Steuerfachwirt-Prüfung: Materialien, Fälle & Tools

Kompakt gesammelt: Übungsfälle, Klausurtraining, Wiederholung, Rechner und Arbeitshilfen für Steuerrecht, Rechnungswesen und Prüfungsvorbereitung.

Steuerfachwirt lernen: kompakt, klausurnah und schnell auffindbar

Diese Seite bündelt Materialien für die Steuerfachwirt-Prüfung: Fälle mit Kurzlösung, klassische Prüfungssachverhalte, Rechenhilfen, Spickzettel und einen kleinen Klausurtrainer. Die Inhalte ersetzen kein Lehrbuch, helfen aber beim Wiederholen, Strukturieren und Üben.

📊 Bilanzierung & Bewertung & KLR

Rewe · HGB · Ansatz/ Bewertung

Folien, Übungsfälle und komprimierte Merkblätter zur schnellen Wiederholung.

💶 Investition & Finanzierung

Kapitalwert · Annuität · Steuern

Beispiele mit Rechenschemata inkl. Steuerwirkung (vereinfacht), Klausurtypiken.

⚖️ Steuerrecht kompakt

ESt · KSt · GewSt · USt

Short Notes zu Kernnormen, Rechenwege, Checklisten für typische Klausurfragen.

Neu · Steuerfachwirt Campus

Steuerfachwirt Campus: lernen, rechnen, wiederholen

Der Bereich ist als Lernzentrale gedacht: klausurnahe Aufgaben, Merksätze, typische Prüfungsfallen, kleine Rechner und ein zufälliger Aufgabenmodus. So wird aus der Materialsammlung Schritt für Schritt ein echtes Steuerfachwirt-Lernportal.

📊 BWL 45+ Aufgaben geplant KLR · Finanzierung · Jahresabschlussanalyse
🧮 Rechner Break-even · Skonto · Kapitalwert direkt im Browser, ohne Plugin
🎯 Prüfungswahrscheinlichkeit ★★★★★ bei Klassikern Fokus auf die Aufgaben, die wirklich häufig kommen
✅ Lernfortschritt 0 von 8 Aufgaben markiert
🎲 Zufällige Aufgabe

Klicke oben auf „Zufällige Aufgabe“.

Klausurtraining · BWL · Steuerfachwirt

BWL-Klausurtrainer für Steuerfachwirte

Eigenständig formulierte, klausurnahe Übungsfälle zu Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung und Jahresabschlussanalyse – mit Rechenweg, Lösung, Merksatz, typischen Fehlern und einer zusätzlichen Übungsvariante.

Teil IKosten- und Leistungsrechnungca. 45 Minuten
Teil IIFinanzierung & Cashflowca. 40 Minuten
Teil IIIJahresabschlussanalyseca. 35 Minuten
Hinweis: Die Fälle sind bewusst nicht als Originalklausur formuliert. Sie trainieren typische Prüfungstechniken und Rechenwege, damit du die Systematik verstehst und auf andere Zahlen übertragen kannst.
Teil I · Kosten- und Leistungsrechnung

KLR: Kostenarten, BAB und Deckungsbeitrag

Aufgabe KLR 1: Kostenrechnung richtig einordnen
Bearbeitungszeit: 8 MinutenSchwierigkeit: leicht

Aufgabe

Die Controlling-Abteilung der RheinWerk GmbH möchte die Kostenrechnung neu strukturieren. Erläutern Sie die Aufgaben der Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung. Geben Sie jeweils ein kurzes Beispiel.

Was wird geprüft?

Grundverständnis der drei Stufen der Kostenrechnung: Welche Kosten? Wo entstanden? Wofür entstanden?

Lösung anzeigen

Kostenartenrechnung: Sie erfasst, welche Kosten entstanden sind, z. B. Materialkosten, Löhne, Gehälter, Miete, Energie oder Abschreibungen.

Kostenstellenrechnung: Sie ordnet Gemeinkosten den verursachenden Bereichen zu, z. B. Fertigung, Verwaltung, Vertrieb, Lager oder IT.

Kostenträgerrechnung: Sie ermittelt, wofür die Kosten angefallen sind, also für Produkte, Aufträge oder Dienstleistungen. Sie dient unter anderem der Kalkulation und Erfolgskontrolle.

Merksatz: Kostenartenrechnung = Welche Kosten? Kostenstellenrechnung = Wo? Kostenträgerrechnung = Wofür?
Typischer Fehler: Kostenstellen und Kostenträger werden oft verwechselt. Die Fertigung ist eine Kostenstelle, das Produkt ist der Kostenträger.
Übungsvariante: Erklären Sie zusätzlich, warum Einzelkosten meist direkt auf Kostenträger gebucht werden können, Gemeinkosten aber über Kostenstellen verteilt werden müssen.
Aufgabe KLR 2: BAB mit Treppenumlageverfahren
Bearbeitungszeit: 22 MinutenSchwierigkeit: mittel

Aufgabe

Die TechForm GmbH verfügt über zwei Vorkostenstellen und zwei Endkostenstellen. Die primären Gemeinkosten betragen:

KostenstellePrimäre Gemeinkosten
Werkstattservice18.000 €
IT-Service27.000 €
Fertigung96.000 €
Verwaltung78.000 €

Der Werkstattservice leistet 25 % an den IT-Service, 45 % an die Fertigung und 30 % an die Verwaltung. Der IT-Service leistet anschließend 35 % an die Fertigung und 65 % an die Verwaltung.

Führen Sie die innerbetriebliche Leistungsverrechnung nach dem Treppenumlageverfahren durch. Berechnen Sie anschließend die Gemeinkostenzuschlagssätze. Zuschlagsbasis Fertigung: Fertigungslöhne 144.900 €. Zuschlagsbasis Verwaltung: Herstellkosten 279.825 €.

Was wird geprüft?

BAB, Umlage von Vorkostenstellen, Endkostenstellenkosten und Zuschlagssätze.

Lösung anzeigen

1. Umlage Werkstattservice:

EmpfängerAnteilBetrag
IT-Service25 %4.500 €
Fertigung45 %8.100 €
Verwaltung30 %5.400 €

IT-Service nach Umlage: 27.000 € + 4.500 € = 31.500 €.

2. Umlage IT-Service:

EmpfängerAnteilBetrag
Fertigung35 %11.025 €
Verwaltung65 %20.475 €

Gesamtkosten nach Umlage:

EndkostenstelleBerechnungGesamtkosten
Fertigung96.000 + 8.100 + 11.025115.125 €
Verwaltung78.000 + 5.400 + 20.475103.875 €

Zuschlagssatz Fertigung: 115.125 € / 144.900 € × 100 = 79,45 %.

Zuschlagssatz Verwaltung: 103.875 € / 279.825 € × 100 = 37,12 %.

Merksatz: Beim Treppenumlageverfahren wird eine Vorkostenstelle vollständig geschlossen und danach nicht mehr belastet.
Typischer Fehler: Die Umlage der zweiten Vorkostenstelle muss auch die vorher erhaltene Umlage enthalten.
Übungsvariante: Prüfen Sie, ob das Verfahren noch passend wäre, wenn der IT-Service 10 % seiner Leistungen an den Werkstattservice zurückgibt. Ergebnis: Dann liegt eine gegenseitige Leistungsverflechtung vor; genauer wäre das Gleichungsverfahren.
Aufgabe KLR 3: Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung
Bearbeitungszeit: 20 MinutenSchwierigkeit: mittel

Aufgabe

Die BüroLine GmbH vertreibt vier Produktarten in zwei Produktgruppen. Sämtliche Fixkosten sind kurzfristig nicht abbaubar.

P1 LaserdruckerP2 ScannerP3 SchreibtischP4 Bürostuhl
Absatzmenge450520360650
Preis/Stück310 €220 €240 €155 €
Variable Kosten/Stück185 €150 €190 €122 €
Fixkosten Produktart11.000 €7.500 €8.000 €9.500 €

Produktgruppenfixkosten: Technik 13.500 €, Möbel 29.000 €. Unternehmensfixkosten: 24.000 €.

Erstellen Sie eine mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung und geben Sie eine Empfehlung zur Sortimentsgestaltung.

Lösung anzeigen
P1P2P3P4
Stück-DB125 €70 €50 €33 €
DB I56.250 €36.400 €18.000 €21.450 €
./. Fixkosten Produktart11.000 €7.500 €8.000 €9.500 €
DB Produktart45.250 €28.900 €10.000 €11.950 €

Technik: 45.250 € + 28.900 € - 13.500 € = 60.650 €.

Möbel: 10.000 € + 11.950 € - 29.000 € = -7.050 €.

Betriebsergebnis: 60.650 € - 7.050 € - 24.000 € = 29.600 €.

Empfehlung: Kurzfristig sollten alle Produktarten weiter angeboten werden, weil alle Produkte positive Stückdeckungsbeiträge erzielen und die Fixkosten kurzfristig nicht abbaubar sind. Langfristig sollte die Produktgruppe Möbel kritisch geprüft werden, weil sie nach Abzug der Produktgruppenfixkosten negativ ist.

Merksatz: Kurzfristig zählt der positive Stückdeckungsbeitrag; langfristig müssen auch produkt- und produktgruppenbezogene Fixkosten verdient werden.
Typischer Fehler: Ein Produkt mit positivem Stück-DB wird vorschnell gestrichen, obwohl die Fixkosten kurzfristig ohnehin bleiben.
Übungsvariante: Rechnen Sie nach, wie sich das Ergebnis verändert, wenn die Produktgruppenfixkosten Möbel ab dem Folgejahr vollständig abbaubar wären.
Teil II · Finanzierung

Finanzierung: Rückstellungen, Investitionsvergleich und Cashflow

Aufgabe F 1: Finanzierung aus Rückstellungen
Bearbeitungszeit: 8 MinutenSchwierigkeit: leicht

Aufgabe

Erklären Sie, was man unter Finanzierung aus Rückstellungen versteht. Gehen Sie auf Gewinnwirkung, Liquiditätswirkung und Finanzierungseffekt ein.

Lösung anzeigen

Bei der Bildung einer Rückstellung wird Aufwand erfasst, obwohl die Auszahlung erst später erfolgt. Der Gewinn sinkt bereits im Jahr der Bildung. Die Liquidität bleibt zunächst im Unternehmen, weil noch kein Zahlungsmittelabfluss stattfindet.

Der Finanzierungseffekt besteht darin, dass das Unternehmen die noch vorhandenen liquiden Mittel bis zur späteren Auszahlung vorübergehend nutzen kann.

Beispiel: Pensionsrückstellungen, Prozesskostenrückstellungen oder Gewährleistungsrückstellungen.

Merksatz: Rückstellung = Aufwand jetzt, Auszahlung später, Liquidität bleibt zunächst erhalten.
Typischer Fehler: Rückstellungen sind keine „echten Einnahmen“. Sie verbessern nicht den Gewinn, sondern mindern ihn.
Aufgabe F 2: Maschinenvergleich nach Gewinn und Rentabilität
Bearbeitungszeit: 22 MinutenSchwierigkeit: mittel

Aufgabe

Die MetallForm GmbH möchte eine neue Maschine anschaffen. Zur Auswahl stehen Maschine A und Maschine B. Nutzungsdauer jeweils 5 Jahre, Restwert jeweils 0 €, kalkulatorischer Zinssatz 6 %.

Maschine AMaschine B
Anschaffungskosten110.000 €150.000 €
Erlöse pro Jahr128.000 €158.000 €
Betriebskosten/Jahr33.000 €41.000 €
Instandhaltung/Jahr6.000 €5.000 €
Materialkosten/Jahr14.000 €18.000 €
Fertigungslöhne/Jahr12.000 €10.000 €

Berechnen Sie den durchschnittlichen kalkulatorischen Gewinn und die Rentabilität bezogen auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Welche Maschine ist vorteilhafter?

Lösung anzeigen

Maschine A: Abschreibung 110.000 € / 5 = 22.000 €. Durchschnittlich gebundenes Kapital: 55.000 €. Kalkulatorische Zinsen: 55.000 € × 6 % = 3.300 €.

Gewinn A: 128.000 - 22.000 - 3.300 - 33.000 - 6.000 - 14.000 - 12.000 = 37.700 €.

Maschine B: Abschreibung 150.000 € / 5 = 30.000 €. Durchschnittlich gebundenes Kapital: 75.000 €. Kalkulatorische Zinsen: 75.000 € × 6 % = 4.500 €.

Gewinn B: 158.000 - 30.000 - 4.500 - 41.000 - 5.000 - 18.000 - 10.000 = 49.500 €.

Rentabilität A: 37.700 € / 110.000 € × 100 = 34,27 %.

Rentabilität B: 49.500 € / 150.000 € × 100 = 33,00 %.

Entscheidung: Nach absolutem Gewinn ist Maschine B besser. Nach Rentabilität ist Maschine A besser. Die Entscheidung hängt davon ab, ob das Unternehmen absolute Ergebnissteigerung oder Kapitalrentabilität priorisiert.

Merksatz: Höherer Gewinn und höhere Rentabilität führen nicht immer zur gleichen Entscheidung.
Typischer Fehler: Die kalkulatorischen Zinsen werden auf die Anschaffungskosten statt auf das durchschnittlich gebundene Kapital berechnet.
Aufgabe F 3: Operativer Cashflow und Liquiditätsmaßnahmen
Bearbeitungszeit: 15 MinutenSchwierigkeit: mittel

Aufgabe

Die verkürzte GuV der LogiPack GmbH weist einen Jahresüberschuss von 82.600 € aus. Enthalten sind Abschreibungen von 105.000 € sowie eine Zuführung zu Pensionsrückstellungen von 48.000 €. Berechnen Sie den operativen Cashflow nach der indirekten Methode. Nennen Sie zusätzlich je drei Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität bei Forderungen und Vorräten.

Lösung anzeigen

Jahresüberschuss 82.600 € + Abschreibungen 105.000 € + Zuführung Pensionsrückstellungen 48.000 € = 235.600 € operativer Cashflow.

Forderungen: kürzere Zahlungsziele, Skonto für schnelle Zahlung, konsequentes Mahnwesen, Bonitätsprüfung, Anzahlungen vereinbaren.

Vorräte: Lagerbestände reduzieren, Mindestbestände überprüfen, bedarfsgerechter einkaufen, langsam drehende Artikel abbauen, bessere Absatzplanung.

Merksatz: Nicht zahlungswirksame Aufwendungen werden beim indirekten Cashflow wieder hinzugerechnet.
Typischer Fehler: Abschreibungen werden nochmals abgezogen, obwohl sie bereits den Jahresüberschuss gemindert haben.
Teil III · Jahresabschlussanalyse

Jahresabschlussanalyse: Aufbereitung, Kennzahlen und Erfolgsspaltung

Aufgabe JA 1: Ablauf einer Jahresabschlussanalyse
Bearbeitungszeit: 10 MinutenSchwierigkeit: leicht

Aufgabe

Erläutern Sie die drei Schritte Datenaufbereitung, Kennzahlenbildung und Kennzahlenauswertung. Nennen Sie zu jedem Schritt zwei typische Maßnahmen oder Instrumente.

Lösung anzeigen

Datenaufbereitung: Die Abschlussdaten werden analysierbar und vergleichbar gemacht. Beispiele: Umgliederung der Bilanz, Bereinigung um Sondereffekte, Verdichtung einzelner Positionen.

Kennzahlenbildung: Aus den aufbereiteten Daten werden Kennzahlen berechnet. Beispiele: Eigenkapitalquote, Anlagendeckungsgrad, Umsatzrentabilität, Liquiditätsgrade.

Kennzahlenauswertung: Die Kennzahlen werden interpretiert. Beispiele: Zeitvergleich, Branchenvergleich, Soll-Ist-Vergleich, Ursachenanalyse.

Merksatz: Erst aufbereiten, dann rechnen, dann interpretieren.
Aufgabe JA 2: Erfolgsspaltung mit neutralem Ergebnis
Bearbeitungszeit: 25 MinutenSchwierigkeit: fortgeschritten

Aufgabe

Die AquaTech GmbH weist folgende verkürzte GuV aus:

PositionBetrag
Umsatzerlöse920.000 €
Bestandserhöhung fertige Erzeugnisse35.000 €
Aktivierte Eigenleistungen12.000 €
Sonstige betriebliche Erträge48.000 €
Materialaufwand-365.000 €
Personalaufwand-282.000 €
Abschreibungen-46.000 €
Sonstige betriebliche Aufwendungen-108.000 €
Beteiligungserträge6.000 €
Zinserträge2.000 €
Zinsaufwand-10.000 €
Ertragsteuern-58.000 €
Jahresüberschuss154.000 €

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten 18.000 € aus der Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen und 4.000 € Gewinn aus dem Verkauf alter Vorräte. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten 9.000 € Aufwand aus einem Wasserschaden und 3.000 € Verlust aus dem Verkauf einer Maschine.

Berechnen Sie das bereinigte Betriebsergebnis, das bereinigte Finanzergebnis, das neutrale Ergebnis, das Ergebnis vor Steuern und den Jahresüberschuss. Interpretieren Sie kurz.

Lösung anzeigen

Betriebsergebnis vor Bereinigung: 920.000 + 35.000 + 12.000 + 48.000 - 365.000 - 282.000 - 46.000 - 108.000 = 214.000 €.

Bereinigung: Rückstellungsauflösung -18.000 €, Vorratsverkauf über Buchwert -4.000 €, Wasserschaden +9.000 €, Verlust Maschinenverkauf +3.000 €.

Bereinigtes Betriebsergebnis: 214.000 - 18.000 - 4.000 + 9.000 + 3.000 = 204.000 €.

Bereinigtes Finanzergebnis: 6.000 + 2.000 - 10.000 = -2.000 €.

Neutrales Ergebnis: 18.000 + 4.000 - 9.000 - 3.000 = 10.000 €.

Ergebnis vor Steuern: 204.000 - 2.000 + 10.000 = 212.000 €.

Jahresüberschuss: 212.000 - 58.000 = 154.000 €.

Interpretation: Das Kerngeschäft ist mit 204.000 € deutlich positiv. Das Finanzergebnis belastet nur leicht. Das neutrale Ergebnis verbessert den Jahresüberschuss, sollte aber nicht als dauerhaft wiederkehrender Erfolg eingeplant werden.

Merksatz: Die Erfolgsspaltung trennt nachhaltigen operativen Erfolg von Finanzierung und einmaligen Effekten.
Typischer Fehler: Neutrale Erträge werden im Betriebsergebnis belassen und dadurch die Ertragskraft überschätzt.
Übungsvariante: Rechnen Sie den Fall erneut, wenn die Rückstellungsauflösung nur 12.000 € beträgt und der Wasserschaden 15.000 € beträgt.
Lernpfad

So nutzt du den BWL-Klausurtrainer sinnvoll

  1. Aufgabe zuerst ohne Lösung rechnen.
  2. Eigene Lösung mit dem Rechenweg vergleichen.
  3. Typische Fehler bewusst markieren.
  4. Die Übungsvariante mit neuen Zahlen selbst rechnen.
  5. Merksatz in die eigene Wiederholung übernehmen.

Tipp: Für echte Prüfungsvorbereitung lieber drei kleine Aufgaben sauber rechnen als zehn Lösungen nur überfliegen.

📚 30 Steuerfachwirt-Übungsfälle

Kompakte, klausurnahe Fälle aus ESt, USt, GewSt, KSt, AO und ErbSt/BewG – jeweils mit Kurzlösung und Merksatz.

🧾 ESt 1 – Übergang von EÜR zum Bestandsvergleich

Sachverhalt: Ein Handwerksbetrieb ermittelt seinen Gewinn bisher nach § 4 Abs. 3 EStG und wechselt nun zum Bestandsvergleich.

Fragen: Welche Übergangsposten sind zu berücksichtigen? Wie entsteht der Übergangsgewinn?

Lösung: Typisch zu prüfen sind Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und andere Posten, die bei der EÜR noch nicht gewinnwirksam waren. Diese sind im Übergang zu korrigieren.

Merksatz: Beim Systemwechsel nie nur den laufenden Gewinn ansehen – die Musik spielt in der Übergangsrechnung.

🧾 ESt 2 – 10-Tage-Regel bei USt-Zahlung

Sachverhalt: Die Umsatzsteuer für Dezember wird im Januar per Lastschrift eingezogen.

Fragen: Gehört die Zahlung noch ins alte Jahr?

Lösung: Bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben ist die 10-Tage-Regel des § 11 EStG zu prüfen. Liegen die Voraussetzungen vor, gehört die Zahlung noch ins Vorjahr.

Merksatz: Dezember-USt im Januar ist ein Prüfungs-Klassiker.

🧾 ESt 3 – Verkauf eines betrieblichen Lkw

Sachverhalt: Ein zum Betriebsvermögen gehörender Lkw wird verkauft.

Fragen: Wie wirkt sich der Verkauf auf den Gewinn aus?

Lösung: Veräußerungserlös und Restbuchwert sind gegenüberzustellen. Der Unterschiedsbetrag ist gewinnwirksam.

Merksatz: Beim Verkauf von Anlagevermögen immer an den Restbuchwert denken.

🧾 ESt 4 – Gemischt genutztes Tablet

Sachverhalt: Ein Tablet wird zu 80 % betrieblich und zu 20 % privat genutzt.

Fragen: In welchem Umfang sind Anschaffungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar?

Lösung: Maßgeblich ist die betriebliche Veranlassung. Der Privatanteil ist auszuscheiden.

Merksatz: Gemischt genutzt heißt fast immer: sauber aufteilen.

🏠 ESt 5 – Verkauf eines Grundstücks im Privatvermögen

Sachverhalt: Ein langjährig gehaltenes Grundstück wird verkauft.

Fragen: Liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor?

Lösung: Es ist vor allem die 10-Jahres-Frist des § 23 EStG zu prüfen. Bei Fristablauf bleibt der Veräußerungsgewinn steuerfrei.

Merksatz: Bei Privatgrundstücken entscheidet oft nur die Zeitachse.

👵 ESt 6 – Unterhaltsleistungen an die Mutter

Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger unterstützt seine Mutter finanziell.

Fragen: Ist ein Abzug nach § 33a EStG möglich? Welche Einkünfte der Mutter sind anzurechnen?

Lösung: Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person sind zu ermitteln und mit dem Höchstbetrag abzugleichen.

Merksatz: § 33a-Fälle gewinnt man über saubere Einkünfte-/Bezüge-Ermittlung.

🎓 ESt 7 – Ausbildungskosten der Tochter

Sachverhalt: Eine Tochter absolviert Ausbildung und Studium, hat Fahrtkosten und weitere Aufwendungen.

Fragen: Welche Werbungskosten liegen vor? Welche Rolle spielt die Erstausbildung?

Lösung: Zu prüfen sind insbesondere Fahrtkosten, Studienkosten und der Zusammenhang mit einem Ausbildungsdienstverhältnis.

Merksatz: Bei Ausbildungskosten immer fragen: Werbungskosten oder Sonderausgaben?

