Häusliches Arbeitszimmer & Homeoffice-Pauschale
Häusliches Arbeitszimmer & Homeoffice-Pauschale
Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten von zu Hause. Steuerlich gibt es dabei zwei Möglichkeiten:
das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale.
Wichtig ist die Abgrenzung, wann welche Variante gilt und welche Kosten anerkannt werden.
1. Häusliches Arbeitszimmer
- Voraussetzung: abgeschlossener, separater Raum, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.
- Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit → volle Abzugsfähigkeit der Kosten.
- Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht → Abzug bis max. 1.260 € pro Jahr.
- Anerkannte Kosten: anteilige Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung, Renovierung, Abschreibung (bei Eigentum).
2. Homeoffice-Pauschale
- 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr.
- Kein separater Raum erforderlich (z. B. Arbeit am Küchentisch möglich).
- Zählt zu den Werbungskosten und wird auf die 1.230 €-Pauschale angerechnet.
- Nicht zusätzlich zum Arbeitszimmer möglich – es gilt entweder oder.
3. Kombination & Beispiele
- Wer ein abgeschlossenes Arbeitszimmer hat → kann Kosten ansetzen (voll oder begrenzt auf 1.260 €).
- Wer keinen separaten Raum hat → nutzt die Homeoffice-Pauschale.
- Beispiel: Lehrer ohne eigenes Arbeitszimmer → 200 Homeoffice-Tage × 6 € = 1.200 € Werbungskosten.
- Beispiel: Selbstständiger mit Arbeitszimmer als Mittelpunkt → anteilige Miet- und Nebenkosten voll absetzbar.
4. Tipps für die Praxis
- Raum muss klar abgrenzbar sein → Durchgangszimmer oder Arbeitsecke zählen nicht.
- Fotos & Grundriss aufbewahren, um das Finanzamt bei Nachfragen zu überzeugen.
- Aufteilung nach Quadratmetern (Arbeitszimmerfläche / Wohnfläche × Gesamtkosten).
- Homeoffice-Pauschale ist eine Jahresobergrenze, egal wie viele Personen im Haushalt arbeiten.
Arbeitszimmer & Homeoffice – schnelle Orientierung
- Arbeitszimmer: nur bei separatem Raum → bis 1.260 € oder voll
- Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 1.260 € pro Jahr
- Entweder oder: keine Kombination möglich
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Einzelfälle sollten immer geprüft werden.
