Abfindungen & Fünftelregelung
Abfindungen entstehen häufig bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. Sie sind grundsätzlich steuerpflichtig, können aber durch die Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden. Ziel: die Progressionswirkung einer einmaligen Zahlung abzumildern.
Abfindungsrechner
Vergleich normale Besteuerung vs. Fünftelregelung nach § 32a EStG (2025).
Hinweis: Es wird nur die tarifliche Einkommensteuer gem. § 32a EStG berücksichtigt (ohne SolZ/KiSt).
Ergebnis
Bitte Werte eingeben und Berechnen klicken.
Abfindung: normale Besteuerung vs. Fünftelregelung
Normale Besteuerung
hohe Progression
Gesamte Abfindung → volle Progressionswirkung
Fünftelregelung
geglättet
Rechnerisch in 5 Teile → geringerer Progressionseffekt
Merke: Die Fünftelregelung verteilt die Steuerbelastung rechnerisch über 5 Jahre und glättet den Steuersatz.
Sie gilt nur bei Zusammenballung der Einkünfte (Auszahlung überwiegend in einem Jahr).
