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Was muss ich beachten beim Austritt eines Arbeitnehmers

Arbeitnehmer-Austritt – Offboarding in der Praxis

Was ist bei Kündigung/Beendigung zu tun? Kompakt: Fristen, Meldungen, Zahlungen, Dokumente.

Kernschritte

  • Termine klären: Zugang Kündigung, letzter Arbeitstag, Resturlaub/Abgeltung.
  • Letzte Abrechnung: Urlaub, Überstunden, offene Posten einbeziehen.
  • Meldungen: DEÜV-Abmeldung an die Krankenkasse; eAB an die Agentur für Arbeit.
  • Zeugnis: einfach oder qualifiziert, zeitnah erstellen.
  • Rückgabe/Zugänge: Hardware, Schlüssel, Karten; IT-Sperren & Weiterleitung (DSGVO-konform).

Fristen & Hinweise

  • Urlaubsabgeltung: mit der letzten Abrechnung auszahlen.
  • DEÜV-Abmeldung: zum Ende der Beschäftigung (Grund 30) übermitteln.
  • Sofortmeldung entfällt bei Austritt (nur beim Eintritt relevant).
  • Lohnsteuerbescheinigung: regulär zum Jahresende elektronisch; unterjährig i. d. R. keine separate.
  • Aufbewahrung: Personalakte nach gesetzlichen Fristen archivieren.

Dokumente & Bescheinigungen

  • Arbeitszeugnis (einfach/qualifiziert)
  • Urlaubsbescheinigung (für neuen Arbeitgeber)
  • Elektronische Arbeitsbescheinigung (eAB) an Agentur für Arbeit
  • Bescheinigungen zu bAV / VL (falls vorhanden)
  • Übergabeprotokoll Rückgaben (Schlüssel, IT, Fahrzeug, Karten)
Tipp: Nutze die interaktive Checkliste Arbeitnehmer-Austritt – dort kannst du Häkchen setzen und dir alles als PDF ausdrucken.

FAQ (kurz)

Wann muss Urlaubsabgeltung gezahlt werden?
Mit der letzten Lohnabrechnung; Grundlage ist der noch offene Anspruch zum Austrittsdatum.

Bekommt man eine Lohnsteuerbescheinigung beim Austritt?
Regelmäßig erst nach Jahresende (elektronisch). Bei Arbeitgeberwechsel dient die Urlaubsbescheinigung als Nachweis des bereits genommenen Urlaubs.