Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung
für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Selbständige.
Sie basiert auf dem Zufluss-/Abflussprinzip:
Entscheidend ist, wann Geld tatsächlich geflossen ist.
Grundprinzip
Bei der EÜR werden alle Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt.
Der Überschuss ergibt den steuerpflichtigen Gewinn.
- Betriebseinnahmen: alle Zahlungen, die dem Unternehmen zufließen (z. B. Kundenrechnungen, Zuschüsse).
- Betriebsausgaben: alle Zahlungen, die abfließen (z. B. Miete, Material, Versicherungen, Löhne).
- Zufluss-/Abflussprinzip: Einnahmen und Ausgaben werden im Jahr berücksichtigt, in dem sie tatsächlich gezahlt wurden.
Beispielrechnung
Ein Freiberufler im Jahr 2025:
- Betriebseinnahmen: 50.000 € (Rechnungen von Kunden, tatsächlich bezahlt)
- Betriebsausgaben: 20.000 € (Miete, Bürobedarf, Versicherungen)
Gewinn = 50.000 € – 20.000 € = 30.000 €
Typische Fehlerquellen
- Rechnungen gebucht, aber nicht bezahlt: zählen nicht als Einnahmen/Ausgaben, solange kein Geld geflossen ist.
- Privatanteile vergessen: z. B. bei Kfz-Kosten oder Telefon.
- Investitionen falsch erfasst: Wirtschaftsgüter über 800 € netto müssen abgeschrieben werden.
- Kassenbuch nicht geführt: Bargeldbewegungen müssen vollständig dokumentiert werden.
💡 Tipp: Nutze eine digitale Buchhaltungssoftware oder DATEV-Schnittstelle.
Damit wird die EÜR automatisch erstellt und du sparst viel Zeit bei der Steuererklärung.
| Kriterium | EÜR | Bilanzierung |
|---|---|---|
| Pflicht für | Kleinunternehmer, Freiberufler | Kapitalgesellschaften, größere Betriebe |
| Komplexität | ⭐⭐ (einfach) | ⭐⭐⭐⭐⭐ (hoch) |
| Aufwand | ⭐⭐ (gering) | ⭐⭐⭐⭐⭐ (hoch) |
| Transparenz | ⭐⭐⭐ (mittel) | ⭐⭐⭐⭐ (hoch) |
| Steuerliche Anerkennung | ausreichend | umfassend |
| Rechtliche Grundlage | § 4 Abs. 3 EStG | HGB + AO (§§ 140 ff. AO) |
