Selbständigkeit in der Schweiz – darauf müssen Sie achten!
Die Schweiz ist derzeit für Viele ein attraktiver Arbeitsmarkt; dies gilt insbesondere für Hochqualifizierte.
Welche Rechtsform wählen?
Zur Gründung muss geklärt werden welche Rechtsform für die Selbstständigkeit gewählt werden soll. In der Schweiz sind fast die Hälfte der Unternehmen Einzelunternehmen und keine Kapitalgesellschaften.
Für Einzelunternehmen ist keine Kapitalhinterlegung notwendig und ein Eintrag ins Handelsregister ist erst ab einem Umsatz von 100.000 Franken Pflicht. Der Status “Selbstständig Erwerbende/r” wird von AHV-Kasse vergeben. Die Gewerbeanmeldung erfolgt also über die Ausgleichskasse.
Auf der Webseite der Ausgleichskasse ist ein Formular zu Anmeldung der Selbstständigkeit abrufbar. Die Ausgleichsklasse verlangt verschiedene Belege. Anhand der Unterlagen wird entschieden ob der Status als “Selbstständig Erwerbende/r” eingetragen wird. Eingereicht werden können zum Beispiel:
- geschlossene Vereinbarungen
- bereits gestellte Rechnungen
- der Mietvertrag über Geschäftsräume
- ein Briefpapier
- der Mietvertrag über Geschäftsräume
Einzelunternehmer haften mit ihrem gesamten Vermögen gegenüber Lieferanten und Kunden. Das Haftungsrisiko ist bei der Gründung eine Kapitalgesellschaft dagegen geringer. Die Haftung wird dann auf einen bestimmten Betrag reduziert. Der Betrag hängt von der Gesellschaftsform ab, etwa ob eine GmbH oder eine AG gegründet wird. Im Gegensatz zum Einzelunternehmen ist jedoch ein Gründungskapital notwendig.
Alternativ dazu besteht noch die Möglichkeit, eine sog. Kollektivgesellschaft zu gründen. Als Unternehmen an sich ist die Kollektivgesellschaft nicht steuerpflichtig, jedoch werden die einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern aufgrund ihres Lohnes, des Gewinnanteils, der Eigenkapitalzinsen und ihres Vermögens direkt besteuert. Nähere Informationen hierzu finden sie hier!
Wie sieht es mit der Buchhaltung in der Schweiz aus?
Nach Gründung und Anerkennung der Gesellschaftsform stellt sich die Frage nach der Buchführung. Buchführungspflichtig sind in der Schweiz die Unternehmen, die sich ins Handelregister eintragen müssen.
Sie müssen eine doppelte Buchhaltung durchführen, inklusive Bilanz und Erfolgsrechnung wenn der Umsatz mehr als 500.000 CHF beträgt. Unter dieser Schwelle reicht eine zusammenfassende Buchhaltung mit Aktiva und Passiva, Einnahmen und Ausgaben und privaten Entnahmen und Einlagen.
Unternehmen dagegen, die nicht oder nur freiwillig ins Handelsregister eingetragen sind, müssen keine doppelte Buchhaltung führen. Einnahmen und Ausgaben müssen allerdings schriftlich festgehalten und mit Belegen für zehn Jahre aufgehoben werden.
Rechnungen schreiben in der Schweiz
Rechnungen müssen von Selbstständigen in der Schweiz mit einem Umsatz von mehr als 100.000 CHF inklusive Mehrwertsteuer gestellt werden. Ab dieser Umsatzgrenze müssen sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden.