Die neue Grundsteuer: So wird sie berechnet
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Bewertungsgrundlagen. Was die Bescheide von Finanzamt und Kommune bedeuten und wann Eigentümer tätig werden müssen.
Warum wurde die Grundsteuer reformiert?
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die Bewertung anhand der alten Einheitswerte für verfassungswidrig. Für die neue Grundsteuer wurden Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet. Die so ermittelten Werte werden seit 1. Januar 2025 für die Grundsteuer verwendet. Nordrhein-Westfalen wendet bei der Bewertung das Bundesmodell an; andere Bundesländer nutzen teilweise eigene Modelle.
Welche Bescheide gibt es?
Grundsteuerwertbescheid
Das Finanzamt stellt den Wert des Grundbesitzes fest. Bei Wohngrundstücken spielen unter anderem Fläche, Grundstücksart, Bodenrichtwert, Gebäudealter und typisierte Mieten eine Rolle.
Grundsteuermessbescheid
Aus dem Grundsteuerwert und der gesetzlichen Steuermesszahl berechnet das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag.
Grundsteuerbescheid
Die Stadt oder Gemeinde wendet ihren Hebesatz auf den Messbetrag an und setzt die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer fest.
Wichtig: Die beiden Bescheide des Finanzamts sind noch keine Zahlungsaufforderung. Die Zahlung ergibt sich aus dem Grundsteuerbescheid der Kommune.
Wie hoch ist die Grundsteuer?
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer
Die konkrete Höhe hängt sowohl von der Bewertung des Grundstücks als auch vom Hebesatz der jeweiligen Kommune ab. In NRW können Kommunen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze vorsehen. Ein höherer Grundsteuerwert führt deshalb nicht automatisch im gleichen Verhältnis zu einer höheren Steuer.
Was müssen Eigentümer heute beachten?
- Bescheide prüfen: Stimmen Grundstücksfläche, Grundstücksart, Wohn- oder Nutzfläche und weitere angesetzte Daten? Bei Einwänden gegen die Bewertung oder den Messbetrag ist grundsätzlich das Finanzamt Ansprechpartner; bei Fragen zum Hebesatz oder zur Zahlung die Kommune.
- Änderungen anzeigen: Ein Anbau, Dachgeschossausbau, Abriss, eine Grundstücksteilung oder eine Nutzungsänderung kann eine Grundsteueränderungsanzeige erforderlich machen.
- Frist beachten: Änderungen aus dem Jahr 2026 sind grundsätzlich bis zum 31. März 2027 beim Lagefinanzamt anzuzeigen, in der Regel elektronisch über ELSTER.
Weitere Informationen: Änderungsanzeigen in NRW · FAQ des Bundesfinanzministeriums · Mein ELSTER. Allgemeine Übersicht; im Einzelfall sind Bescheid und Grundstücksverhältnisse maßgeblich.

