Internationales Steuerrecht
Internationale Steuerfälle können schnell komplex werden – etwa durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), den Progressionsvorbehalt oder besondere Nachweis- und Dokumentationspflichten.
Unsere Quick-Rechner, Praxishinweise und Checklisten geben Ihnen eine erste Orientierung und helfen Ihnen, sich gezielt auf das Beratungsgespräch vorzubereiten.
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❓ FAQ – Internationale Steuerfälle
Was bewirkt der Progressionsvorbehalt?
Bestimmte in Deutschland steuerfreie Einkünfte werden bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Dadurch kann sich der Steuersatz verändern, der auf die in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte angewendet wird. Unser 📈 Progressionsvorbehalt-Rechner bietet eine überschlägige Berechnung auf Grundlage der §§ 32a und 32b EStG.
Wann kann die 183-Tage-Regel angewendet werden?
Die sogenannte 183-Tage-Regel kann dazu führen, dass das Besteuerungsrecht trotz einer Tätigkeit im Ausland beim Ansässigkeitsstaat verbleibt. Regelmäßig müssen dafür drei Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein: Der Arbeitnehmer überschreitet die 183-Tage-Grenze innerhalb des im DBA bestimmten Zeitraums nicht, die Vergütung wird nicht von einem im Tätigkeitsstaat ansässigen wirtschaftlichen Arbeitgeber getragen und sie geht nicht zulasten einer dortigen Betriebsstätte. Die genaue Prüfung richtet sich immer nach dem jeweiligen DBA. Eine erste Einordnung bietet unser 🌍 Grenzgänger- und Quellensteuer-Check.
Wie wird ausländische Steuer angerechnet?
Ob und in welcher Höhe ausländische Steuer angerechnet werden kann, hängt insbesondere vom anwendbaren DBA und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die Anrechnung ist grundsätzlich auf die deutsche Steuer begrenzt, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Eine erste Orientierung bietet unser Quellensteuer-Check.
Wie wird ein Betriebsstättengewinn aufgeteilt?
Die Gewinnabgrenzung erfolgt grundsätzlich funktions- und risikogerecht. Dabei werden der Betriebsstätte unter anderem Personalfunktionen, Vermögenswerte, Chancen und Risiken sowie ein angemessenes Dotationskapital zugeordnet. Darauf aufbauend werden die Geschäftsbeziehungen zum übrigen Unternehmen und fremdvergleichskonforme Verrechnungspreise bestimmt. Einen vereinfachten Einstieg bietet unser 🏭 Betriebsstättengewinn-Rechner.
