Abfindungen & Fünftelregelung

Abfindungen entstehen häufig bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. Sie sind grundsätzlich steuerpflichtig, können aber durch die Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden. Ziel: die Progressionswirkung einer einmaligen Zahlung abzumildern.

Abfindungsrechner

Vergleich normale Besteuerung vs. Fünftelregelung nach § 32a EStG (2025).

Hinweis: Es wird nur die tarifliche Einkommensteuer gem. § 32a EStG berücksichtigt (ohne SolZ/KiSt).

Ergebnis

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Abfindung: normale Besteuerung vs. Fünftelregelung

Normale Besteuerung
hohe Progression

Gesamte Abfindung → volle Progressionswirkung

Fünftelregelung
geglättet

Rechnerisch in 5 Teile → geringerer Progressionseffekt

Merke: Die Fünftelregelung verteilt die Steuerbelastung rechnerisch über 5 Jahre und glättet den Steuersatz. Sie gilt nur bei Zusammenballung der Einkünfte (Auszahlung überwiegend in einem Jahr).