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Umsatzsteuer

📊 Umsatzsteuer – Grundlagen

Kompakter Überblick über steuerbare Umsätze, Bemessungsgrundlage, Befreiungen, Vorsteuer und Sonderregelungen.

1. Rechtsgrundlagen
  • Umsatzsteuergesetz (UStG) als nationales Gesetz.
  • Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) der EU als Grundlage.
  • Durchführung über Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).
2. Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG)
  • Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt ausführt.
  • Eigenverbrauch (unentgeltliche Wertabgaben).
  • Einfuhr aus dem Drittland & innergemeinschaftlicher Erwerb.
3. Ort der Leistung

Lieferungen: Ort, wo die Beförderung/Versendung beginnt.

Sonstige Leistungen: Grundsatz: Empfängerortprinzip (B2B) / Unternehmerortprinzip (B2C) mit Ausnahmen (Grundstücke, Personenbeförderung etc.).

4. Steuerbefreiungen (§ 4 UStG)
  • Grundstücksumsätze (z. B. Vermietung, Verkauf unter Bedingungen).
  • Leistungen im Gesundheitswesen.
  • Schul- und Bildungsleistungen.
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhrlieferungen.
💡 Viele Befreiungen können optioniert werden (z. B. bei Grundstücksumsätzen → Vorsteuerabzug sichern).

5. Bemessungsgrundlage & Steuersätze
  • Bemessungsgrundlage: Alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten (ohne USt).
  • Steuersätze: 19 % (Regelsatz), 7 % (ermäßigt, z. B. Lebensmittel, Bücher, ÖPNV).
6. Vorsteuerabzug (§ 15 UStG)

Unternehmer können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, soweit die Eingangsleistungen für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden.

⚠️ Kein Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen ohne Option!

7. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
  • Umsatz im Vorjahr ≤ 22.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich ≤ 50.000 €.
  • Keine USt-Ausweisung, kein Vorsteuerabzug.
  • Option zur Regelbesteuerung möglich.

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8. Reverse-Charge & Ausland
  • Reverse-Charge: Leistungsempfänger schuldet die Steuer (z. B. Bauleistungen, Auslandssachverhalte).
  • Innergemeinschaftliche Leistungen: Erwerbsteuer in DE, Vorsteuerabzug möglich.
  • Drittlandsumsätze: Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll.

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StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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