Wegzug aus Deutschland – Gestaltungen
Wer es plant, einen Wegzug aus Deutschland durchzuführen muss an viele Sachen denken. Aus steuerlicher Sicht sind natürlich ebenfalls sehr viele Hürden zu überspringen, damit man einen “möglichst steuerneutralen” Wegzug hinbekommt.
Dreh- und Angelpunkt ist zunächst die Aufgabe des Wohnsitzes (§ 8 AO) bzw. gewöhnlichen Aufenthalts (§ 9 AO). Hierzu wieder der Blick ins Gesetz:
“Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.”
“Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. …
Sind diese beiden Vorschriften – nachweislich – nicht erfüllt, entfällt die unbeschränkte Steuerpflicht.
Allerdings – und das ist ist Besonderheit – greifen dann evtl. weitere Steuerpflichten, wie z.B.
⇒ beschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 4 EStG
⇒ erweiterte beschränkte Steuerpflicht gem. § 2 AStG
⇒ Wegzugbesteuerung gem. § 6 AStG
Welche Möglichkeiten gibt es nun?
Achten Sie auf Ihr Wohnsitzmanagement
Die wesentlichste Gestaltungsüberlegung ist ein absolut konsequentes Wohnungsmanagement. Dieses hat sich an der Einschätzung, wann ein Wohnsitz nach nationalem Recht und wann eine Ansässigkeit nach einem u.U. einschlägigen DBA vorliegt, in allen betroffenen Rechtsverordnungen zu orientieren!
Achten Sie auf die Vermögensstrukturierung
Wandeln Sie evtl. eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft vor Wegzug um
Bringen Sie Anteilte i.S.v. § 17 EStG in ein deutsches Betriebsvermögen ein.
Planen Sie Anteilsübertragungen frühzeitig
Begründen Sie u.U. zwei Auslandswohnsitze
Nutzen sie beim Wegzug die Stundungsmöglichkeit des § 6 Abs. 5 AStG
Wandeln Sie Anteile an einer Personengesellschaft nach dem Wegzug in eine Kapitalgesellschaft um
Übertragen Sie Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG frühzeitig an eine ausländische Personengesellschaft bzw. über eine ausländische Betriebsstätte
Achten Sie auf die Fristen (§ 6 Abs. 1 S. 1 AStG)
Begründen Sie eine atypisch stille Beteiligung
Übertragen Sie Kapitalgesellschaftsanteile vor dem Wegzug unentgeltlich an Angehörige bzw. Dritte unter Nießbrauchsvorbehalt