eAU mit DATEV Personaldaten online abrufen

DATEV Personaldaten online

eAU abrufen – Schritt für Schritt

So fordern Arbeitgeber eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an, verfolgen die Rückmeldung und vermeiden typische Eingabefehler.

Was ist die eAU?

Bei gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten ruft der Arbeitgeber die von Arzt oder Krankenhaus gemeldeten Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch bei der Krankenkasse ab. Der Beschäftigte muss den Arbeitgeber trotzdem unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren.

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Mitarbeiter meldet sich krank

Der Abruf wird nicht automatisch durch den Arztbesuch ausgelöst. Ausgangspunkt bleibt die Krankmeldung des Mitarbeiters.

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Arbeitgeber stellt Anfrage

Der Arbeitgeber fordert die eAU für einen konkreten Mitarbeiter und einen konkreten Zeitraum an.

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Krankenkasse antwortet

Die Krankenkasse übermittelt die verfügbaren Daten elektronisch an das DATEV-System zurück.

Datenschutz: Die Rückmeldung enthält unter anderem Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit, nicht aber die Diagnose.

eAU in DATEV Personaldaten online anfordern

Die Bezeichnungen können sich durch DATEV-Updates geringfügig verändern. Der grundsätzliche Ablauf bleibt gleich.

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DATEV Unternehmen online öffnen

Melden Sie sich an und öffnen Sie über Anwendungen den Bereich Personaldaten.

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Mitarbeiter auswählen

Wählen Sie in der Mitarbeiterübersicht die Person aus, für die Sie eine eAU-Anfrage erstellen möchten.

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Bereich eAU öffnen

Öffnen Sie Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und anschließend Attest anfordern / anzeigen.

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Anfragegrund auswählen

Wählen Sie den passenden Grund, beispielsweise Krankheit, Arbeitsunfall/Berufskrankheit oder stationäre Krankenhausbehandlung.

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Beginn korrekt eintragen

Tragen Sie bei Krank von den vom Mitarbeiter mitgeteilten Beginn ein. Bei einer fortbestehenden Erkrankung orientiert sich eine erneute Anfrage an dem zuvor gemeldeten Zeitraum; vermeiden Sie willkürlich geschätzte Daten.

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Voraussichtliches Ende ergänzen

Ist das Ende bekannt, tragen Sie es bei Voraussichtlich bis ein. Andernfalls kann das optionale Feld leer bleiben.

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Mitteilung bestätigen

Bestätigen Sie, dass der Mitarbeiter den Arbeitgeber über das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise eines Nachweises informiert hat.

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Anfrage absenden

Klicken Sie auf Attest anfordern. Die Anfrage wird elektronisch an die zuständige Krankenkasse übermittelt.

Anfrage abgeschlossenDer Bearbeitungsstatus wird in DATEV angezeigt. Sobald eine Rückmeldung vorliegt, kann sie auch im angebundenen Lohnabrechnungsprogramm weiterverarbeitet werden.

Was passiert nach dem Abruf?

Die Antwort muss nicht sofort vorliegen. DATEV zeigt den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Rückmeldung der Krankenkasse an.

eAU liegt vor

Die Krankenkasse liefert die gespeicherten Arbeitsunfähigkeitsdaten zurück.

Noch kein Nachweis vorhanden

Liegt der Krankenkasse noch keine Meldung vor, erfolgt zunächst eine Zwischennachricht. Die Kasse prüft den Eingang weiter.

Erneute Rückmeldung

Geht innerhalb des vorgesehenen Prüfzeitraums noch ein Nachweis ein, wird eine weitere Nachricht bereitgestellt. Deshalb kann sich die abschließende Klärung bis zu 14 Kalendertage hinziehen.

Praktischer Vorteil: Erfolgt die Anfrage über DATEV Personaldaten online, steht die Rückmeldung auch der Kanzlei im angebundenen DATEV-Lohnprogramm zur Verfügung. Eine zusätzliche Übermittlung per E-Mail ist regelmäßig nicht erforderlich.

Typische Fehler vermeiden

Meist scheitert eine Anfrage nicht an der Technik, sondern an unzutreffenden oder unvollständigen Angaben.

Falsches Startdatum

Die Anfrage muss zu der vom Mitarbeiter gemeldeten Arbeitsunfähigkeit passen. Ein unzutreffendes Datum kann zu einer negativen Rückmeldung führen.

Zu früh angefragt

Die Meldung der Arztpraxis ist unter Umständen noch nicht bei der Krankenkasse angekommen. Prüfen Sie den Status, bevor Sie mehrfach anfragen.

Falscher Mitarbeiter

Kontrollieren Sie vor dem Absenden Person, Versicherungsstatus, Anfragegrund und Zeitraum.

Wann funktioniert der eAU-Abruf nicht?

Nicht jede Abwesenheit oder Bescheinigung nimmt am gesetzlichen eAU-Verfahren teil. In diesen Fällen wird regelmäßig weiterhin ein anderer Nachweis benötigt.

Privat krankenversicherte BeschäftigteDie reguläre eAU-Abfrage bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht möglich.
Bescheinigung aus dem AuslandAusländische Arbeitsunfähigkeitsnachweise werden grundsätzlich nicht über das eAU-Verfahren abgerufen.
Privatärztliche BehandlungStellt eine nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Praxis den Nachweis aus, kann ein Papier- oder sonstiger Nachweis erforderlich bleiben.
Rehabilitation und VorsorgeJe nach Träger und Verfahren können gesonderte Nachweise beziehungsweise Meldewege gelten.
BeschäftigungsverbotEin Beschäftigungsverbot ist keine Arbeitsunfähigkeit und wird nicht als eAU abgerufen.
Technische oder ungeklärte FälleBei fehlender oder widersprüchlicher Rückmeldung sollte der Mitarbeiter den Sachverhalt mit Arztpraxis und Krankenkasse klären.

Kurzcheck vor dem Absenden

  • Der Mitarbeiter hat sich beim Arbeitgeber krankgemeldet.
  • Der Beschäftigte ist gesetzlich krankenversichert.
  • Der richtige Mitarbeiter ist ausgewählt.
  • Der Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist bekannt.
  • Der Anfragegrund wurde passend ausgewählt.
  • Das optionale Enddatum ist korrekt oder bleibt leer.
  • Es handelt sich um einen eAU-fähigen Sachverhalt.
  • Eine identische Anfrage wurde nicht bereits gestellt.

Sie benötigen Unterstützung?

Wir unterstützen Sie bei DATEV Personaldaten online, dem eAU-Abruf und der digitalen Zusammenarbeit rund um Ihre Lohnabrechnung.

Kontakt aufnehmen

Die DATEV-Oberfläche und einzelne Bezeichnungen können sich durch Programmupdates oder abweichende Berechtigungen verändern.

Allgemeine Information zum eAU-Verfahren; ersetzt keine arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Einzelfallprüfung. Stand: September 2026.

StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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