Drohende USt-Pflicht in der Schweiz ab 2019
Grundsätzliches – bis 31.12.2018
Liefern Sie derzeit Produkte in die Schweiz, handelt es sich dabei um sogenannte steuerfreie Ausfuhrlieferungen—egal, ob Sie an Endverbraucher oder Unternehmen in der Schweiz verkaufen.
Für Lieferungen in die Schweiz fällt aber dennoch eine Steuer an—die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer. Dabei handelt es sich um eine Umsatzsteuer, die entsteht, wenn Waren aus dem Ausland in die Schweiz eingeführt werden.
Bislang haben Sie bei euren Lieferungen in die Schweiz nicht viel davon mitbekommen, da der Logistiker die gesamte Abwicklung oftmals übernimmt.
Die Schweiz hat zudem bislang bei Sendungen mit einem Steuerbetrag von 5 Franken (CHF) oder weniger auf die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer verzichtet.
Ein Steuerbetrag von 5 CHF entspricht einem Warenwert (inkl. Versandkosten) von ca. 65 CHF bei dem Schweizer Standardsteuersatz von 7,7%, bzw. 200 CHF bei dem ermäßigten Schweizer Steuersatz von 2,5% (z.B. für Bücher, Zeitschriften, Lebensmittel). Diese Lieferungen werden in der Schweiz als sogenannte Kleinsendungen bezeichnet.
Wie funktioniert die Lieferschwelle in der Schweiz?
Erreichen die Kleinsendungen in die Schweiz pro Kalenderjahr den Wert von 100.000 CHF (netto), sind Sie in der Schweiz steuerpflichtig.
Wichtig! Das Schweizer Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) regelt, dass Sie sich bereits zum 01.01.2019 in der Schweiz steuerlich registriert haben müssen, wenn Sie die Grenze von 100.000 CHF schon in 2018 übertreffen (Art. 113 Abs. 1 MWSTG).
Dieser Mechanismus entspricht damit auf den ersten Blick dem der EU-Lieferschwellen. Überschreitet man einmal eine Lieferschwelle, muss man im Folgejahr alle Lieferungen in das jeweilige Bestimmungsland auch dort versteuern.
Folgen der Steuerpflicht in der Schweiz
Für den Fall, dass Sie in der Schweiz steuerpflichtig sind, sind die folgenden Punkte zu beachten.
- Steuerliche Registrierung (Eintragung in das Schweizer MWST-Register)
- Die Bestellung eines Fiskalvertreters (obligatorisch)
- Das Erbringen einer Bankbürgschaft (Sicherheitsleistung) in der Schweiz
- Die regelmäßige Abgabe von Mehrwertsteuer-Erklärungen (grds. quartalsweise).