👨‍👧 ESt 8 – Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Sachverhalt: Für ein volljähriges Kind in Ausbildung ist zu prüfen, welche Entlastung günstiger ist.

Fragen: Wie erfolgt die Berücksichtigung des Kindes? Was ist mit auswärtiger Unterbringung?

Lösung: Das Kind ist nach den Voraussetzungen des § 32 EStG zu prüfen; daneben können Freibeträge und Sonderbedarf für auswärtige Unterbringung relevant sein.

Merksatz: Familienfälle immer zuerst über § 32 EStG strukturieren.

💶 ESt 9 – Private Kapitalerträge

Sachverhalt: Eine Steuerpflichtige erzielt Zinsen und einen Gewinn aus dem Verkauf von Aktien.

Fragen: Welche Einkunftsart liegt vor? Wie wirkt der Sparer-Pauschbetrag?

Lösung: Es liegen regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen vor; Veräußerungsgewinn, Pauschbetrag und einbehaltene KapESt sind zu prüfen.

Merksatz: Bei Kapitalvermögen immer vier Schritte: Einordnung, Gewinn, Pauschbetrag, Anrechnung.

🏛️ ESt 10 – Veräußerung einer freiberuflichen Praxis

Sachverhalt: Ein Architekturbüro wird veräußert; einzelne Wirtschaftsgüter werden ins Privatvermögen übernommen.

Fragen: Wie wird der Veräußerungsgewinn ermittelt? Welche Rolle spielen Entnahmen und Übergangsgewinn?

Lösung: Veräußerungserlös, Veräußerungskosten, Buchwerte und nicht mitveräußerte Wirtschaftsgüter sind getrennt zu behandeln.

Merksatz: Praxisverkauf heißt fast immer: Verkauf + Entnahme + Übergangsgewinn.

🍗 USt 11 – Innergemeinschaftlicher Erwerb von Lebensmitteln

Sachverhalt: Ein Gastronom bezieht Waren aus Österreich unter Verwendung seiner deutschen USt-IdNr.

Fragen: Liegt ein ig Erwerb vor? Wo ist der Ort? Wie hoch ist die Steuer?

Lösung: Der Erwerb ist im Bestimmungsland zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt einschließlich Nebenkosten; je nach Ware kann der ermäßigte Steuersatz gelten.

Merksatz: ig Erwerb = Ende der Beförderung entscheidet.

🔺 USt 12 – Reihengeschäft / Dreiecksgeschäft

Sachverhalt: Drei Unternehmer in drei EU-Staaten schließen Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand; die Ware geht direkt vom ersten an den letzten.

Fragen: Welche Lieferung ist bewegte Lieferung? Liegt ein Dreiecksgeschäft vor?

Lösung: Zunächst ist die bewegte Lieferung zuzuordnen. Anschließend sind die Voraussetzungen des Dreiecksgeschäfts zu prüfen.

Merksatz: Reihengeschäft ist ein Zuordnungsfall, nicht zuerst ein Rechenfall.

🛏️ USt 13 – Zimmerüberlassung an Saisonkräfte

Sachverhalt: Arbeitnehmern werden Zimmer gegen Lohnabzug überlassen.

Fragen: Liegt eine steuerfreie Vermietung vor? Welcher Steuersatz gilt?

Lösung: Zu prüfen ist eine sonstige Leistung / Vermietungsleistung; bei kurzfristiger Beherbergung greift die Steuerbefreiung nicht, regelmäßig gilt der ermäßigte Steuersatz.

Merksatz: Unterkunft ist nicht automatisch steuerfrei.

🍽️ USt 14 – Lieferung oder sonstige Leistung beim Catering

Sachverhalt: Einmal werden Speisen nur abgeholt, einmal mit Geschirr, Warmhaltebehältern und Personal ausgeliefert.

Fragen: Wann liegt eine Lieferung vor, wann eine sonstige Leistung?

Lösung: Ohne prägende Serviceelemente liegt regelmäßig eine Lieferung vor; mit umfassendem Service überwiegt der Dienstleistungscharakter.

Merksatz: Beim Buffet entscheidet nicht das Essen, sondern der Service.

🎵 USt 15 – Reverse Charge bei ausländischer Musikgruppe

Sachverhalt: Eine österreichische Musikgruppe tritt in Deutschland auf und erhält Gage vom deutschen Unternehmer.

Fragen: Wer schuldet die Steuer?

Lösung: Zu prüfen ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG.

Merksatz: Bei ausländischen Dienstleistern immer § 13b mitdenken.

🎟️ USt 16 – Einzweckgutschein vs. Mehrzweckgutschein

Sachverhalt: Ein Essensgutschein gilt nur für Restaurantverzehr; ein anderer Gutschein kann flexibel eingesetzt werden.

Fragen: Wann entsteht die Steuer?

Lösung: Beim Einzweckgutschein entsteht die Steuer bereits bei Ausgabe, beim Mehrzweckgutschein erst bei Einlösung.

Merksatz: Gutschein-Fälle sind heute fast immer Einzweck oder Mehrzweck.

🏢 USt 17 – Vermietung eines Gebäudes mit Option

Sachverhalt: Ein Vermieter überlässt einzelne Etagen an Arzt, Versicherungsmakler, Schönheitschirurgen und Steuerberater.

Fragen: Für welche Flächen kann optiert werden? Wie wirkt sich das auf den Vorsteuerabzug aus?

Lösung: Bei jeder Fläche ist gesondert zu prüfen, ob steuerfreie oder steuerpflichtige Ausgangsumsätze des Mieters vorliegen und ob § 9 UStG eröffnet ist.

Merksatz: Bei Gebäuden nie pauschal optieren – immer flächenbezogen denken.

🔁 USt 18 – Vorsteuerberichtigung nach Nutzungsänderung (§ 15a UStG)

Sachverhalt: Eine ursprünglich an einen Arzt vermietete Fläche wird später an einen Schönheitschirurgen überlassen.

Fragen: Liegt eine Änderung der Verhältnisse vor?

Lösung: Es ist zu prüfen, ob sich die Verhältnisse für den Vorsteuerabzug geändert haben und ob der Berichtigungszeitraum noch läuft.

Merksatz: § 15a UStG ist fast immer ein Zeitachsen-Thema.

🧱 USt 19 – Werkleistung des ausländischen Landschaftsgärtners

Sachverhalt: Ein niederländischer Unternehmer erstellt Außenanlagen an einem deutschen Objekt.

Fragen: Wo ist der Leistungsort? Wer schuldet die Steuer? Wie hoch ist der Vorsteuerabzug?

Lösung: Grundstücksbezogene Leistungen haben einen besonderen Leistungsort; zusätzlich ist die Reverse-Charge-Systematik zu prüfen.

Merksatz: Grundstück + ausländischer Unternehmer = § 3a Abs. 3 und § 13b prüfen.

🚗 USt 20 – Verkauf, Entnahme und Privatnutzung von Pkw

Sachverhalt: Ein Pkw wird verkauft, ein anderer entnommen, neue Fahrzeuge werden angeschafft und privat genutzt.

Fragen: Was ist steuerbar? Wie ist die Privatnutzung in der UStVA zu erfassen?

Lösung: Verkauf und Entnahme sind getrennt zu prüfen; für die Privatnutzung kann die 1-%-Regelung umsatzsteuerlich relevant sein.

Merksatz: USt folgt bei der Privatnutzung oft der ESt – aber nicht blind.

🏭 GewSt 21 – Teilbetriebsverkauf und Ausgangsgewinn

Sachverhalt: Eine OHG verkauft einen Teilbetrieb.

Fragen: Gehört der Gewinn vollständig in den Gewerbeertrag?

Lösung: Zu prüfen ist insbesondere, ob der Gewinn nach § 7 GewStG in den Gewerbeertrag einfließt oder herauszurechnen ist.

Merksatz: Der Gewinn laut ESt-Recht ist bei der GewSt nur der Startpunkt.

🏢 GewSt 22 – Beteiligungserträge und Kürzung

Sachverhalt: Eine Personengesellschaft hält eine Beteiligung an einer GmbH und erhält Ausschüttungen.

Fragen: Ist eine Kürzung vorzunehmen?

Lösung: Entscheidend sind Beteiligungshöhe und die Voraussetzungen der Kürzungsvorschriften.

Merksatz: Beteiligungsertrag heißt bei GewSt fast automatisch: Kürzung prüfen.

🏠 GewSt 23 – Pachtzahlungen und Hinzurechnung

Sachverhalt: Für die Nutzung eines Grundstücks werden Pacht und Instandhaltungskosten übernommen.

Fragen: Sind Finanzierungsanteile hinzuzurechnen?

Lösung: Zu prüfen sind die Hinzurechnungstatbestände des § 8 GewStG und die Zuordnung der einzelnen Entgelte.

Merksatz: GewSt ist oft ein Sortierthema: Was wird hinzugerechnet, was nicht?

🚜 GewSt 24 – Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter

Sachverhalt: Ein Unternehmen least bewegliche Anlagegüter.

Fragen: In welchem Umfang kommt eine Hinzurechnung in Betracht?

Lösung: Es sind die Finanzierungsanteile zu ermitteln und die Freibetragsregelung zu beachten.

Merksatz: Leasing ist in GewSt-Klausuren fast nie neutral.

📉 GewSt 25 – Verlustvortrag / Fehlbetrag

Sachverhalt: Es besteht ein vortragsfähiger Fehlbetrag aus dem Vorjahr.

Fragen: In welchem Umfang ist er abziehbar? Welche Besonderheiten gelten bei Gesellschafterwechsel?

Lösung: Zu prüfen sind die Voraussetzungen des § 10a GewStG und die Unternehmeridentität.

Merksatz: Fehlbetrag und Gesellschafterwechsel sind eine klassische Falle.

🏢 KSt 26 – Beteiligungsertrag nach § 8b KStG

Sachverhalt: Eine GmbH erhält eine Dividende aus einer Beteiligung.

Fragen: Wie wirkt sich § 8b KStG aus?

Lösung: Beteiligungserträge sind grundsätzlich außerbilanziell zu korrigieren; die 5-%-Nichtabziehbarkeit ist mitzudenken.

Merksatz: Dividende bei GmbH? Reflex: § 8b KStG.

🎁 KSt 27 – vGA durch Geschenk an nahe Angehörige

Sachverhalt: Eine GmbH überträgt ein Wirtschaftsgut unentgeltlich an die Tochter des Gesellschafters.

Fragen: Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

Lösung: Maßgeblich ist, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten denselben Vorteil eingeräumt hätte.

Merksatz: Vorteil an nahestehende Person ist der vGA-Klassiker überhaupt.

🏠 KSt 28 – vGA / verdeckte Einlage bei verbilligter Vermietung

Sachverhalt: Eine Wohnung im Gesellschaftsvermögen wird an den Gesellschafter oder dessen Ehefrau verbilligt überlassen.

Fragen: Liegt vGA, verdeckte Einlage oder beides vor?

Lösung: Es ist die Differenz zwischen ortsüblicher Miete und tatsächlicher Zahlung zu würdigen; gesellschaftliche Veranlassung steht im Mittelpunkt.

Merksatz: Bei Gesellschaftermiete immer beide Richtungen prüfen: vGA und verdeckte Einlage.

📦 KSt 29 – Vorratsbewertung / unzulässige Bewertungsmethode

Sachverhalt: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden erstmals nach einer bestimmten Methode bewertet.

Fragen: Ist die Methode steuerlich zulässig? Welche Auswirkung hat das auf den Gewinn?

Lösung: Bewertungsmethode und mögliche Auflösung stiller Reserven bzw. Gewinnkorrekturen sind zu prüfen.

