Erbrechner – gesetzliche Erbquoten + Pflichtteil + Ergänzung (vereinfacht, bis 4. Ordnung)

👪 Erbrechner (gesetzliche Erbquoten)

Vereinfachte Standardfälle nach BGB – plus Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung (Schenkungen) und Vertretung durch Enkel. Jetzt inkl. 4. Ordnung (Urgroßelternlinien).

💡 Hinweis:
Die Berechnungen sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung. Steuerliche Folgen (z. B. Erbschaftsteuer) erläutern wir Ihnen gern im Rahmen der Beratung.

Eingaben

Per stirpes: Die Enkel teilen den Anteil der verstorbenen Linie.
Per stirpes in der 2. Ordnung: Neffen/Nichten teilen den Anteil der vorverstorbenen Geschwisterlinie.
Vereinfachung: Als Linie zusammengefasst (4. Ordnung).
❓ Hilfe: Modell & Annahmen
  • Gesetzliche Erbfolge: Ehegatte + Abkömmlinge (1. Ordnung); sonst Eltern (2. Ordnung); sonst Großeltern (3. Ordnung); sonst Urgroßeltern (4. Ordnung).
  • Güterstand: Zugewinn → pauschal 1/2 neben Kindern, 3/4 neben 2./3. Ordnung; bei ausschließlich 4. Ordnung erbt der Ehegatte allein. Gütertrennung → Ehegatte wie ein Kind (Deckelung 1/2, 1/3, 1/4) neben Kindern; 1/2 neben 2./3. Ordnung; allein neben ausschließlich 4. Ordnung.
  • Vertretung durch Enkel: Eine vorverstorbene Kinderlinie kann durch eine Enkelgruppe repräsentiert werden (per stirpes). Vertretungen in 2.–4. Ordnung zusammengefasst als Linie.
  • Neu: Vertretung durch Neffen/Nichten in der 2. Ordnung: Eine vorverstorbene Geschwisterlinie kann durch Neffen/Nichten repräsentiert werden; der Restanteil neben dem Ehegatten (z. B. 1/4) bzw. der volle Anteil ohne Ehegatten wird zu gleichen Teilen verteilt.
  • Pflichtteil: Hälfte der gesetzlichen Quote der Person/Linie.
  • Pflichtteilsergänzung: lineares 1/10-Abschmelzen (0–10 Jahre), ohne Sonderregeln (z. B. Ehegattenschenkungen, Nutzungen, Vorbehalte, mehrere Linien).

Hinweis / Disclaimer: Dieses Tool bildet vereinfachte Konstellationen ab (kein Testament, keine Vor-/Nacherbschaft, kein Voraus, keine Stief-/Patchwork-Differenzierung, keine Ausgleichungen, keine Erb-/Pflichtteilsverzichte, keine Gütergemeinschaft, keine ausländischen Rechtsordnungen). Pflichtteilsergänzung: pauschales 1/10-Modell ohne Sonderregeln; Ergebnisse sind Näherungswerte. Alle Angaben sind unverbindliche Information und keine Rechtsberatung. Steuerliche Fragen (z. B. ErbSt) beraten wir gern im Mandat.

StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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