Steuern im Ruhestand

Steuererklärung für Rentner & Pensionäre – verständlich, entspannt & sicher.

Wir helfen Ihnen, Ihre Rente steuerlich richtig einzuordnen, teure Fehler zu vermeiden und keine Entlastungen zu verschenken – ohne Fachchinesisch.

Rentenbesteuerung & Versorgungsbezüge Pflege-Pauschbetrag & Krankheitskosten Kapitalerträge & Vermietung im Alter

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung – sie gibt Ihnen eine erste Orientierung. Im Einzelfall prüfen wir Ihre persönliche Situation ganz genau.

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Auf Wunsch arbeiten wir gerne auch mit Ihren Kindern / Bevollmächtigten zusammen.

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Wichtiger Hinweis: Jede Rente ist anders. Beginnjahr, Art der Rente, weitere Einkünfte und Lebenssituation (z. B. Pflege, Behinderung, Vermietung) spielen eine große Rolle. Wir prüfen das für Sie im Rahmen einer individuellen Beratung.

Renten-Steuer-Quick-Check

Beantworten Sie kurz die folgenden Fragen. Der Quick-Check ersetzt keine individuelle Beratung, gibt Ihnen aber ein erstes Gefühl, ob Handlungsbedarf bestehen könnte.

  • Frage 1
    Erhalten Sie mehrere Renten oder Versorgungsbezüge (z. B. gesetzliche Rente + Betriebsrente + private Rente / Pension)?
  • Frage 2
    Haben Sie zusätzlich Einkommen aus Vermietung, Kapitalanlagen (Zinsen, Dividenden, Fonds) oder einem Nebenjob?
  • Frage 3
    Gab es im letzten Jahr höhere Krankheits- oder Pflegekosten, die Sie selbst bezahlt haben (z. B. Zuzahlungen, Fahrten, Hilfsmittel, Pflegeleistungen)?
  • Frage 4
    Haben Sie den Eindruck, dass Ihre Renten und sonstigen Einkünfte in der Nähe oder über dem Grundfreibetrag liegen?
  • Frage 5
    Haben Sie ein Schreiben vom Finanzamt erhalten (z. B. „Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung“ oder Rückfragen zur Rente)?
So funktioniert der Quick-Check:
Beantworten Sie jede Frage möglichst ehrlich. Je mehr „Ja“-Antworten, desto eher besteht Steuererklärungspflicht oder die Chance auf eine Steuererstattung.
Ergebnis:
Bitte beantworten Sie die Fragen. Ihr persönliches Ergebnis erscheint hier.

Der Quick-Check ist nur eine erste Orientierung. Die endgültige Beurteilung treffen wir gemeinsam im Rahmen einer individuellen Beratung.

Typische Steuerthemen im Ruhestand

Rentner & Pensionäre haben andere Fragen als Erwerbstätige. Die wichtigsten Bereiche im Überblick – ohne Fachchinesisch.

Rente Wie wird meine Rente besteuert?

Entscheidend ist, in welchem Jahr Ihre Rente begonnen hat und um welche Art von Rente es sich handelt (gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Rente, Rürup/Riester, Pension). Aus dem Rentenbeginnjahr ergibt sich der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente.

  • Je nach Jahr ist ein Teil Ihrer Rente steuerfrei („Rentenfreibetrag“).
  • Weitere Einkünfte (z. B. Vermietung, Kapitalerträge) werden hinzugerechnet.
  • Abzüge wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können steuermindernd wirken.
Steuertipp: Häufig lohnt sich eine nachträgliche Steuererklärung für mehrere Jahre, wenn sich z. B. Ihre Rente erhöht hat oder sich Ihre Situation geändert hat. Wir prüfen für Sie, ob Erstattungen möglich sind.
Pflege Pflege-Pauschbetrag & Krankheitskosten – was erkennt das Finanzamt an?

Im Alter steigen häufig die Ausgaben für Gesundheit und Pflege. Viele Kosten können steuerlich berücksichtigt werden – aber nur, wenn sie richtig zugeordnet und nachgewiesen werden.