Merksatz: Bewertung ist oft kein Bilanz-, sondern ein KSt-Korrekturfall.

📈 KSt 30 – Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einer GmbH

Sachverhalt: Ausgehend vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss sind Beteiligungserträge, nicht abziehbare Aufwendungen, vGA und verdeckte Einlage zu würdigen.

Fragen: Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt?

Lösung: Ausgangspunkt ist der Handelsbilanzgewinn; anschließend folgen außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen.

Merksatz: KSt-Klausuren leben von der Reihenfolge: Jahresüberschuss – Korrekturen – zvE.

📬 AO 31 – Zuständiges Finanzamt bei Ehegatten mit mehreren Betrieben

Sachverhalt: Ehegatten erzielen verschiedene Einkünfte in unterschiedlichen Bezirken; später verlegt ein Ehegatte seinen Betrieb.

Fragen: Welches Finanzamt ist für ESt-, USt- und GewSt-Erklärungen zuständig?

Lösung: Örtliche Zuständigkeit, Sonderzuständigkeiten und gesonderte Feststellungen sind systematisch zu trennen.

Merksatz: AO-Zuständigkeitsfälle sind reine Strukturfälle.

📨 AO 32 – Bekanntgabe an Empfangsbevollmächtigte

Sachverhalt: Ein Bescheid an eine Empfangsbevollmächtigte wird irrtümlich bei der Nachbarin eingeworfen und später weitergegeben.

Fragen: Wann wurde der Bescheid wirksam bekanntgegeben?

Lösung: Zu prüfen sind Bekanntgabefiktion, Wirksamkeit und Heilung eines Bekanntgabemangels.

Merksatz: Nicht jede Postzustellung ist schon wirksame Bekanntgabe.

⏰ AO 33 – Einspruchsfrist berechnen

Sachverhalt: Nach Bekanntgabe eines Bescheids wird Einspruch erst einige Wochen später eingelegt.

Fragen: Ist der Einspruch fristgerecht?

Lösung: Bekanntgabetag, Fristbeginn, Fristdauer und Fristende sind sauber zu berechnen.

Merksatz: In AO-Klausuren kostet Fristenchaos viele Punkte.

🛠️ AO 34 – Änderung nach § 173 AO bei neuen Tatsachen

Sachverhalt: Nach Erlass eines Feststellungsbescheids werden vergessene Mieteinnahmen und Maklerkosten bekannt.

Fragen: Ist eine Änderung möglich, obwohl grobes Verschulden vorliegt?

Lösung: Zu prüfen sind steuererhöhende und steuermindernde neue Tatsachen sowie ihr unmittelbarer Zusammenhang.

Merksatz: § 173 AO ist oft ein Doppelfall: hoch und runter zugleich.

🏠 ErbSt 35 – Grundstücksbewertung im Ertragswertverfahren

Sachverhalt: Ein gemischt genutztes Grundstück wird verschenkt; Bodenrichtwert, Mieten und Restnutzungsdauer sind gegeben.

Fragen: Wie wird der Grundbesitzwert ermittelt?

Lösung: Bodenwert und Gebäudeertragswert sind getrennt zu ermitteln; anschließend ist zu prüfen, ob ein niedrigerer Verkehrswert nachgewiesen wurde.

Merksatz: ErbSt-Grundstücksfälle sind fast immer Schemafälle.

🏢 ErbSt 36 – § 13d ErbStG bei vermieteten Wohnflächen

Sachverhalt: Ein Objekt enthält gewerbliche und zu Wohnzwecken vermietete Einheiten.

Fragen: Für welche Flächen kommt die sachliche Steuerbefreiung in Betracht?

Lösung: Begünstigte Wohnflächen sind abzugrenzen; der prozentuale Abschlag ist objektbezogen zu berechnen.

Merksatz: § 13d gibt es nicht fürs ganze Haus, sondern nur für den begünstigten Teil.

💳 ErbSt 37 – Schuldübernahme und Erwerbsnebenkosten

Sachverhalt: Der Beschenkte übernimmt eine Hypothek und trägt Notar- sowie Gutachterkosten.

Fragen: Was mindert den steuerpflichtigen Erwerb?

Lösung: Gegenleistungen und Erwerbsnebenkosten sind gesondert zu prüfen; Beschränkungen nach § 10 Abs. 6 ErbStG sind zu beachten.

Merksatz: Bei Grundstücksschenkungen ist nicht jeder Euro voll abzugsfähig.

🏭 ErbSt 38 – Betriebsvermögensverschonung

Sachverhalt: Ein Einzelunternehmen wird unentgeltlich auf den Sohn übertragen; es liegt begünstigtes Vermögen vor.

Fragen: Wie wirkt die 85-%-Verschonung? Was passiert mit dem Abzugsbetrag?

Lösung: Zunächst ist die Steuerbefreiung nach § 13a Abs. 1 ErbStG, dann der Abzugsbetrag nach Abs. 2 zu prüfen.

Merksatz: Betriebsvermögensfälle sind reine Schemata – und genau deshalb punktbar.

🚗 ErbSt 39 – Oldtimer als weitere Schenkung

Sachverhalt: Neben dem Betrieb wird noch ein Oldtimer verschenkt.

Fragen: Wie ist der Wert anzusetzen? Gibt es eine sachliche Steuerbefreiung?

Lösung: Maßgeblich ist grundsätzlich der gemeine Wert; anschließend sind persönliche Freibeträge einzubeziehen.

Merksatz: Zusatzschenkungen können den Freibetrag schnell aufbrauchen.

👨‍👦 ErbSt 40 – Festzusetzende Schenkungsteuer beim Kind

Sachverhalt: Ein Kind erhält begünstigtes Betriebsvermögen und weitere Vermögensgegenstände.

Fragen: Wie wird die festzusetzende Schenkungsteuer ermittelt?

Lösung: Auszugehen ist vom steuerpflichtigen Erwerb nach Abzug von Befreiungen und Freibeträgen; anschließend folgt die Steuer nach Steuerklasse I.

Merksatz: Am Ende jeder ErbSt-Klausur steht dieselbe Frage: Was ist nach allen Abzügen wirklich noch steuerpflichtig?

📚 Altklausuren & Lösungen

Dieser Bereich wird nach und nach mit echten Altklausuren und Lösungshinweisen ergänzt. Aktuell liegt der Fokus auf den Übungsfällen und dem Klausurtraining.

🎲 Steuerfachwirt Klausurtrainer

Zufällige Übungsaufgaben aus Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Abgabenordnung.

📚 Klassische Steuerfachwirt-Fälle

Typische Prüfungssachverhalte aus Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Einkommensteuer und Erbschaftsteuer – kompakt als Übungsfälle mit Lösung.

🏢 Umsatzsteuer – Immobilienvermittlung

Sachverhalt

Ein Immobilienmakler vermittelt den Verkauf eines Geschäftshauses. Die Provision beträgt 3,5 % des Kaufpreises. Der Kaufpreis beträgt 1.500.000 €.

Fragen

  • Welche Leistungsart liegt vor?
  • Wo befindet sich der Leistungsort?
  • Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

Lösung

Provision
1.500.000 € × 3,5 %
= 52.500 €

Umsatzsteuer 19 %
= 9.975 €

Merksatz

Maklerleistungen sind sonstige Leistungen und grundsätzlich steuerpflichtig.

🏠 Umsatzsteuer – Vorsteuerberichtigung (§15a UStG)

Sachverhalt

Ein Unternehmer errichtet ein Gebäude für steuerpflichtige Vermietungsumsätze und zieht Vorsteuer aus Herstellungskosten von 20.000 €.

Einige Jahre später wird ein Gebäudeteil privat genutzt.

Fragen

  • Liegt eine Änderung der Verhältnisse vor?
  • Muss eine Vorsteuerberichtigung erfolgen?

Lösung

Bei Gebäuden gilt ein Berichtigungszeitraum von 10 Jahren. Ändert sich die Nutzung, ist eine anteilige Vorsteuerkorrektur vorzunehmen.

Merksatz

§15a UStG greift immer bei Nutzungsänderungen von Investitionsgütern.

📬 Abgabenordnung – Einspruch gegen Steuerbescheid

Sachverhalt

Ein Steuerpflichtiger erhält einen Einkommensteuerbescheid und legt innerhalb eines Monats Einspruch ein.

Fragen

  • Ist der Einspruch zulässig?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Lösung

  • Statthaftigkeit
  • Form
  • Frist
  • Beschwer

Merksatz

AO-Klausuren beginnen fast immer mit der Prüfung der Zulässigkeit.

⚖️ Abgabenordnung – Grundlagen- und Folgebescheid

Sachverhalt

Ein Einkommensteuerbescheid berücksichtigt Einkünfte aus einer gesonderten und einheitlichen Feststellung.

Fragen

  • Kann der Steuerpflichtige den Grundlagenbescheid im Einspruch gegen den Folgebescheid angreifen?

Lösung

Der Grundlagenbescheid entfaltet Bindungswirkung für den Folgebescheid. Einwendungen müssen grundsätzlich gegen den Grundlagenbescheid gerichtet werden.

Merksatz

Grundlagenbescheid zuerst angreifen – sonst wird der Folgebescheid bindend.

🏠 Erbschaftsteuer – Grundstück und Nießbrauch

Sachverhalt

Ein Grundstück wird auf die Tochter übertragen. Die Mutter behält sich ein lebenslanges Nießbrauchrecht vor.

Fragen

  • Wie wird der Grundstückswert ermittelt?
  • Wie wirkt sich der Nießbrauch aus?

Lösung

  • Grundbesitzwert nach BewG
  • Kapitalwert des Nießbrauchs abziehen
  • Freibetrag berücksichtigen

Merksatz

Nießbrauch mindert die Bereicherung des Erwerbers.

🧠 Aufgabensammlung & Klausurtraining

Prüfungsnahe Übungsfälle aus Rechnungswesen, Jahresabschlussanalyse und Gesellschaftsrecht – kompakt aufbereitet mit Lösungshinweisen, Merksätzen und typischen Klausuransätzen.

🏢 Grundstück & Gebäude

Rechnungswesen · AfA · Herstellungskosten

Fall zur bilanziellen Behandlung von Grund und Boden, Halle, Wohnanteil, AfA und Privatnutzung.

🏠 Arbeitszimmer

Betriebsvermögen · Entnahme · stille Reserven

Prüfungsnaher Fall zur Entnahme eines häuslichen Arbeitszimmers mit AfA und Gewinnwirkung.

📈 Beteiligungen

Beteiligungen · Veräußerung · Steuerkorrektur

Übung zu Gewinnausschüttung, Beteiligungsveräußerung, Notarkosten und steuerlicher Behandlung.

🏭 Unfertige Arbeiten

Bewertung · Herstellungskosten · Forderungen

Fall zu unfertigen Arbeiten, Reklamation, Bewertung und bilanzieller Erfassung von Kundenaufträgen.

⚖️ Rückstellungen & Rechtsstreit

Rückstellung · Forderung · Prozesskosten

Klassischer Prüfungsfall zu Schadensersatz, Rückstellungen und bilanzieller Behandlung eines Rechtsstreits.

📊 Herstellungskosten & Analyse

JAA · HK-Untergrenze · bilanzanalytisches EK

Kurzfall zu Herstellungskosten nach HGB/StR sowie zur Aussagekraft des bilanzanalytischen Eigenkapitals.

Tipp: Die Fälle sind bewusst knapp formuliert – wie in der Klausur zählt vor allem die saubere Struktur, die richtige Normenlogik und die klare Gewinnwirkung.

