Haftung des Steuerberaters
Nach einer Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg kann ein Steuerberater den Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eines Mandanten gemäß § 71 AO erfüllen, wenn ohne seine Kenntnis ein Mitarbeiter Umsatzsteuervoranmeldungen inhaltlich unrichtig übermittelt und dadurch Umsatzsteuervorauszahlungen zu niedrig festgesetzt werden (FG Berlin-Brandenburg 6.3.18, 9 K 9306/12, EFG 18, 176; Rev. BFH VII R 29/18, )
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