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⚠️ Wichtige Hinweise
- Die Quick-Rechner liefern vereinfachte Ergebnisse. Maßgeblich sind stets das konkrete DBA, nationale Gesetze und Verwaltungsanweisungen.
- Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Bei Freistellungsmethode erhöht der ausländische Gewinn den Steuersatz in Deutschland.
- Anrechnung (§ 34c EStG): Ausländische Steuer ist nur bis zur Höhe der deutschen Steuer anrechenbar.
- Dokumentation: Grenzgänger → Tagebuch/Homeoffice-Nachweise. Betriebsstätten → Funktions-/Risikoanalyse, Verrechnungspreis-Doku.
- Telework/Hybrid: Sonderabkommen (z. B. Pandemie-Regelungen) können die Zuordnung ändern.
- Lohnsteuerabzug: Auch wenn DE nicht besteuern darf, können ausländische Pflichten bestehen.
