Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?



Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung
für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Selbständige.
Sie basiert auf dem Zufluss-/Abflussprinzip:
Entscheidend ist, wann Geld tatsächlich geflossen ist.

Grundprinzip

Bei der EÜR werden alle Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt.
Der Überschuss ergibt den steuerpflichtigen Gewinn.

  • Betriebseinnahmen: alle Zahlungen, die dem Unternehmen zufließen (z. B. Kundenrechnungen, Zuschüsse).
  • Betriebsausgaben: alle Zahlungen, die abfließen (z. B. Miete, Material, Versicherungen, Löhne).
  • Zufluss-/Abflussprinzip: Einnahmen und Ausgaben werden im Jahr berücksichtigt, in dem sie tatsächlich gezahlt wurden.

Beispielrechnung

Ein Freiberufler im Jahr 2025:

  • Betriebseinnahmen: 50.000 € (Rechnungen von Kunden, tatsächlich bezahlt)
  • Betriebsausgaben: 20.000 € (Miete, Bürobedarf, Versicherungen)

Gewinn = 50.000 € – 20.000 € = 30.000 €

Typische Fehlerquellen

  • Rechnungen gebucht, aber nicht bezahlt: zählen nicht als Einnahmen/Ausgaben, solange kein Geld geflossen ist.
  • Privatanteile vergessen: z. B. bei Kfz-Kosten oder Telefon.
  • Investitionen falsch erfasst: Wirtschaftsgüter über 800 € netto müssen abgeschrieben werden.
  • Kassenbuch nicht geführt: Bargeldbewegungen müssen vollständig dokumentiert werden.

💡 Tipp: Nutze eine digitale Buchhaltungssoftware oder DATEV-Schnittstelle.
Damit wird die EÜR automatisch erstellt und du sparst viel Zeit bei der Steuererklärung.

Kriterium EÜR Bilanzierung
Pflicht für Kleinunternehmer, Freiberufler Kapitalgesellschaften, größere Betriebe
Komplexität ⭐⭐ (einfach) ⭐⭐⭐⭐⭐ (hoch)
Aufwand ⭐⭐ (gering) ⭐⭐⭐⭐⭐ (hoch)
Transparenz ⭐⭐⭐ (mittel) ⭐⭐⭐⭐ (hoch)
Steuerliche Anerkennung ausreichend umfassend
Rechtliche Grundlage § 4 Abs. 3 EStG HGB + AO (§§ 140 ff. AO)