Grundsteuerreform

Aus einer Pressemitteilung v. 14.3.2019 des FinMin. Brandenburg ergibt sich, dass sich die Finanzminister der Länder in einem gemeinsamen Treffen auf die Eckpunkte für die erforderliche Grundsteuerreform verständigt haben, und zwar auf die wertabhängige Festsetzung der neuen, für die Grundsteuer maßgeblichen Grundstückswerte. Der bayerische Finanzminister hat jedoch angekündigt, dem nicht zustimmen zu wollen, weil Bayern das wertunabhängige Flächenmodell favorisiert. Aus der Pressemitteilung ergibt sich, dass nach dem Verständnis der übrigen Länder “der Wunsch aus Bayern, stattdessen ein wertunabhängiges Flächenmodell zu favorisieren, eine Illusion” sei, weil hierfür das Grundgesetz geändert werden müsste und dafür die erforderliche Zweidrittelmehrheit weder im Bundesrat noch im Bundestag erreichbar sei. Es sollen Steuerbegünstigungen für den sozialen Wohnungsbau sowie für genossenschaftlichen und kommunalen Wohnungsbau eingeführt werden.

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