Was muss ich beachten beim Austritt eines Arbeitnehmers
Arbeitnehmer-Austritt – Offboarding in der Praxis
Was ist bei Kündigung/Beendigung zu tun? Kompakt: Fristen, Meldungen, Zahlungen, Dokumente.
Kernschritte
- Termine klären: Zugang Kündigung, letzter Arbeitstag, Resturlaub/Abgeltung.
- Letzte Abrechnung: Urlaub, Überstunden, offene Posten einbeziehen.
- Meldungen: DEÜV-Abmeldung an die Krankenkasse; eAB an die Agentur für Arbeit.
- Zeugnis: einfach oder qualifiziert, zeitnah erstellen.
- Rückgabe/Zugänge: Hardware, Schlüssel, Karten; IT-Sperren & Weiterleitung (DSGVO-konform).
Fristen & Hinweise
- Urlaubsabgeltung: mit der letzten Abrechnung auszahlen.
- DEÜV-Abmeldung: zum Ende der Beschäftigung (Grund 30) übermitteln.
- Sofortmeldung entfällt bei Austritt (nur beim Eintritt relevant).
- Lohnsteuerbescheinigung: regulär zum Jahresende elektronisch; unterjährig i. d. R. keine separate.
- Aufbewahrung: Personalakte nach gesetzlichen Fristen archivieren.
Dokumente & Bescheinigungen
- Arbeitszeugnis (einfach/qualifiziert)
- Urlaubsbescheinigung (für neuen Arbeitgeber)
- Elektronische Arbeitsbescheinigung (eAB) an Agentur für Arbeit
- Bescheinigungen zu bAV / VL (falls vorhanden)
- Übergabeprotokoll Rückgaben (Schlüssel, IT, Fahrzeug, Karten)
Tipp: Nutze die interaktive Checkliste Arbeitnehmer-Austritt – dort kannst du Häkchen setzen und dir alles als PDF ausdrucken.
FAQ (kurz)
Wann muss Urlaubsabgeltung gezahlt werden?
Mit der letzten Lohnabrechnung; Grundlage ist der noch offene Anspruch zum Austrittsdatum.
Bekommt man eine Lohnsteuerbescheinigung beim Austritt?
Regelmäßig erst nach Jahresende (elektronisch). Bei Arbeitgeberwechsel dient die Urlaubsbescheinigung als Nachweis des bereits genommenen Urlaubs.
