Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) einfach erklärt

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine einfache Methode der Gewinnermittlung für
Selbstständige, Freiberufler und kleinere Gewerbebetriebe. Hier erfährst du verständlich,
wer die EÜR nutzen darf, wie das Zufluss-/Abflussprinzip funktioniert und worin der
Unterschied zur Bilanz liegt – inklusive Beispiel und typischer Fehler.

Grundprinzip

Bei der EÜR werden alle Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt.
Der Überschuss ergibt den steuerpflichtigen Gewinn.

  • Betriebseinnahmen: alle Zahlungen, die dem Unternehmen zufließen (z. B. Kundenrechnungen, Zuschüsse).
  • Betriebsausgaben: alle Zahlungen, die abfließen (z. B. Miete, Material, Versicherungen, Löhne).
  • Zufluss-/Abflussprinzip: Einnahmen und Ausgaben werden im Jahr berücksichtigt, in dem sie tatsächlich gezahlt wurden.

Beispielrechnung

Ein Freiberufler im Jahr 2025:

  • Betriebseinnahmen: 50.000 € (Rechnungen von Kunden, tatsächlich bezahlt)
  • Betriebsausgaben: 20.000 € (Miete, Bürobedarf, Versicherungen)

Gewinn = 50.000 € – 20.000 € = 30.000 €

Typische Fehlerquellen

  • Rechnungen gebucht, aber nicht bezahlt: zählen nicht als Einnahmen/Ausgaben, solange kein Geld geflossen ist.
  • Privatanteile vergessen: z. B. bei Kfz-Kosten oder Telefon.
  • Investitionen falsch erfasst: Wirtschaftsgüter über 800 € netto müssen abgeschrieben werden.
  • Kassenbuch nicht geführt: Bargeldbewegungen müssen vollständig dokumentiert werden.

💡 Tipp: Nutze eine digitale Buchhaltungssoftware oder DATEV-Schnittstelle. Damit wird die EÜR
automatisch erstellt und du sparst viel Zeit bei der Steuererklärung.

Kriterium EÜR Bilanzierung
Pflicht für Kleinunternehmer, Freiberufler Kapitalgesellschaften, größere Betriebe
Komplexität ⭐⭐ (einfach) ⭐⭐⭐⭐⭐ (hoch)
Aufwand ⭐⭐ (gering) ⭐⭐⭐⭐⭐ (hoch)
Transparenz ⭐⭐⭐ (mittel) ⭐⭐⭐⭐ (hoch)
Steuerliche Anerkennung ausreichend umfassend
Rechtliche Grundlage § 4 Abs. 3 EStG HGB + AO (§§ 140 ff. AO)

FAQ zur EÜR

Wer darf eine EÜR erstellen?

In der Regel können Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende die EÜR nutzen, solange keine Buchführungspflicht besteht.

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?

Bei der EÜR zählt der Geldfluss (Zufluss/Abfluss). Bei der Bilanz werden Erträge und Aufwendungen periodengerecht abgegrenzt.

Muss ich für die EÜR ein Kassenbuch führen?

Wenn Bargeldbewegungen stattfinden, müssen Ein- und Auszahlungen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden.