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Überstundenzuschläge






💼 Überstundenzuschläge – Steuer & SV | Kanzlei-Wiki


💼 Überstundenzuschläge – Steuerliche & SV-rechtliche Behandlung

Kanzlei-Wiki • Stand: Oktober 2025

🧾 Grundlagen

Überstundenzuschläge sind zusätzliche Zahlungen für Arbeit über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus.
Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt von der Art und Zeit der Arbeitsleistung ab.

💰 1. Steuerliche Behandlung (§ 3b EStG)

Überstundenzuschläge können steuerfrei sein, wenn sie:

  • für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden,
  • zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden (nicht umgewandelt),
  • und die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten.
Art der Arbeit Max. steuerfreier Zuschlag Steuerfreie Grundlage Bemerkung
Nachtarbeit (20–6 Uhr) bis 25 % Grundlohn ≤ 50 €/Std. Begünstigt nach § 3b EStG
Nachtarbeit (0–4 Uhr, Beginn vor 0 Uhr) bis 40 % Grundlohn ≤ 50 €/Std. Erhöhte Belastung
Sonntagsarbeit bis 50 % Grundlohn ≤ 50 €/Std. 0–24 Uhr
Feiertagsarbeit (gesetzlich) bis 125 % Grundlohn ≤ 50 €/Std. 0–24 Uhr
24./25./26. Dez., 1. Mai bis 150 % Grundlohn ≤ 50 €/Std. Besonders begünstigt
Normale Überstunden (werktags) Voll steuerpflichtig

Übersteigt der Zuschlag oder der zugrunde liegende Stundenlohn diese Grenzen,
ist der übersteigende Teil steuerpflichtig.

🧮 2. Sozialversicherungsrecht (§ 14 SGB IV)
Steuerstatus Sozialversicherung
Steuerfrei nach § 3b EStG Beitragsfrei
Steuerpflichtig Beitragspflichtig

Die Sozialversicherung folgt grundsätzlich der steuerlichen Behandlung.

📘 3. Rechtsgrundlagen
  • § 3b Einkommensteuergesetz (EStG)
  • R 3b Lohnsteuer-Richtlinien (LStR)
  • § 14 Abs. 1 SGB IV
  • BMF-Schreiben vom 17. 12. 2013 (BStBl I 2013, 1620)

🏁 Kurzfazit
Zuschlag Steuer SV
Grundvergütung (normale Überstunden) steuerpflichtig beitragspflichtig
25 % Nachtzuschlag steuerfrei beitragsfrei
25 % normaler Überstundenzuschlag (tagsüber) steuerpflichtig beitragspflichtig