IAB-Rechner (§ 7g EStG) Pro
Möglichen Investitionsabzugsbetrag (IAB) abschätzen – mit Gewinngrenze, offenem IAB-Bestand und einer vereinfachten AfA-Vorschau.
Die Vorschlagswerte sind Beispiele. Tatsächliche Nutzungsdauer anhand der AfA-Tabellen prüfen.
Vereinfachung: IAB bis zu 50 % der voraussichtlichen steuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der offene IAB-Bestand darf je Betrieb 200.000 € nicht übersteigen. Die Gewinngrenze beträgt 200.000 €. Weitere Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Ergebnis
Maximal möglicher IAB (50 %): –
Verbleibender Spielraum (200.000 € – bisherige IAB): –
Grobe Steuerwirkung im Abzugsjahr: –
Spätester Investitionszeitpunkt: –
AfA-Vorschau (volle Jahresbeträge; vereinfachend):
| Jahr | Gewinnminderung (+) / Erhöhung (–) | Erläuterung |
|---|
Rechtlicher Kurzüberblick: Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Investition grundsätzlich bis zum Ende des dritten folgenden Wirtschaftsjahres. Sonder-AfA bis zu 40 % im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren unter eigenen Voraussetzungen. Bei ausschließlich nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfreien PV-Einkünften ist ein IAB regelmäßig nicht möglich. Bitte individuell prüfen.
Stand: 22. September 2026. Quellen: § 7g EStG und BMF zur PV-Steuerbefreiung.
Stand: 22. September 2026. Quellen: § 7g EStG und BMF zur PV-Steuerbefreiung.
