Änderungen beim Reverse Charge Verfahren ab August 2024: Was Amazon-Händler beachten sollten

Ab August 2024 tritt eine bedeutende Neuerung in Kraft: Das bisher geltende Reverse Charge Verfahren wird bei Amazon abgeschafft. Dies hat besonders für Amazon-Händler erhebliche finanzielle Konsequenzen.

1. Rückblick: Was ist das Reverse Charge Verfahren?

Bisher hatten Amazon-Händler den Vorteil, dass sie für Dienstleistungen von Amazon Netto-Rechnungen erhielten und die Umsatzsteuer selbst berechnen sowie abführen konnten. Zum Beispiel: Bei einer Rechnung über 10.000 Euro wurden 1.900 Euro Umsatzsteuer abgeführt, die gleichzeitig als Vorsteuer geltend gemacht werden konnten. Dadurch wurde die Liquidität nicht belastet.

2. Was ändert sich ab August 2024?

Mit der Umstellung ab August 2024 werden Rechnungen von Amazon Deutschland ausgestellt, sofern eine Niederlassung der Amazon EU Sarl im Land besteht. Diese Rechnungen enthalten dann 19% Umsatzsteuer. Anstelle einer Netto-Rechnung über 10.000 Euro wird eine Brutto-Rechnung über 11.900 Euro gestellt. Amazon zieht diese 19% Umsatzsteuer direkt ab, was zu einer geringeren Auszahlung führt. Die Vorsteuererstattung erfolgt dann später durch das Finanzamt.

3. Auswirkungen auf die Liquidität

Durch die neue Regelung verringert sich ab August die sofort verfügbare Liquidität um 19%, da dieser Betrag direkt von Amazon einbehalten wird. Die Umsatzsteuervoranmeldung für den August kann beispielsweise erst am 10. Oktober eingereicht werden, sodass die Erstattung der Vorsteuer verzögert erfolgt. Diese Lücke in der Liquidität muss überbrückt werden.

Noch schwieriger wird es, wenn Sie die Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise einreichen. In diesem Fall sind es nicht nur ein, sondern drei Monate, in denen jeweils 19% einbehalten werden. Die Vorsteuererstattung für das dritte Quartal erfolgt erst im November, was Ihre Liquidität über mehrere Monate belastet.

4. Handlungsempfehlungen

  1. Vorbereitende Planung: Überprüfen Sie Ihre monatlichen Ausgaben und Gebühren, um die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelung besser einschätzen zu können.
  2. Umstellung auf monatliche Umsatzsteuervoranmeldung: Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich statt quartalsweise einzureichen. Dies kann die zeitliche Lücke bis zur Vorsteuererstattung verkürzen.
  3. Absprache mit dem Steuerberater: Informieren Sie Ihren Steuerberater über die Änderungen und stellen Sie sicher, dass alle neuen Rechnungen korrekt erfasst und verbucht werden. Eine sorgfältige Buchhaltung ist unerlässlich, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Fazit

Mit dem Wegfall des Reverse Charge Verfahrens ab August 2024 werden Amazon-Händler mit einer unmittelbaren Belastung ihrer Liquidität konfrontiert. Durch eine sorgfältige Vorbereitung, Anpassungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung und eine enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater können Sie diese Herausforderung erfolgreich bewältigen und finanzielle Engpässe vermeiden.