📝 Ausgewählte Übungsaufgaben

🏢 Aufgabe: Grundstück, Halle und Wohnanteil

Ein Unternehmer errichtet auf einem Grundstück eine Betriebshalle. Später wird ein Anbau hergestellt. Ein Teil des Anbaus wird privat zu Wohnzwecken genutzt. Zu beurteilen sind Grund und Boden, Herstellungskosten, AfA, Privatnutzung und ggf. Mieterträge.

Fragen:

  • Wie sind Grund und Boden sowie Gebäude bilanziell einzuordnen?
  • Wie ist der privat genutzte Wohnanteil zu behandeln?
  • Wie wirken sich Abrisskosten und Herstellungskosten auf den Bilanzansatz aus?
  • Wie ist die Abschreibung vorzunehmen?
  • Welche Gewinnwirkungen ergeben sich?
✅ Lösung: Grundstück, Halle und Wohnanteil

Kernaussagen:

  • Grund und Boden ist nicht abnutzbar und gesondert vom Gebäude auszuweisen.
  • Die betrieblich genutzte Halle gehört zum notwendigen Betriebsvermögen.
  • Der privat genutzte Wohnanteil ist gesondert zu würdigen und gehört nicht in vollem Umfang zum Betriebsvermögen.
  • Herstellungskosten des betrieblichen Teils aktivieren; AfA nur auf den abnutzbaren Gebäudeteil.
  • Privatnutzung bzw. Entnahme und ggf. Mieterträge sind getrennt zu erfassen.

Merksatz: Grund und Boden niemals mit dem Gebäude „in einen Topf werfen“ – erst trennen, dann abschreiben.

🏠 Aufgabe: Arbeitszimmer im Einfamilienhaus

Ein bisher ausschließlich betrieblich genutztes Arbeitszimmer in einem ansonsten privat genutzten Einfamilienhaus wird im Laufe des Jahres nicht mehr betrieblich verwendet. In der Vergangenheit wurden anteilige AfA und laufende Kosten als Betriebsausgaben behandelt.

Fragen:

  • Liegt Betriebsvermögen vor?
  • Wie ist die Nutzungsänderung bilanziell zu behandeln?
  • Welche Rolle spielen Teilwert und stille Reserven?
  • Wie wirkt sich die Entnahme auf den Gewinn aus?
✅ Lösung: Arbeitszimmer im Einfamilienhaus
  • Das ausschließlich betrieblich genutzte Arbeitszimmer kann notwendiges Betriebsvermögen sein.
  • Mit Wegfall der betrieblichen Nutzung liegt grundsätzlich eine Entnahme vor.
  • Die Entnahme erfolgt zum Teilwert; dabei sind stille Reserven aufzudecken.
  • Zusätzlich ist die laufende AfA bis zum Entnahmezeitpunkt zu berücksichtigen.

Merksatz: Bei der Entnahme zählt nicht der alte Buchwert, sondern der Teilwert – genau da steckt oft die Klausurfalle.

📈 Aufgabe: Beteiligung an einer GmbH

Ein Unternehmer hält Anteile an einer GmbH im Betriebsvermögen. Im laufenden Jahr erhält er eine Gewinnausschüttung. Später veräußert er die Beteiligung ganz oder teilweise. Zusätzlich fallen Notar- bzw. Beratungskosten an.

Fragen:

  • Wie sind Ausschüttungen handels- und steuerrechtlich zu behandeln?
  • Wie ist die Beteiligung bilanziell einzuordnen?
  • Wie wirkt sich die Veräußerung auf den Gewinn aus?
  • Welche steuerlichen Korrekturen kommen in Betracht?
✅ Lösung: Beteiligung an einer GmbH
  • Beteiligungen im Betriebsvermögen sind grundsätzlich als Finanzanlage auszuweisen.
  • Gewinnausschüttungen sind handelsrechtlich Erträge; steuerlich sind Sonderregelungen zu beachten.
  • Bei Veräußerung ist der Unterschied zwischen Buchwert und Veräußerungserlös erfolgswirksam.
  • Nebenkosten wie Notarkosten können Anschaffungs- bzw. Veräußerungskosten sein.

Merksatz: Bei Beteiligungen immer in drei Schritten denken: Einordnung – laufender Ertrag – Veräußerung.

🏭 Aufgabe: Unfertige Arbeiten bei Kundenaufträgen

Ein Unternehmen fertigt Möbel auf Kundenauftrag. Zum Bilanzstichtag sind einzelne Aufträge noch nicht vollständig abgeschlossen oder noch nicht abgenommen. Bei einem Auftrag bestehen Mängel, die erst im Folgejahr beseitigt werden.

Fragen:

  • Wann liegen unfertige Arbeiten vor?
  • Mit welchen Herstellungskosten sind sie zu bewerten?
  • Welche Rolle spielt die Abnahme durch den Kunden?
  • Wie sind Mängelbeseitigungskosten zu behandeln?
✅ Lösung: Unfertige Arbeiten bei Kundenaufträgen
  • Bis zur Abnahme durch den Auftraggeber können unfertige Arbeiten vorliegen.
  • Bewertet wird mit den Herstellungskosten nach den handelsrechtlichen Grundsätzen.
  • Verwaltungs- und Vertriebskosten sind sauber abzugrenzen.
  • Mängelbeseitigungskosten des Folgejahres sind nicht automatisch Teil der unfertigen Arbeiten.

Merksatz: Bei Werkverträgen ist die Abnahme oft der entscheidende Wendepunkt für Bilanz und Gewinnrealisierung.

⚖️ Aufgabe: Rechtsstreit mit einem Lieferanten

Gegen einen Lieferanten bestehen Schadensersatzansprüche. Gleichzeitig ist mit Prozess- und Anwaltskosten zu rechnen. Die Erfolgsaussichten sind teilweise offen, der Rechtsstreit ist am Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen.

Fragen:

  • Darf eine Forderung gegen den Lieferanten angesetzt werden?
  • Ist eine Rückstellung für Prozesskosten zu bilden?
  • Wie sind bereits erfasste Aufwendungen oder Verbindlichkeiten zu korrigieren?
  • Welche Gewinnwirkungen ergeben sich?
✅ Lösung: Rechtsstreit mit einem Lieferanten
  • Eine Forderung darf nur angesetzt werden, wenn sie am Bilanzstichtag hinreichend sicher ist.
  • Für ungewisse Verbindlichkeiten, insbesondere Prozesskosten, kann eine Rückstellung erforderlich sein.
  • Unzutreffende Ertrags- oder Aufwandsbuchungen sind zu korrigieren.
  • Die Bewertung der Rückstellung richtet sich nach dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Merksatz: Bei Gerichtsverfahren niemals vorschnell Gewinne buchen – Vorsichtsprinzip zuerst.

📊 Aufgabe: Herstellungskosten und bilanzanalytisches Eigenkapital

Zu beurteilen sind einzelne Kostenbestandteile eines selbst hergestellten Vermögensgegenstandes. Außerdem soll das bilanzielle Eigenkapital für Analysezwecke aufbereitet werden.

Fragen:

  • Welche Kosten gehören zwingend in die Herstellungskosten?
  • Welche Kosten dürfen einbezogen werden?
  • Welche Kosten sind nicht aktivierungsfähig?
  • Was versteht man unter bilanzanalytischem Eigenkapital?
✅ Lösung: Herstellungskosten und bilanzanalytisches Eigenkapital
  • Zu den Pflichtbestandteilen gehören insbesondere Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkosten.
  • Verwaltungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen einbezogen werden.
  • Vertriebskosten, Forschungskosten und bestimmte Leerkosten gehören nicht in die Herstellungskosten.
  • Das bilanzanalytische Eigenkapital bereinigt das bilanzielle Eigenkapital um Posten mit geringer Aussagekraft.

Merksatz: Für die Klausur immer sauber trennen: Musskosten, Wahlkosten und Verbotskosten.

🧾 Aufgabensammlung Steuerrecht I

Prüfungsnahe Übungsfälle aus Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer – kompakt aufbereitet mit Lösungshinweisen, Merksätzen und typischen Klausuransätzen.

👨‍👩‍👧 Familiäre Verhältnisse

ESt · Kinder · Freibeträge · Betreuungskosten

Typischer Einkommensteuer-Fall zu Kind, Kinderbetreuungskosten und Entlastungs-/Freibetragslogik.

💶 Private Kapitalerträge

ESt · § 20 EStG · Abgeltungsteuer

Fall zu Aktienverkauf, Zinsen, Sparer-Pauschbetrag und Anrechnung von Kapitalertragsteuer.

🚚 Tätigkeit & Umzug

ESt · Werbungskosten · Umzug · § 23 EStG

Prüfungsfall zu Entfernungspauschale, beruflich veranlasstem Umzug und privatem Veräußerungsgeschäft.

🏛️ Veräußerung Freiberuflerpraxis

ESt · § 16 EStG · Übergangsgewinn

Fall zur Veräußerung eines Architekturbüros mit Entnahme eines Pkw und Tarifbegünstigung.

🏢 Kommanditbeteiligung

ESt · § 15a EStG · Sonderbilanz

Fall zum Verlustanteil eines Kommanditisten mit Kapitalkonto und ausgleichsfähigem Verlust.

🏭 Gewerbesteuer-Fall

GewSt · Hinzurechnung · Kürzung

Übungsfall mit Beteiligungen, Mieten, Leasing, Grundstück, Lizenzen und Spenden.

🏢 Körperschaftsteuer GmbH

KSt · vGA · verdeckte Einlage · Soli

GmbH-Fall mit Gesellschafter-Geschäftsführer, nahestehender Person, Darlehensverzicht und Ausschüttung.

Tipp: Gerade bei Steuerrecht I lohnt sich ein klarer Dreischritt: Sachverhalt einordnen – Norm anwenden – steuerliche Auswirkung sauber beziffern.

📝 Ausgewählte Übungsaufgaben Steuerrecht I

👨‍👩‍👧 Aufgabe: Familiäre Verhältnisse

Eine Steuerpflichtige lebt mit ihrer minderjährigen Tochter zusammen. Für das Kind fallen im Jahr Betreuungskosten an. Zu prüfen ist, welche Beträge sich bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens auswirken.

Fragen:

  • Ist das Kind steuerlich zu berücksichtigen?
  • Welche Freibeträge kommen in Betracht?
  • Wie sind Kinderbetreuungskosten zu behandeln?
✅ Lösung: Familiäre Verhältnisse
  • Bei einem minderjährigen Kind ist die steuerliche Berücksichtigung regelmäßig eröffnet.
  • Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind zu prüfen.
  • Kinderbetreuungskosten sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang als Sonderausgaben abziehbar.

Merksatz: Bei Familienfällen immer erst Kind berücksichtigen, dann Freibeträge, dann Sonderausgaben.

💶 Aufgabe: Private Kapitalerträge

Eine Steuerpflichtige erzielt Zinsen sowie einen Gewinn aus der Veräußerung von Aktien. Teilweise wurde bereits Kapitalertragsteuer einbehalten.

Fragen:

  • Welche Einkunftsart liegt vor?
  • Wie ist der Veräußerungsgewinn zu ermitteln?
  • Wie wirkt sich der Sparer-Pauschbetrag aus?
  • Wie ist die einbehaltene Kapitalertragsteuer zu behandeln?
✅ Lösung: Private Kapitalerträge
  • Zinsen und Aktienveräußerungen gehören grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
  • Der Gewinn ergibt sich aus Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten und Veräußerungskosten.
  • Der Sparer-Pauschbetrag ist zu berücksichtigen.
  • Bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer ist im Rahmen der Veranlagung anzurechnen.

Merksatz: Bei Kapitalvermögen immer vier Punkte prüfen: Einkunftsart, Bemessungsgrundlage, Pauschbetrag, Steueranrechnung.

