§ 15a UStG – VORSTEUERBERICHTIGUNG BEI NUTZUNGSÄNDERUNG
§ 15a UStG – Vorsteuerberichtigung
Was passiert, wenn sich die Nutzung eines Wirtschaftsguts nachträglich ändert? Hier findest du die wichtigsten Regeln, Fristen und Praxisfälle zur Vorsteuerberichtigung verständlich zusammengefasst.
Wurde beim Erwerb oder bei der Herstellung eines Wirtschaftsguts Vorsteuer abgezogen und ändern sich später die für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, kann der ursprüngliche Vorsteuerabzug korrigiert werden.
01 Kurzfazit
- § 15a UStG korrigiert einen ursprünglich vorgenommenen Vorsteuerabzug, wenn sich die maßgebenden Verhältnisse später ändern.
- Typische Fälle sind der Wechsel zwischen steuerpflichtiger und steuerfreier Verwendung.
- Auch eine Veräußerung oder Entnahme innerhalb des Berichtigungszeitraums kann eine Berichtigung auslösen.
- Die Berichtigung erfolgt grundsätzlich nur für den noch offenen Teil des Berichtigungszeitraums.
Berichtigungsbetrag schnell berechnen und das Ergebnis nachvollziehbar dokumentieren.
02 Wann greift § 15a UStG?
Änderung der Verwendung
Ein Wirtschaftsgut wird zunächst für zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze verwendet und später ganz oder teilweise für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen – oder umgekehrt.
Immobilien
Besonders relevant bei Grundstücken und Gebäuden, wenn sich zum Beispiel die umsatzsteuerliche Behandlung einer Vermietung ändert.
Veräußerung
Wird ein Wirtschaftsgut während des Berichtigungszeitraums verkauft, kann die umsatzsteuerliche Behandlung des Verkaufs Auswirkungen auf die verbleibende Vorsteuer haben.
Entnahme
Auch eine Entnahme oder andere Änderung der Verwendung kann innerhalb des Berichtigungszeitraums zu prüfen sein.
03 Berichtigungszeiträume
| Berichtigungsobjekt | Zeitraum | Grundbetrag pro Jahr |
|---|---|---|
|
Bewegliche Wirtschaftsgüter z. B. Maschine, Fahrzeug, technische Anlage |
5 Jahre | 1/5 der ursprünglichen Vorsteuer |
|
Grundstücke und Gebäude einschließlich bestimmter grundstücksgleicher Rechte |
10 Jahre | 1/10 der ursprünglichen Vorsteuer |
Die genaue Berechnung kann insbesondere bei unterjähriger erstmaliger Verwendung, Veräußerung oder Änderung der Verhältnisse differenzierter sein.
04 Praxisbeispiele
Maschine – 5 Jahre
Ein Unternehmer kauft eine Maschine und zieht 10.000 € Vorsteuer.
Ab einem späteren Jahr wird die Maschine nur noch zu 60 % für vorsteuerabzugsberechtigende Umsätze verwendet.
Vermietungsobjekt – 10 Jahre
Aus einer Baumaßnahme wurden 19.000 € Vorsteuer abgezogen.
Die Räume werden zunächst steuerpflichtig vermietet. Später wechselt die Nutzung zu einer steuerfreien Vermietung.
Änderung zugunsten des Unternehmers
§ 15a UStG funktioniert nicht nur zulasten des Unternehmers.
Verbessern sich die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, kann auch eine zusätzliche Vorsteuerberichtigung zugunsten des Unternehmers entstehen.
05 Bagatellgrenzen nach § 44 UStDV
Beträgt die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer höchstens 1.000 €, entfällt die Berichtigung nach § 15a UStG.
- Ändern sich die Verhältnisse innerhalb eines Kalenderjahres um weniger als 10 Prozentpunkte, kann ebenfalls eine Vereinfachungsregel greifen.
- Die 10-Prozentpunkte-Regel gilt jedoch nicht, wenn der Berichtigungsbetrag für das Kalenderjahr mehr als 1.000 € beträgt.
- Liegt der jährliche Berichtigungsbetrag bei höchstens 6.000 €, enthält § 44 UStDV außerdem Vereinfachungen hinsichtlich des Zeitpunkts der Berichtigung.
06 Checkliste für die Praxis
07 Typische Fehler
Berichtigungszeitraum falsch bestimmt
5 und 10 Jahre werden verwechselt oder der Beginn des Zeitraums
wird falsch angesetzt.
Änderung der Verwendung nicht erkannt
Insbesondere bei Immobilien werden Änderungen der Vermietung
häufig erst spät bemerkt.
§ 44 UStDV nicht geprüft
Bagatellgrenzen können die Berichtigung vollständig entfallen lassen.
Veräußerung innerhalb des Zeitraums übersehen
Auch beim Verkauf muss geprüft werden, wie die verbleibenden Jahre
umsatzsteuerlich zu behandeln sind.
08 Häufige Fragen
Gilt § 15a auch bei kleineren Wirtschaftsgütern?
Was passiert beim Wechsel zur Kleinunternehmerregelung?
Kann eine Berichtigung auch zu meinen Gunsten erfolgen?
Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren?
Wird immer nach vollen Jahren gerechnet?
Stand: August 2026 · Allgemeine steuerliche Information. Die konkrete umsatzsteuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab.
