Vereinfachte Betriebsstättengewinn-Aufteilung
Direkte Zuordnung von Erlösen und Kosten · Verteilung gemeinsamer Kosten · transparente Überleitungs- und Kontrollrechnung
Wichtiger Hinweis: Diese Modellrechnung ist keine Gewinnermittlung nach BsGaV und ersetzt weder die Funktions- und Risikoanalyse noch die Hilfs- und Nebenrechnung. Maßgeblich sind insbesondere das konkrete DBA, § 1 Abs. 5 AStG, die BsGaV, § 90 AO, die tatsächlichen Personalfunktionen, Vermögenswerte, Chancen und Risiken sowie fremdvergleichskonforme Verrechnungspreise. Steuerliche Entlastungsmethoden und Progressionsvorbehalt werden nicht automatisch bestimmt.