🚚 Aufgabe: Tätigkeit, Umzug und privates Veräußerungsgeschäft

Eine Arbeitnehmerin zieht aus beruflichen Gründen um. Außerdem veräußert sie im selben Jahr privat eine Küche sowie ein früher selbstgenutztes Wohnmobil.

Fragen:

  • Welche Werbungskosten sind wegen der Tätigkeit und des Umzugs abziehbar?
  • Wie ist die Entfernungspauschale zu ermitteln?
  • Liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor?
✅ Lösung: Tätigkeit, Umzug und privates Veräußerungsgeschäft
  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind über die Entfernungspauschale zu erfassen.
  • Beruflich veranlasste Umzugskosten können Werbungskosten sein.
  • Beim Verkauf privat gehaltener Gegenstände ist zu prüfen, ob ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt und ob Ausnahmen greifen.

Merksatz: Beim Umzug nie nur an Möbelpacker denken – in Klausuren steckt der eigentliche Punkt oft in der beruflichen Veranlassung.

🏛️ Aufgabe: Veräußerung eines Architekturbüros

Ein bisher als Einzelunternehmen geführtes Architekturbüro wird veräußert. Bestimmte Wirtschaftsgüter werden nicht mitverkauft, sondern in das Privatvermögen überführt.

Fragen:

  • Wie ist der Veräußerungsgewinn zu ermitteln?
  • Wie sind nicht mitveräußerte Wirtschaftsgüter zu behandeln?
  • Welche Rolle spielt ein Übergangsgewinn?
  • Kommen Freibetrag oder Tarifbegünstigung in Betracht?
✅ Lösung: Veräußerung eines Architekturbüros
  • Der Veräußerungsgewinn ergibt sich grundsätzlich aus Veräußerungspreis abzüglich Veräußerungskosten und Buchwert des Betriebsvermögens.
  • Entnommene Wirtschaftsgüter sind mit dem gemeinen Wert zu berücksichtigen.
  • Ein Übergangsgewinn kann zusätzlich anzusetzen sein.
  • Je nach Sachverhalt sind Freibetrag und Tarifbegünstigung zu prüfen.

Merksatz: Bei Praxisveräußerungen immer sauber trennen zwischen Verkauf, Entnahme und Übergangsgewinn.

🏢 Aufgabe: Kommanditbeteiligung

Ein Kommanditist beteiligt sich mit einer Pflichteinlage an einer neu gegründeten KG. Für ihn ergeben sich Verlustanteile aus Handels- und Steuerbilanz sowie Werte aus einer Sonderbilanz.

Fragen:

  • Welche Einkünfte sind grundsätzlich zu erfassen?
  • Wie wirkt sich § 15a EStG aus?
  • Welche Rolle spielen Kapitalkonto und Sonderbilanz?
✅ Lösung: Kommanditbeteiligung
  • Der Verlustanteil ist um außerbilanzielle Korrekturen zu bereinigen.
  • Danach ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Verlust nach § 15a EStG ausgleichsfähig ist.
  • Entscheidend ist insbesondere die Entwicklung des Kapitalkontos.
  • Der Verlust aus der Sonderbilanz ist gesondert mitzudenken.

Merksatz: Bei § 15a EStG nie direkt den Verlust übernehmen – erst Kapitalkonto sauber aufrollen.

🏭 Aufgabe: Gewerbesteuer mit Hinzurechnungen und Kürzungen

Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn eines Einzelunternehmens. Zusätzlich liegen Sachverhalte zu Beteiligungserträgen, Mieten, Leasing, Lizenzgebühren, Grundstücksnutzung und Spenden vor.

Fragen:

  • Wie wird der Gewerbeertrag aus dem Gewinn abgeleitet?
  • Welche Hinzurechnungen sind vorzunehmen?
  • Welche Kürzungen kommen in Betracht?
  • Wie wirkt sich der Freibetrag aus?
✅ Lösung: Gewerbesteuer mit Hinzurechnungen und Kürzungen
  • Ausgangspunkt ist der nach steuerlichen Vorschriften ermittelte Gewinn.
  • Danach sind gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen gesondert zu prüfen.
  • Typische Prüfungsfelder sind Finanzierungsanteile in Mieten, Leasing- und Lizenzaufwendungen sowie Grundstückskürzungen.
  • Beteiligungserträge sind nur unter den jeweiligen Voraussetzungen korrekt zu kürzen oder hinzuzurechnen.

Merksatz: GewSt ist meist kein Rechenthema, sondern ein Sortierthema: Was bleibt drin, was wird hinzugerechnet, was gekürzt?

🏢 Aufgabe: Körperschaftsteuer einer GmbH

Eine GmbH mit Alleingesellschafter-Geschäftsführer weist im Jahresabschluss verschiedene Besonderheiten auf: überhöhte Vergütung, Verkauf an eine nahestehende Person, Beteiligungserträge, Darlehensverzicht und Ordnungsgeld.

Fragen:

  • Wie ist das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln?
  • Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?
  • Liegt eine verdeckte Einlage vor?
  • Wie sind KSt und Soli zu berechnen?
  • Wie hoch ist die maximal mögliche Barausschüttung?
✅ Lösung: Körperschaftsteuer einer GmbH
  • Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss, der um steuerliche Korrekturen zu bereinigen ist.
  • Überhöhte Geschäftsführerbezüge und Verkäufe an nahestehende Personen können zu vGA führen.
  • Ein Darlehensverzicht eines Gesellschafters oder nahen Angehörigen kann eine verdeckte Einlage auslösen.
  • Nicht abziehbare Aufwendungen sind außerbilanziell zu korrigieren.
  • Für die Ausschüttung ist zusätzlich die handelsrechtliche Ausschüttungslogik maßgeblich.

Merksatz: In der KSt-Klausur fast immer dieselbe Reihenfolge: Jahresüberschuss – Korrekturen – zvE – Steuer – Ausschüttung.

🧠 Klausurtraining Steuerrecht I

💶 Fall 1 – Kapitalerträge (§ 20 EStG)

Sachverhalt

Eine Steuerpflichtige erzielt im Jahr folgende Kapitalerträge:

  • Zinsen aus Bankguthaben: 1.200 €
  • Verkauf von Aktien: Verkaufspreis 8.000 €, Anschaffungskosten 6.500 €

Fragen

  • Welche Einkunftsart liegt vor?
  • Wie hoch ist der steuerpflichtige Betrag?
  • Wie wirkt sich der Sparer-Pauschbetrag aus?

Lösung

1. Einordnung

Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)

2. Berechnung

Veräußerungsgewinn
8.000 – 6.500 = 1.500 €

Kapitalerträge gesamt
1.200 + 1.500 = 2.700 €

Sparer-Pauschbetrag
– 1.000 €

steuerpflichtig
1.700 €

Merksatz

Bei Kapitalerträgen immer prüfen: Einkunftsart – Gewinn – Pauschbetrag – Steuer.

🚚 Fall 2 – Werbungskosten und Umzug

Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin zieht aus beruflichen Gründen näher an ihre erste Tätigkeitsstätte.

  • Entfernung zur Arbeit vorher: 40 km
  • nach Umzug: 12 km
  • Umzugskosten: 3.000 €

Fragen

  • Wie sind die Fahrtkosten steuerlich zu behandeln?
  • Sind die Umzugskosten Werbungskosten?

Lösung

1. Fahrtkosten

Entfernungspauschale nach § 9 EStG.

2. Umzugskosten

Bei beruflicher Veranlassung sind Umzugskosten Werbungskosten.

Merksatz

Der entscheidende Punkt beim Umzug ist immer die berufliche Veranlassung.

🏭 Fall 3 – Gewerbesteuer

Sachverhalt

Ein Einzelunternehmer erzielt einen steuerlichen Gewinn von 120.000 €.

Zusätzlich liegen vor:
  • Mietaufwand für Betriebsräume: 40.000 €
  • Lizenzgebühren: 10.000 €
  • Spenden: 3.000 €

Fragen

  • Wie wird der Gewerbeertrag ermittelt?
  • Welche Hinzurechnungen sind zu prüfen?

Lösung

1. Ausgangspunkt

Gewinn laut Einkommensteuerrecht.

2. Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen

Bestimmte Finanzierungsanteile von Mieten und Lizenzen sind hinzuzurechnen.

Merksatz

Die Gewerbesteuer lebt von Hinzurechnungen und Kürzungen – der Gewinn ist nur der Startpunkt.

🧾 Aufgabensammlung Steuerrecht II

Prüfungsnahe Übungsfälle aus Umsatzsteuer, Abgabenordnung sowie Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer / Bewertungsgesetz – kompakt aufbereitet mit Lösungshinweisen und Merksätzen.

🏢 USt: Vermietung & Option

USt · Vermietung · Option · Vorsteuer

Fall zur Vermietung eines Gebäudes an verschiedene Nutzer mit Option zur Steuerpflicht und Vorsteuerabzug.

🏠 USt: Nutzungsänderung & Vorsteuerberichtigung

USt · § 15a · Wohnzwecke · Ablöse

Typischer Klausurfall zu Nutzungsänderung, Vorsteuerberichtigung und Abstands-/Ablösezahlung.

🚗 USt: Fahrzeug aus Italien

USt · ig Erwerb · neues Fahrzeug

Fall zum Fahrzeugkauf aus einem anderen EU-Mitgliedstaat mit Prüfung des innergemeinschaftlichen Erwerbs.

🧻 USt: Kleinunternehmerregelung

USt · § 19 · Option · Vergleich

Praxisnaher Fall zur Kleinunternehmerregelung, Verzicht auf § 19 UStG und wirtschaftlichem Vergleich.

📬 AO: Einspruch & Verböserung

AO · Einspruch · Bestandskraft · Verböserung

Fall zur Zulässigkeit des Einspruchs, Verböserung und Änderungsmöglichkeiten nach Bestandskraft.

🛠️ AO: Offenbare Unrichtigkeit

AO · § 129 · § 173a · Grundlagenbescheid

Prüfungsfall zu Schreib-/Eingabefehlern, Änderungsnormen und Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden.

🏠 ErbSt: Nachlassbewertung

ErbSt · BewG · Grundstück · Bereicherung

Großer ErbSt-Fall mit Grundstück, Kapitalforderungen, Renten, Pkw und Nachlassverbindlichkeiten.

Tipp: Steuerrecht II ist oft weniger „auswendig lernen“ und mehr „systematisch sortieren“ – besonders bei USt, AO und ErbSt.

📝 Ausgewählte Übungsaufgaben Steuerrecht II

🏢 Aufgabe: Vermietung eines Gebäudes mit Option zur Steuerpflicht

Eine GmbH vermietet in einem Gebäude mehrere Etagen an unterschiedliche Nutzer. Zu prüfen sind Unternehmereigenschaft, Leistungsart, Steuerbefreiung, Option zur Steuerpflicht und der mögliche Vorsteuerabzug.

  • Liegt eine steuerfreie Vermietungsleistung vor?
  • Kann auf die Steuerbefreiung verzichtet werden?
  • In welchem Umfang ist Vorsteuerabzug möglich?
✅ Lösung: Vermietung eines Gebäudes mit Option
  • Die Vermietung von Grundstücken ist grundsätzlich steuerfrei.
  • Bei Vermietung an andere Unternehmer kann unter Voraussetzungen zur Steuerpflicht optiert werden.
  • Der Vorsteuerabzug richtet sich danach, in welchem Umfang steuerpflichtige Ausgangsumsätze vorliegen.

Merksatz: Bei USt-Vermietung immer erst Steuerfreiheit prüfen, dann Option, dann Vorsteuer.

