Betriebsaufspaltung – Absicherung
WIKI: Betriebsaufspaltung – Absicherung & Praxisfälle
Vermeide ungewollte Steuerfallen: Wann Betriebsaufspaltungen enden, welche Folgen drohen – und wie du Strukturen rechtssicher absicherst.
Warum Absicherung wichtig ist
- Eine Betriebsaufspaltung endet, wenn personelle oder sachliche Verflechtung wegfallen.
- Folge: Betriebsaufgabe, Aufdeckung aller stillen Reserven (§ 16 EStG).
- Oft entsteht ein dry income → Steuer, aber keine Liquidität.
- Die Gefahr entsteht häufig durch Erbfälle, Volljährigkeit, Anteilsverkäufe, Grundstücksverkäufe, Mietvertragsänderungen.
💡 Absicherung lohnt sich IMMER, wenn wesentliche Werte im Besitzunternehmen stecken.
Die 6 wichtigsten Absicherungsstrategien
1️⃣ Gewerbliche Prägung oder originär gewerbliche Tätigkeit
- Besitzgesellschaft wird gewerblich geprägt (GmbH als Komplementärin + Geschäftsführung).
- Oder Aufbau einer eigenen gewerblichen Tätigkeit („Substanzanreicherung“).
- Vorteil: Wegfall der Betriebsaufspaltung führt nicht zur Betriebsaufgabe.
2️⃣ Formwechsel der Besitzgesellschaft in eine GmbH
- PropCo-KG → PropCo-GmbH (steuerlich nach UmwStG möglich).
- Kapitalgesellschaft erzielt automatisch gewerbliche Einkünfte.
- 7-jährige Sperrfrist beachten.
3️⃣ Einbringung der PropCo-Anteile in die OpCo
- Besitzanteile → Betriebsgesellschaft (Buchwert nach § 20 UmwStG möglich).
- Personelle Entflechtung wird praktisch ausgeschlossen.
- Achtung bei: Grunderwerbsteuer (bei Grundstücken).
4️⃣ Einheitsbetriebsaufspaltung herstellen
- OpCo-Anteile werden in die PropCo eingebracht.
- Besitzgesellschaft hält 100 % der Betriebsgesellschaft.
- Sperrfristen: 3 Jahre + 7 Jahre.
5️⃣ Erbfolge aktiv gestalten
- Vermeidung von Entflechtung durch geteilte Nachfolge (z. B. Kind A = PropCo, Kind B = OpCo).
- Wiesbadener Modell + Berliner Testament → besonders risikoreich.
- Empfehlung: gleiche Erbfolge oder Holdinglösung.
6️⃣ Betriebsverpachtung im Ganzen nutzen
- Bei Wegfall der Aufspaltung kann das Verpächterwahlrecht wieder aufleben.
- Erlaubt Steueraufschub trotz Entfall der Verflechtungen.
- Bei Volljährigkeit des Kindes → Billigkeitsantrag möglich.
Praxisfälle
Fall 1: Volljährigkeit des Kindes
Minderjährige Kinder + Eltern → Stimmrechte werden addiert.
Mit 18 entfällt die Addition → personelle Verflechtung endet.
Empfehlung: Einheitsbetriebsaufspaltung oder Formwechsel.
Fall 2: Anteilskauf durch Investor
B verkauft 20 % seiner Anteile → Durchsetzungsmacht verliert sich.
Empfehlung: vorher gewerbliche Prägung oder Struktur über Holdings.
Fall 3: Verkauf der einzigen wesentlichen Betriebsgrundlage
Grundstück wird veräußert → sachliche Verflechtung endet.
Empfehlung: erst neue wesentliche Betriebsgrundlage schaffen oder Formwechsel.
Fall 4: Todesfall & Berliner Testament
Beim erstversterbenden Ehepartner unkritisch – beim Überlebenden entsteht plötzlich eine Aufspaltung.
Empfehlung: Testament prüfen & evtl. Holdingstruktur.
Fall 5: Insolvenz der OpCo
Insolvenz → personelle Verflechtung weg → Betriebsaufgabe.
Empfehlung: gewerbliche Prägung oder Einheits-Struktur vorher herstellen.
Checkliste für die Kanzlei
- ✔ Besteht eine Personengruppe mit >50 % Durchsetzungsmacht?
- ✔ Ist eine wesentliche Betriebsgrundlage überlassen?
- ✔ Drohen Erbfälle, Anteilsverkäufe, Volljährigkeit?
- ✔ Existieren Sperrfristen (3 / 7 Jahre)?
- ✔ Sollte die Struktur „sicher gemacht“ werden?
💡 Bei Immobilien in der PropCo immer alle Strukturszenarien durchspielen.
