§ 35a EStG – Rechner (Haushaltsnahe & Handwerker)

§ 35a EStG – Rechner

Berechnet die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (bis 4.000 EUR) und Handwerkerleistungen (bis 1.200 EUR). Grundlage: 20 % der begünstigten Arbeitskosten. Material ist nicht begünstigt. Keine Doppelförderung (KfW/BAFA/§ 35c).

1) Haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000 EUR Ermäßigung)

Beispiele: Reinigung, Garten, Kinderbetreuung, Pflege. Nur Arbeits-/Fahrt-/Maschinenkosten eintragen.

Leistung Arbeitskosten (EUR) Material (EUR) Förderung/KfW/§ 35c? Begünstigt (EUR)
Summe begünstigte Arbeitskosten 0,00 EUR
Ermäßigung (20 %, Deckel 4.000 EUR) 0,00 EUR
2) Handwerkerleistungen (max. 1.200 EUR Ermäßigung)

Beispiele: Renovierung, Wartung, Modernisierung (inkl. PV-/Wärmepumpen-Montage). Nur Arbeits-/Fahrt-/Maschinenkosten begünstigt. Keine Kombination mit § 35c oder Zuschüssen für dieselbe Maßnahme.

Leistung Arbeitskosten (EUR) Material (EUR) Förderung/KfW/§ 35c? Begünstigt (EUR)
Summe begünstigte Arbeitskosten 0,00 EUR
Ermäßigung (20 %, Deckel 1.200 EUR) 0,00 EUR
3) Ergebnis & Export

Gesamter Steuerbonus

Haushaltsnahe Dienstleistungen0,00 EUR
Handwerkerleistungen0,00 EUR
Summe (max. 5.200 EUR)0,00 EUR

Hinweise

  • Unbare Zahlung erforderlich (Überweisung/Lastschrift), keine Barzahlung.
  • Rechnung muss Arbeits- vs. Materialkosten getrennt ausweisen.
  • Keine Doppelförderung mit KfW/BAFA/§ 35c für dieselbe Maßnahme.
  • Mieter:innen können den Arbeitsanteil aus der Nebenkostenabrechnung nutzen.
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StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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