  • Pflege-Pauschbetrag für die Pflege naher Angehöriger (je nach Grad der Pflegebedürftigkeit).
  • Krankheitskosten (z. B. Zuzahlungen, Hilfsmittel, bestimmte Therapien).
  • Aufwendungen für Heimunterbringung oder ambulante Pflege.
Achtung: Ob und in welcher Höhe Krankheits- und Pflegekosten wirken, hängt u. a. von Ihrer zumutbaren Belastung und Ihren Gesamteinkünften ab. Wir rechnen das für Sie sauber durch.
Kapital Sparer-Pauschbetrag, Freistellungsauftrag & Abgeltungsteuer im Alter

Zinsen, Dividenden oder Fondserträge werden meist direkt von der Bank mit Abgeltungsteuer belastet. Im Ruhestand kann es aber sein, dass Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt – dann lohnt sich oft die Angabe in der Steuererklärung.

  • Optimale Nutzung des Sparer-Pauschbetrags im Alter.
  • Prüfung, ob eine Günstigerprüfung steuerlich vorteilhaft ist.
  • Abstimmung von Freistellungsaufträgen innerhalb der Familie.
Steuertipp: Gerade bei konservativen Anlagen (Tagesgeld, Sparbriefe, Anleihen) verschenken viele Rentner Steuervorteile. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Kapitalerträge optimal einordnen.
Immobilie Eigene Immobilie, Vermietung & Erbschaften

Viele Ruheständler besitzen ein Eigenheim oder vermieten eine Wohnung. Hier stellt sich die Frage: Welche Einnahmen sind zu versteuern – und welche Kosten können abgesetzt werden?

  • Vermietung (Mieteinnahmen, Werbungskosten, Abschreibung).
  • Teilweise Nutzung durch Kinder/Enkel oder unentgeltliche Überlassung.
  • Gestaltung bei geplanter Schenkung oder Erbschaft der Immobilie.
Achtung: Eine unüberlegte Übertragung von Immobilien kann später zu unerwarteten steuerlichen Folgen führen. Bitte sprechen Sie vorher mit uns – nicht erst nach dem Notartermin.
Familie Finanzielle Unterstützung für Kinder & Enkel – was ist steuerlich sinnvoll?

Viele Großeltern möchten zu Lebzeiten etwas „weitergeben“ – für Studium, Führerschein oder die erste Wohnung. Hier lohnt ein Blick auf Schenkungsteuer-Freibeträge und eine kluge Gestaltung.

  • Ausnutzung von Freibeträgen bei Schenkungen.
  • Gestaltung von regelmäßigen Unterstützungszahlungen.
  • Abstimmung mit später geplanter Vermögensübertragung (Erbe/Schenkung).
Steuertipp: Oft ist es günstiger, Vermögen in Etappen zu übertragen statt in einem großen Schritt. Wir planen mit Ihnen, was zu Ihrer Situation passt.

Wie wir Sie als Rentner oder Pensionär begleiten

Keine Zettelwirtschaft, keine unnötigen Wege zum Finanzamt. Wir strukturieren Ihre Unterlagen und kümmern uns um die Kommunikation mit dem Finanzamt.

  • 1️⃣ Kurze Bestandsaufnahme: Welche Renten / Versorgungsbezüge erhalten Sie? Welche weiteren Einkünfte gibt es?
  • 2️⃣ Unterlagen-Check: Wir sagen Ihnen konkret, was wir vom Rentenbescheid bis zu Kontoauszügen benötigen.
  • 3️⃣ Erstellung der Steuererklärung: inklusive Prüfung von Freibeträgen, Pauschbeträgen und außergewöhnlichen Belastungen.
  • 4️⃣ Bescheid-Prüfung: Wir kontrollieren den Steuerbescheid und legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein.
Was kostet das?
Die Gebühren richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und hängen u. a. von der Höhe Ihrer Einkünfte und dem Aufwand ab. Auf Wunsch erhalten Sie vorab eine Orientierung, mit welchen Kosten Sie rechnen können.

Unverbindlich anfragen – für Sie oder Ihre Angehörigen

Sie möchten Ihre Steuersituation im Ruhestand klären oder die Steuerangelegenheiten Ihrer Eltern / eines Angehörigen vertrauensvoll in gute Hände geben? Schreiben Sie uns kurz, wie wir helfen können.

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Auf Wunsch stimmen wir uns gerne mit Ihrer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ab.

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