USt-Id-Nummer – Pflicht in Frankreich

Inzwischen wurden zahlreiche Online-Händler von Marktplätzen wie Amazon dazu aufgefordert, eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) zu hinterlegen.

USt-ID in FR trotz fehlender Steuerpflicht?

Zur Hinterlegung einer USt-ID werden auch solche Händler aufgefordert, die bislang in Frankreich nicht umsatzsteuerpflichtig geworden sind, das heißt auch solche Händler, die die französische Lieferschwelle noch nicht überschritten haben und auch keine französischen Warenlager (etwa im Rahmen von FBA) verwenden.

Hintergründe

In Deutschland gilt seit 2019 die sog. Marktplatzhaftung. Marktplätze wie Amazon und eBay können demnach für die Umsatzsteuer der Händler auf diesen Marktplätzen haftbar gemacht werden. In der Regel können sich die Marktplätze dagegen absichern, wenn sie nachweisen, dass jeder Händler eine gültige USt-ID hinterlegt hat.

Ab 2020 gelten vergleichbare Regelungen auch in Frankreich. Auch deutsche Online-Händler, die zwar nicht in Frankreich umsatzsteuerpflichtig sind, aber in Frankreich verkaufen möchten, sind von diesen Regelungen betroffen.

Muss ich das machen?

Wird der Aufforderung zur Hinterlegung einer USt-ID nicht nachgekommen, kann eine Account-Sperrung in FR drohen. Denn die Marktplätze werden voraussichtlich nicht riskieren, für die Umsatzsteuer einzelner Händler haftbar gemacht zu werden.

Hier noch ein Video zu diesem Thema…