Gesellschafter-Darlehen gegenüber einer Kapitalgesellschaft (neue Erkenntnisse)

Ein langer Streit zwischen den Steuerpflichtigen und dem BMF hinsichtlich der Gesellschafter-Darlehen gegenüber einer Kapitalgesellschaft schien durch die Grundsatzentscheidung des BFH vom 24.10.2017 VIII R 13/15 entschieden zu sein.

Die Grundsatzentscheidung des BFH, die zu einer Berücksichtigung der Kapitalverluste im Bereich der Einkünfte aus § 20 EStG geführt hatte, führte zu einer Vielzahl von Folgeentscheidungen der Finanzgerichte.

Zahlreiche Veröffentlichungen und Gestaltungshinweise waren die Folge.

Das BMF hat diese Entscheidung jedoch nie im BStBl veröffentlicht und damit zum Ausdruck gebracht, dass es die Rechtsprechung des BFH nicht anwenden wird.

Nun wird deutlich, welchen Hintergrund dieses Verhalten der Finanzbehörden hat.

Durch das Gesetz zu steuerlichen Förderung der Elektromobilität (v. 20.12.2019) ist durch Einführung des § 17a EStG die alte Regelung -rückwirkend- wieder hergestellt worden!