🏠 Aufgabe: Nutzungsänderung und Vorsteuerberichtigung

Ein zunächst für steuerpflichtige Vermietungsumsätze genutztes Stockwerk wird später zu Wohnzwecken überlassen. Außerdem erhält der Vermieter eine Abstands- bzw. Ablösezahlung.

  • Liegt eine Änderung der Verhältnisse vor?
  • Ist eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen?
  • Wie ist die Abstands-/Ablösezahlung umsatzsteuerlich zu behandeln?
✅ Lösung: Nutzungsänderung und Vorsteuerberichtigung
  • Die Nutzung zu Wohnzwecken kann eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse auslösen.
  • Bei Immobilien ist der Berichtigungszeitraum besonders wichtig.
  • Auch eine Abstands- oder Ablösezahlung ist gesondert auf ihre umsatzsteuerliche Behandlung zu prüfen.

Merksatz: § 15a UStG ist fast immer ein Zeitachsen-Thema: ursprüngliche Nutzung, neue Nutzung, Berichtigungszeitraum.

🚗 Aufgabe: Fahrzeugkauf aus Italien

Eine Privatperson kauft in Italien ein Fahrzeug und lässt es nach Deutschland transportieren. Zu prüfen sind Art und Ort des Umsatzes sowie ein möglicher innergemeinschaftlicher Erwerb.

  • Handelt es sich um ein neues Fahrzeug?
  • Liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor?
  • Wann entsteht die Steuer und wer schuldet sie?
✅ Lösung: Fahrzeugkauf aus Italien
  • Bei Fahrzeugen ist die Abgrenzung „neu“ oder „gebraucht“ klausurentscheidend.
  • Auch Privatpersonen können bei neuen Fahrzeugen einen innergemeinschaftlichen Erwerb verwirklichen.
  • Ort, Steuerentstehung und Steuerschuldnerschaft sind anschließend systematisch abzuleiten.

Merksatz: Beim EU-Fahrzeugkauf nie reflexartig auf „Privatkauf = keine USt“ gehen.

🧻 Aufgabe: Kleinunternehmerregelung und Verzicht

Eine neu gegründete GbR erzielt zunächst geringe Umsätze, später aber wegen eines Sondereffekts deutlich höhere Erlöse. Zu beurteilen ist die Kleinunternehmerregelung sowie die wirtschaftlich günstigere Lösung.

  • Sind die Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllt?
  • Ist ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?
  • Wie wirkt sich der Vorsteuerabzug wirtschaftlich aus?
✅ Lösung: Kleinunternehmerregelung und Verzicht
  • Maßgeblich sind die Umsatzgrenzen und die Prognose des laufenden Jahres.
  • Ein Verzicht kann sinnvoll sein, wenn hohe Vorsteuerbeträge anfallen.
  • Die Entscheidung ist nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich zu würdigen.

Merksatz: § 19 UStG ist keine reine Steuerfrage, sondern oft eine Vorsteuerfrage.

📬 Aufgabe: Einspruch, Frist und Verböserung

Gegen einen Steuerbescheid wird ein Schreiben eingereicht. Später weist das Finanzamt auf eine mögliche Verböserung hin. Zu prüfen sind Zulässigkeit des Einspruchs und weitere Reaktionsmöglichkeiten.

  • Liegt ein zulässiger Einspruch vor?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist eine Verböserung möglich?
  • Wie kann auf eine angekündigte Verböserung reagiert werden?
✅ Lösung: Einspruch, Frist und Verböserung
  • Zunächst sind Statthaftigkeit, Form und Frist des Einspruchs zu prüfen.
  • Im Einspruchsverfahren kann eine verbösernde Entscheidung in Betracht kommen.
  • Wichtig ist dann die Frage, ob der Einspruch zurückgenommen werden sollte.

Merksatz: AO-Fälle gewinnt man oft schon über saubere Fristenkontrolle.

🛠️ Aufgabe: Berichtigung eines bestandskräftigen Bescheids

Nach Eintritt der Bestandskraft werden Fehler im Bescheid oder in den erklärten Daten entdeckt. Zusätzlich kommt ein Grundlagenbescheid ins Spiel.

  • Liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor?
  • Kommt eine Änderung nach anderen AO-Normen in Betracht?
  • Welche Wirkung hat ein Grundlagenbescheid auf den Folgebescheid?
✅ Lösung: Berichtigung eines bestandskräftigen Bescheids
  • Offenbare Unrichtigkeiten sind von materiellen Rechtsfehlern sauber zu trennen.
  • Daneben sind Änderungsnormen wie neue Tatsachen oder spezielle Korrekturvorschriften zu prüfen.
  • Grundlagenbescheide können eine Bindungswirkung für den Folgebescheid entfalten.

Merksatz: In der AO nie direkt eine Norm nennen — erst Fehlerart bestimmen, dann Korrekturvorschrift auswählen.

🏠 Aufgabe: Nachlassbewertung und Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs

Zum Nachlass gehören u. a. ein vermietetes Grundstück, Bankguthaben, Forderungen, ein Pkw, Rentenverpflichtungen und Nachlassverbindlichkeiten. Der steuerpflichtige Erwerb ist zu ermitteln.

  • Wie sind die einzelnen Vermögensgegenstände zu bewerten?
  • Welche Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig?
  • Wie wird daraus der steuerpflichtige Erwerb berechnet?
✅ Lösung: Nachlassbewertung und Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs
  • Zuerst ist der Wert der Bereicherung über die einzelnen Nachlassgegenstände zu ermitteln.
  • Dann sind begünstigte oder eingeschränkt anzusetzende Positionen sowie Nachlassverbindlichkeiten zu prüfen.
  • Am Ende folgen Freibetrag, Steuerklasse und Steuersatz.

Merksatz: ErbSt-Fälle immer in fester Reihenfolge lösen: bewerten – abziehen – Freibetrag – Steuersatz.

⚖️ Gesetze, Richtlinien & Hilfen

📚 Klassische Klausurfragen & Antworten (BWL)

Was sind kalkulatorische Anderskosten und Zusatzkosten?

Anderskosten: Aufwand vorhanden, aber in anderer Höhe (z. B. kalk. statt bilanzieller AfA).
Zusatzkosten: Kosten ohne Aufwand (z. B. kalk. Unternehmerlohn, kalk. EK-Zinsen).

Vollkostenrechnung vs. Teilkostenrechnung – der Unterschied?

Vollkosten: Fix + variable Kosten komplett auf Kostenträger (Langfrist/Preise).
Teilkosten (DB): nur variable Kosten (Kurzfrist/Sortiment/BEP).

Break-Even: Wie werden xBE und die Zielgewinnmenge berechnet?

DB/Stk: DB = p − v · Break-Even: x_BE = F / DB · Zielgewinnmenge: x_G = (F + G) / DB.

Fixe vs. variable Kosten – typische Beispiele?
  • Fix: Miete, Gehälter, AfA, Grundgebühren
  • Variabel: Material, Akkordlöhne, umsatzabhängige Frachten
  • Sprungfix: zweites Team/Maschine ab Kapazität X
Welche Finanzierungsarten unterscheidet man?
  • Außenfinanzierung (EK): Einlagen, Beteiligungen, Kapitalerhöhung
  • Außenfinanzierung (FK): Bankkredit, Anleihe, Lieferantenkredit
  • Innenfinanzierung: Gewinnthesaurierung, Abschreibungen, Rückstellungen

Merke: Fristenkongruenz (goldene Finanzierungsregel) beachten.

Factoring – was ist das? Echtes vs. unechtes Factoring?

Verkauf von Forderungen an Factor (Liquiditäts-, Delkredere- und Servicefunktion).

  • Echt: Ausfallrisiko beim Factor → Forderungen raus, Liqui rauf
  • Unecht: Risiko bleibt beim Unternehmen (Rückgriff)
Skonto vs. Lieferantenkredit: Wie bewerte ich den Skontoverzicht?

i_eff ≈ (s/(1−s)) × 360/(Ziel−Skonto). Ist i_eff ≫ KK-Zins ⇒ Skonto ziehen.

Kredit vs. Leasing – worauf kommt es an?
  • Kredit: Eigentum beim Unternehmen, Bilanzverlängerung
  • Leasing: Raten; Bilanzierung je nach Vertragsart (operate/finance)
  • Bewertung: Gesamtkosten, Flexibilität, Sicherheiten, Restwertrisiken, Liquiditätswirkung
Was ist Leasing? Unterschiede Finance vs. Operate Leasing?
  • Finance: lang, nicht kündbar; Risiken/Chancen beim Nutzer
  • Operate: kurz, kündbar; Risiken beim Geber
Warum Kreditsicherheiten und welche Arten gibt es?
  • Personalsicherheiten: Bürgschaft, Garantie, Schuldbeitritt
  • Realsicherheiten: Pfand, Grundschuld/Hypothek, Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt
Jahresabschlussanalyse – was ist das und wozu dient sie?

Aufbereitung & Auswertung von Bilanz/GuV (ggf. Anhang/Lagebericht) zur Beurteilung von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Analyseprozess – Methode und Mittel?
  • Aufbereitung: Strukturbilanz/-GuV (Fristigkeiten, Bereinigungen)
  • Auswertung: Kennzahlen (Liquidität, Rentabilität, Struktur), Zeit-/Betriebsvergleich
  • Beurteilung: Interpretation & Maßnahmen
Welches Ziel verfolgt man mit der JAA – und was interessiert Banken besonders?

Ziele: Liquidität, Ertragskraft, Stabilität/Wirtschaftlichkeit. Banken fokussieren Bonität, Kapitaldienstfähigkeit, Sicherheiten.

Welche Aufwendungen gehören in die Herstellungskosten nach HGB?

Muss: MEK, FEK, SEKF, angemessene MGK/FGK, kalk. AfA. Darf: VwGK, soziale Aufwendungen. Nicht: Vertrieb, Forschung, außerplanmäßige Leerkosten.

Wie erstellt man eine Kapitalflussrechnung (indirekte Methode)?
  1. JÜ ± nicht zahlungswirksame Positionen (AfA/Zuschr.)
  2. ± Δ Working Capital (Ford., Vorräte, kurzfr. Verb.)
  3. ± Cashflows Investition/Finanzierung
Wie sind Anzahlungen von Kunden in der Bilanz auszuweisen?

Als Verbindlichkeiten bis Leistung erbracht (§ 266 Abs. 3 C.3 HGB).

Was ist „bilanzanalytisches Eigenkapital“?

EK bereinigt um nicht greifbare Posten (z. B. Goodwill, Disagio, latente Steuern); stille Reserven/Lasten berücksichtigen → realistischere Substanzkraft.

Wichtige Kennzahlen + Aussage
  • Anlagenintensität = AV / Gesamtvermögen
  • Eigenkapitalquote = EK / Bilanzsumme
  • Liquidität 2. Grades = (Liquide Mittel + Ford.) / kurzfr. Verb.
  • Gesamtkapitalrentabilität = (JÜ + Zinsen) / GK
  • Eigenkapitalrentabilität = JÜ / EK
  • Umsatzrentabilität = JÜ / Umsatz
Klausurklassiker · nach aktuellem Prüfungsniveau

🏆 Klausurklassiker BWL für Steuerfachwirte

Diese Aufgaben orientieren sich an typischen Themen aktueller Steuerfachwirt-Prüfungen. Sachverhalte, Zahlen und Unternehmen sind bewusst eigenständig formuliert. Ideal zum Üben, Wiederholen und zum schnellen Erkennen der Prüfungslogik.

