Steuerliche Orientierung

Abfindung & Fünftelregelung

Vergleichen Sie die reguläre Besteuerung mit der Tarifermäßigung nach § 34 EStG.

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Ergebnis

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So funktioniert die Fünftelregelung

Die Abfindung wird nicht über fünf Jahre verteilt. Für die Steuerberechnung wird zunächst nur ein Fünftel der begünstigten Einkünfte zum übrigen zvE hinzugerechnet. Die dadurch entstehende Mehrsteuer wird anschließend verfünffacht.

Wichtig seit 2025: Der Arbeitgeber berücksichtigt die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug. Eine mögliche Entlastung wird grundsätzlich erst in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Wann kommt die Begünstigung grundsätzlich in Betracht?
  • Die Zahlung ist eine begünstigte Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG.
  • Die Einkünfte sind grundsätzlich in einem Veranlagungszeitraum zusammengeballt.
  • Die Vergleichsrechnung führt tatsächlich zu einer niedrigeren Steuer.

Vereinfachte, unverbindliche Berechnung der tariflichen Einkommensteuer 2025/2026. Das tatsächliche zvE, Kinderfreibeträge, Progressionsvorbehalt, Steuerermäßigungen, Kirchensteuerbesonderheiten und individuelle Sachverhalte können das Ergebnis verändern. Bei einer echten Entlassungsentschädigung fallen regelmäßig keine Sozialversicherungsbeiträge an; andere Zahlungen können anders zu beurteilen sein.

Rechts- und Tarifstand: Juli 2026 · § 34 EStG · Tarif 2025 · Tarif 2026

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StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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