👪 Erbrechner (gesetzliche Erbquoten)
Vereinfachte Standardfälle nach BGB – plus Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung (Schenkungen) und Vertretung durch Enkel. Jetzt inkl. 4. Ordnung (Urgroßelternlinien).
Eingaben
Gesetzliche Erbquoten
Anteile in Bruchteilen und Prozent. Summen sollten 1 (100 %) ergeben.
| Erbe | Quote | Prozent |
|---|
Pflichtteil (theoretische Quote bei Enterbung)
Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge und der Ehegatte; Eltern nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Die Pflichtteilsquote ist die Hälfte der gesetzlichen Erbquote der jeweiligen Person/Linie.
| Pflichtteilsberechtigter | Quote | Prozent |
|---|
Pflichtteilsergänzung (Schenkungen) – vereinfachte Basis
Jede Schenkung wird linear abgeschmolzen: Ergänzung = Betrag × max(0, 1 − Jahre/10). Die ergänzte Pflichtteils-Basis = Nachlass + Summe Ergänzungen.
| Position | Wert |
|---|
❓ Hilfe: Modell & Annahmen
- Gesetzliche Erbfolge: Ehegatte + Abkömmlinge (1. Ordnung); sonst Eltern (2. Ordnung); sonst Großeltern (3. Ordnung); sonst Urgroßeltern (4. Ordnung).
- Güterstand:
Zugewinn→ pauschal 1/2 neben Kindern, 3/4 neben 2./3. Ordnung; bei ausschließlich 4. Ordnung erbt der Ehegatte allein.Gütertrennung→ Ehegatte wie ein Kind (Deckelung 1/2, 1/3, 1/4) neben Kindern; 1/2 neben 2./3. Ordnung; allein neben ausschließlich 4. Ordnung. - Vertretung durch Enkel: Eine vorverstorbene Kinderlinie kann durch eine Enkelgruppe repräsentiert werden (per stirpes). Vertretungen in 2.–4. Ordnung zusammengefasst als Linie.
- Neu: Vertretung durch Neffen/Nichten in der 2. Ordnung: Eine vorverstorbene Geschwisterlinie kann durch Neffen/Nichten repräsentiert werden; der Restanteil neben dem Ehegatten (z. B. 1/4) bzw. der volle Anteil ohne Ehegatten wird zu gleichen Teilen verteilt.
- Pflichtteil: Hälfte der gesetzlichen Quote der Person/Linie.
- Pflichtteilsergänzung: lineares 1/10-Abschmelzen (0–10 Jahre), ohne Sonderregeln (z. B. Ehegattenschenkungen, Nutzungen, Vorbehalte, mehrere Linien).
Hinweis / Disclaimer: Dieses Tool bildet vereinfachte Konstellationen ab (kein Testament, keine Vor-/Nacherbschaft, kein Voraus, keine Stief-/Patchwork-Differenzierung, keine Ausgleichungen, keine Erb-/Pflichtteilsverzichte, keine Gütergemeinschaft, keine ausländischen Rechtsordnungen). Pflichtteilsergänzung: pauschales 1/10-Modell ohne Sonderregeln; Ergebnisse sind Näherungswerte. Alle Angaben sind unverbindliche Information und keine Rechtsberatung. Steuerliche Fragen (z. B. ErbSt) beraten wir gern im Mandat.
