zusammenfassung verschiedener Abzüge. Für eine exakte Berechnung sind die ELStAM-Daten und sämtliche Detailregelungen im Rahmen der Steuererklärung heranzuziehen.

Kann ich mit dem Rechner auch Ehegatten-Splitting prüfen?

+
Ja. Über die Auswahl Einzel- oder Splittingtarif können Sie prüfen, wie sich eine Zusammenveranlagung im Vergleich zur Einzelveranlagung auswirkt. Typischer Einsatz: eine Person mit höherem, die andere mit geringerem Einkommen – hier zeigt der Rechner gut, wie der Splittingtarif die Gesamtsteuerlast beeinflusst.

Wie werden Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt?

+
Die Kirchensteuer wird als Prozentsatz von der Einkommensteuer berechnet (typischerweise 8 % in Bayern/Baden-Württemberg bzw. 9 % in den übrigen Bundesländern). Der Solidaritätszuschlag wird nach den gesetzlichen Freigrenzen und Milderungszonen auf die Einkommensteuer ermittelt und in der Gesamtsteuerlast mit ausgewiesen.

Ich habe mehrere Einkunftsarten – kann ich alles zusammen eingeben?

+
Ja. Der Rechner ist gerade dafür gedacht, verschiedene Einkunftsarten zusammenzuführen (z. B. Lohn, selbständige Tätigkeit, Vermietung). Die Summe ergibt Ihre Gesamtbasis für das zu versteuernde Einkommen; über die Abzugsfelder können Sie Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen pauschal berücksichtigen.

Individuelle Fragen zur Einkommensteuer?

Die Vorschau gibt Ihnen einen ersten Eindruck. Für Gestaltungen, Optimierungen oder größere Entscheidungen lohnt sich eine persönliche steuerliche Beratung.