Zum Stichtag 25.05.2018 müssen die Neuregelungen des Datenschutzrechts bereits vollständig umgesetzt sein.
Diese Neuregelungen der DSGVO bedeuten für Unternehmer aber auch z. B. für Vermieter an vielen Stellen neue Pflichten und vor allem auch verschärfte Strafen bei Verstößen.

Die DSGVO ist zwar schon zwei Jahre in Kraft und auch das Bundesdatenschutzgesetz wurde bereits novelliert, aber viele Unternehmer sind immer noch stark verunsichert und haben Fragen wie z. B.:

  • Was genau sind die neuen Regelungen?
  • Welche davon sind verpflichtend?
  • Welche Ansprüche haben Kunden?
  • Muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Wenn ja, wie?

Haben Sie auch genau diese Fragen: Sprechen Sie mich an!

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StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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