Rentenformen
Altersvorsorgeaufwendungen
Altersvorsorgeaufwendungen sind Beiträge zur Absicherung im Alter.
Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup- (Basisrente) und Riester-Rente.
Sie sind steuerlich begünstigt – die spätere Auszahlung unterliegt jedoch der nachgelagerten Besteuerung.
1. Gesetzliche Rentenversicherung
- Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
- Seit VZ 2023: 100 % der Beiträge sind steuerlich abzugsfähig.
- Beiträge zählen zur sogenannten Basisversorgung.
- Spätere Rentenzahlungen → steuerpflichtig (Besteuerungsanteil abhängig vom Rentenbeginn, bis 2040 = 100 %).
2. Rürup-Rente (Basisrente)
- Besonders geeignet für Selbstständige, Freiberufler & Gutverdiener.
- Sehr hohe steuerliche Förderung:
– Seit VZ 2023 sind 100 % der Beiträge absetzbar.
– Maximal abzugsfähiger Beitrag 2025: ca. 29.344 € pro Person (ledig), doppelt bei Ehegatten. - Beiträge mindern direkt das zu versteuernde Einkommen → oft spürbare Steuerersparnis.
- Auszahlung nur als lebenslange Rente, kein Kapitalwahlrecht.
- Besteuerung in der Rentenphase: nachgelagert, Anteil steigt bis 2040 auf 100 %.
3. Riester-Rente
- Förderung durch Zulagen (175 € Grundzulage + Kinderzulagen).
- Zusätzlich Sonderausgabenabzug bis max. 2.100 €.
- Geeignet vor allem für Familien mit Kindern und Arbeitnehmer in der GKV.
- Auszahlungen → steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung), bis zu 30 % Kapitalentnahme möglich.
4. Steuerliche Aspekte
- Beiträge: senken die Steuerlast (Sonderausgaben).
- Auszahlungen: nachgelagerte Besteuerung (Renten voll steuerpflichtig ab 2040).
- Die Steuerersparnis in der Einzahlungsphase ist erheblich, insbesondere bei hohen Einkommen.
- Strategisch nutzen: hohe Beiträge in Jahren mit hoher Steuerprogression besonders vorteilhaft.
5. Tipps & Hinweise
- Rürup eignet sich zur Steueroptimierung – vor allem für Selbstständige und Gutverdiener.
- Riester lohnt sich häufig bei Kindern und geringeren Einkommen.
- Auszahlungsphase bedenken: Renten sind steuerpflichtig, Freibeträge prüfen.
- Kombination mit betrieblicher Altersvorsorge kann sinnvoll sein.
Altersvorsorgeaufwendungen – schnelle Orientierung
- Gesetzliche Rente: Pflichtbeiträge, seit VZ 2023 zu 100 % absetzbar
- Rürup-Rente: bis ca. 29.344 € (2025) voll absetzbar
- Riester-Rente: Zulagen + bis 2.100 € Sonderausgabenabzug
- Auszahlungen: nachgelagerte Besteuerung
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung.
Die Steuerersparnis durch Rürup ist erheblich – Auszahlungsphase unbedingt mitplanen.
Rentenformen – Vergleich auf einen Blick
Quellen: Deutsche Rentenversicherung/BMF (Rentenbesteuerung); BMF LStR & TK (bAV-Freibeträge); DRV/BMF (Riester-Zulagen); Praxiswerte Basisrente 2025.