★★★★★ Zuschlagskalkulation ★★★★★ Lieferantenkredit ★★★★☆ Kapitalwert ★★★★☆ Kennzahlenanalyse ★★★☆☆ Factoring
📘 Klassiker 1: Kalkulatorische Anderskosten und Zusatzkosten ★★★★☆
Bearbeitungszeit: 8 MinutenSchwierigkeit: leicht

Aufgabe: Erklären Sie den Unterschied zwischen kalkulatorischen Anderskosten und kalkulatorischen Zusatzkosten. Geben Sie jeweils ein eigenes Beispiel an.

✅ Lösung anzeigen

Kalkulatorische Anderskosten stehen einem Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenüber, werden in der Kostenrechnung aber in anderer Höhe angesetzt. Beispiel: bilanzielle Abschreibung 12.000 €, kalkulatorische Abschreibung 18.000 €.

Kalkulatorische Zusatzkosten gibt es nur in der Kostenrechnung; in der Finanzbuchhaltung steht kein Aufwand gegenüber. Beispiel: kalkulatorischer Unternehmerlohn bei Einzelunternehmen oder kalkulatorische Eigenkapitalzinsen.

Merksatz: Anderskosten = Aufwand vorhanden, aber andere Höhe. Zusatzkosten = kein Aufwand, nur Kostenrechnung.
Typischer Fehler: Kalkulatorische Kosten sind nicht automatisch „fiktiv“. Sie sollen den tatsächlichen Werteverzehr bzw. Opportunitätskosten realistischer abbilden.
🧾 Klassiker 2: Zuschlagskalkulation und Bruttoangebotspreis ★★★★★
Bearbeitungszeit: 20 MinutenSchwierigkeit: mittel

Aufgabe: Die SpeicherWerk GmbH fertigt einen Batteriespeicher. Ermitteln Sie Herstellkosten, Selbstkosten und Bruttoangebotspreis.

PositionWert
Materialeinzelkosten165.000 €
Fertigungseinzelkosten82.000 €
Sondereinzelkosten der Fertigung9.200 €
Materialgemeinkostenzuschlag12 %
Fertigungsgemeinkostenzuschlag115 %
Verwaltungsgemeinkostenzuschlag9 % der Herstellkosten
Vertriebsgemeinkostenzuschlag6 % der Herstellkosten
Gewinnaufschlag18 % der Selbstkosten
Kundenrabatt8 %
Umsatzsteuer19 %
✅ Lösung anzeigen

Materialgemeinkosten: 165.000 € × 12 % = 19.800 €

Fertigungsgemeinkosten: 82.000 € × 115 % = 94.300 €

Herstellkosten: 165.000 + 19.800 + 82.000 + 94.300 + 9.200 = 370.300 €

Verwaltungsgemeinkosten: 370.300 € × 9 % = 33.327 €

Vertriebsgemeinkosten: 370.300 € × 6 % = 22.218 €

Selbstkosten: 370.300 + 33.327 + 22.218 = 425.845 €

Gewinn: 425.845 € × 18 % = 76.652,10 €

Nettoverkaufspreis nach Gewinn: 502.497,10 €

Nettoangebotspreis vor Rabatt: 502.497,10 € / 0,92 = 546.192,50 €

Bruttoangebotspreis: 546.192,50 € × 1,19 = 649.968,08 €

Merksatz: Herstellkosten zuerst sauber bilden; Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten kommen danach.
Typischer Fehler: Rabatt wird nicht einfach addiert, sondern durch Division über den verbleibenden Prozentsatz berücksichtigt.
📉 Klassiker 3: Break-even-Analyse ★★★★☆
Bearbeitungszeit: 12 MinutenSchwierigkeit: leicht bis mittel

Aufgabe: Die BikeFactory GmbH produziert Fahrradträger. Fixkosten: 84.000 €. Variable Kosten je Stück: 210 €. Nettoerlös je Stück: 350 €.

a) Ermitteln Sie die Break-even-Menge. b) Welche Menge ist für einen Mindestgewinn von 140.000 € erforderlich?

✅ Lösung anzeigen

Stückdeckungsbeitrag: 350 € - 210 € = 140 €

Break-even-Menge: 84.000 € / 140 € = 600 Stück

Menge für Mindestgewinn: (84.000 € + 140.000 €) / 140 € = 1.600 Stück

Merksatz: Break-even = Fixkosten / Stückdeckungsbeitrag.
Übungsvariante: Senken Sie den Nettoerlös auf 330 €. Wie verändert sich die Gewinnschwelle?
💶 Klassiker 4: Factoring und seine Funktionen ★★★☆☆
Bearbeitungszeit: 10 MinutenSchwierigkeit: leicht

Aufgabe: Die PrintLine GmbH verkauft Forderungen aus Lieferungen und Leistungen regelmäßig an einen Factor. Erklären Sie Factoring und nennen Sie drei typische Funktionen.

✅ Lösung anzeigen

Factoring ist der laufende Verkauf von Forderungen an ein Factoring-Unternehmen.

  • Finanzierungsfunktion: schneller Liquiditätszufluss vor eigentlichem Kundenzahlungseingang.
  • Delkrederefunktion: Übernahme des Ausfallrisikos beim echten Factoring.
  • Dienstleistungsfunktion: Debitorenmanagement, Mahnwesen und Forderungsüberwachung.
Typischer Fehler: Factoring ist nicht nur „ein Kredit“. Beim echten Factoring wird auch das Ausfallrisiko übertragen.
📈 Klassiker 5: Kapitalwertmethode ★★★★☆
Bearbeitungszeit: 18 MinutenSchwierigkeit: mittel

Aufgabe: Die SolarPack GmbH vergleicht zwei Investitionsprojekte bei einem Kalkulationszinssatz von 9 %.

JahrProjekt AProjekt B
0-55.000 €-70.000 €
112.000 €35.000 €
222.000 €38.000 €
342.000 €28.000 €
4-18.000 €
✅ Lösung anzeigen

Kapitalwert A: -55.000 + 12.000/1,09 + 22.000/1,09² + 42.000/1,09³ = 6.931,70 €

Kapitalwert B: -70.000 + 35.000/1,09 + 38.000/1,09² + 28.000/1,09³ - 18.000/1,09⁴ = 9.090,11 €

Entscheidung: Beide Projekte sind vorteilhaft, weil die Kapitalwerte positiv sind. Projekt B ist nach dem Kapitalwertkriterium vorzuziehen.

Merksatz: Ein positiver Kapitalwert bedeutet: Die Investition erwirtschaftet mehr als die geforderte Mindestverzinsung.
🏦 Klassiker 6: Skonto und Lieferantenkredit ★★★★★
Bearbeitungszeit: 15 MinutenSchwierigkeit: mittel

Aufgabe: Eine Eingangsrechnung beträgt 80.000 €. Zahlungsbedingung: 2,5 % Skonto innerhalb von 8 Tagen oder 30 Tage netto. Für die Skontonutzung müsste ein Kontokorrentkredit zu 12 % p. a. genutzt werden.

✅ Lösung anzeigen

Jahreszins des Lieferantenkredits: 2,5 / 97,5 × 360 / 22 × 100 = 41,96 %

Skontobetrag: 80.000 € × 2,5 % = 2.000 €

Kreditbetrag bei Skontonutzung: 78.000 €

Kontokorrentzinsen für 22 Tage: 78.000 € × 12 % × 22 / 360 = 572,00 €

Vorteil: 2.000 € Skonto - 572 € Zinsen = 1.428 €. Skonto ist vorteilhaft.

Typischer Fehler: Der Zinszeitraum ist nicht 30 Tage, sondern die Differenz zwischen Skontofrist und Zahlungsziel.
📊 Klassiker 7: Kennzahlenanalyse aus Strukturbilanz und GuV ★★★★☆
Bearbeitungszeit: 25 MinutenSchwierigkeit: mittel bis schwer

Aufgabe: Für die GreenOffice GmbH liegen folgende verdichtete Werte in T€ vor: Anlagevermögen 800, Vorräte 300, Forderungen 180, Bank 70, Eigenkapital 450, langfristiges Fremdkapital 520, mittelfristiges Fremdkapital 120, kurzfristiges Fremdkapital 260. Umsatzerlöse 1.400, Jahresüberschuss 120, Zinsaufwand 18.

Berechnen Sie Anlagenintensität, Eigenkapitalquote, Liquidität 2. Grades, Gesamtkapitalrentabilität, Eigenkapitalrentabilität und Umsatzrentabilität.

✅ Lösung anzeigen

Bilanzsumme: 1.350 T€

Anlagenintensität: 800 / 1.350 × 100 = 59,26 %

Eigenkapitalquote: 450 / 1.350 × 100 = 33,33 %

Liquidität 2. Grades: (70 + 180) / 260 × 100 = 96,15 %

Gesamtkapitalrentabilität: (120 + 18) / 1.350 × 100 = 10,22 %

Eigenkapitalrentabilität: 120 / 450 × 100 = 26,67 %

Umsatzrentabilität: 120 / 1.400 × 100 = 8,57 %

Merksatz: Kennzahlen sind nie Selbstzweck. Immer erklären, was sie messen und wie sie zu beurteilen sind.
🧠 Klassiker 8: Grenzen des Jahresüberschusses als Erfolgsmaßstab ★★★☆☆
Bearbeitungszeit: 8 MinutenSchwierigkeit: leicht

Aufgabe: Nennen und erläutern Sie zwei Gründe, weshalb der bilanzielle Jahresüberschuss nur eingeschränkt zur Beurteilung der nachhaltigen Ertragskraft geeignet ist.

✅ Lösung anzeigen

1. Einmalige oder neutrale Effekte: Verkäufe von Anlagevermögen, Schadensfälle oder Rückstellungsauflösungen können den Jahresüberschuss verzerren.

2. Bilanzpolitik und Bewertungswahlrechte: Abschreibungsdauer, Rückstellungsbewertung oder Aktivierungsentscheidungen beeinflussen das Ergebnis, ohne dass sich die operative Leistungsfähigkeit entsprechend geändert haben muss.

Merksatz: Für die nachhaltige Ertragskraft zählt nicht nur der Jahresüberschuss, sondern das bereinigte operative Ergebnis.
Interaktive Rechner · BWL

🧮 Mini-Rechner für typische BWL-Klausuraufgaben

Die Rechner sind bewusst schlank gehalten: schnell prüfen, Rechenweg verstehen, Klausurtechnik trainieren.

Break-even-Rechner

Lieferantenkredit-Rechner

Kapitalwert-Rechner

💡 Gute Klausurfälle oder Feedback?

Wenn du einen spannenden Steuerfachwirt-Fall hast, einen Fehler findest oder Material teilen möchtest, schick mir gerne eine Nachricht.

Hinweis: Auf dieser Seite nur ein einziges Kontaktmodul – die doppelte Einbindung wurde entfernt.
🧮 Online-Rechner (5 Tools)

Steuerfachwirt-Toolbox

Zuschlagskalkulation · Break-Even · Skonto · Kapitalwert · Kennzahlen

Zuschlagskalkulation → Angebotspreis

MGK↦MEK, FGK↦FEK, Vw/Vt↦Herstellkosten.

Break-Even & Zielgewinn

DB/Stk = Preis − var. Kosten. Break-Even = Fixkosten / DB.

Skonto vs. Lieferantenkredit

Effektivzins Verzicht = (s/(1−s))×360/(Ziel−Skonto).

Kapitalwert (Net Present Value)

Entscheidung: NPV > 0 ⇒ vorteilhaft.

Jahresabschluss-Kennzahlen

Bilanz/GuV eingeben; leere Felder können 0 bleiben.

KPIs: Anlagenintensität, EK-Quote, Liqu. II/III, GK/EK/Umsatz-Rendite.
- Enfold Theme by Kriesi
StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.