Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer – beim Immobilienkauf unvermeidlich

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Grundstücken und Immobilien an.
Höhe und Regeln unterscheiden sich je Bundesland.

1) Höhe der Steuer

  • Bemessungsgrundlage = Kaufpreis (inkl. Nebenkosten, falls mitgekauft: z. B. Garage, Inventar teilweise ausgenommen).
  • Steuersatz je Bundesland: aktuell 3,5 % bis 6,5 %.
  • Zahlungspflicht entsteht mit Kaufvertrag, Fälligkeit nach Mitteilung des Finanzamts.

2) Befreiungen & Ausnahmen

  • Erwerb durch Ehegatten oder Kinder kann steuerfrei sein.
  • Erbschaften und Schenkungen sind keine Grunderwerbsteuer, sondern Erb-/Schenkungsteuer.
  • Kleinere Grundstückserwerbe unter 2.500 € meist steuerfrei.

3) Tipps für Käufer

  • Beim Kaufvertrag klar trennen: Inventar (z. B. Küche, Möbel) → reduziert Steuerlast.
  • Grunderwerbsteuer ist nicht abzugsfähig als Werbungskosten bei Selbstnutzung, aber bei Vermietung über AfA mit drin.
  • Finanzierung beachten: Steuer wird kurz nach Kauf fällig und muss mit eingeplant werden.