Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer – beim Immobilienkauf unvermeidlich
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Grundstücken und Immobilien an.
Höhe und Regeln unterscheiden sich je Bundesland.
1) Höhe der Steuer
- Bemessungsgrundlage = Kaufpreis (inkl. Nebenkosten, falls mitgekauft: z. B. Garage, Inventar teilweise ausgenommen).
- Steuersatz je Bundesland: aktuell 3,5 % bis 6,5 %.
- Zahlungspflicht entsteht mit Kaufvertrag, Fälligkeit nach Mitteilung des Finanzamts.
2) Befreiungen & Ausnahmen
- Erwerb durch Ehegatten oder Kinder kann steuerfrei sein.
- Erbschaften und Schenkungen sind keine Grunderwerbsteuer, sondern Erb-/Schenkungsteuer.
- Kleinere Grundstückserwerbe unter 2.500 € meist steuerfrei.
3) Tipps für Käufer
- Beim Kaufvertrag klar trennen: Inventar (z. B. Küche, Möbel) → reduziert Steuerlast.
- Grunderwerbsteuer ist nicht abzugsfähig als Werbungskosten bei Selbstnutzung, aber bei Vermietung über AfA mit drin.
- Finanzierung beachten: Steuer wird kurz nach Kauf fällig und muss mit eingeplant werden.
