Neue GWG-Grenze ab 01.01.2018:

Ab 2018 erhöht sich die Grenze von bisher 410 € auf 800 €. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine Nettogrenze handelt. Auch bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen und Privatpersonen (z. B.: Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit oder Vermietung- und Verpachtungseinkünfte) gilt diese Grenze als Nettogrenze, was den möglichen Sofortabzug auf 952€ erhöht.

 

Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum:

Die Grenze für dem vierteljährlichen LSt-Anmeldungszeitraum wird rückwirkend zum 01.01.2017 auf 5.000€ erhöht (bisher 4.000€). Dabei zählt hierzu nur die Lohnsteuer und nicht der Solidaritätszuschlag und auch nicht die Kirchensteuer.

Kleinbetragsrechnungsgrenze in der Umsatzsteuer:

Ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2017 ändert sich die Kleinbetragsrechnungsgrenze von bisher 150€ auf 250€. Hier handelt es sich um einen Bruttowert.

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StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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