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Altersvorsorgeaufwendungen

Altersvorsorgeaufwendungen

Altersvorsorgeaufwendungen sind Beiträge zur Absicherung im Alter.
Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup- (Basisrente) und Riester-Rente.
Sie sind steuerlich begünstigt – die spätere Auszahlung unterliegt jedoch der Besteuerung
(nachgelagerte Besteuerung).

1. Gesetzliche Rentenversicherung

  • Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
  • Ab 2025: 100 % der Beiträge steuerlich abzugsfähig.
  • Beiträge zählen zur sogenannten Basisversorgung.
  • Spätere Rentenzahlungen → steuerpflichtig (Besteuerungsanteil abhängig vom Rentenbeginn).

2. Rürup-Rente (Basisrente)

  • Besonders geeignet für Selbstständige, Freiberufler & Gutverdiener.
  • Sehr hohe steuerliche Förderung:
    – Ab 2025 sind 100 % der Beiträge absetzbar.
    – Maximal abzugsfähiger Beitrag 2025: ca. 27.500 € pro Person (Verheiratete: ca. 55.000 €).
  • Beiträge mindern direkt das zu versteuernde Einkommen → oft spürbare Steuerersparnis.
  • Auszahlung nur als lebenslange Rente, kein Kapitalwahlrecht.
  • Besteuerung in der Rentenphase: nachgelagert, Anteil steigt bis 2040 auf 100 %.

3. Riester-Rente

  • Förderung durch Zulagen (175 € Grundzulage + Kinderzulagen).
  • Zusätzlich Sonderausgabenabzug bis max. 2.100 €.
  • Geeignet vor allem für Familien mit Kindern und Arbeitnehmer in der GKV.
  • Auszahlungen → steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung), bis zu 30 % Kapitalentnahme möglich.

4. Steuerliche Aspekte

  • Beiträge: senken die Steuerlast (Sonderausgaben).
  • Auszahlungen: nachgelagerte Besteuerung (Renten voll steuerpflichtig ab 2040).
  • Die Steuerersparnis in der Einzahlungsphase kann erheblich sein, insbesondere bei hohen Einkommen.
  • Strategisch nutzen: Beiträge in guten Jahren (hohes Einkommen, hohe Steuerprogression) besonders vorteilhaft.

5. Tipps & Hinweise

  • Rürup eignet sich zur Steueroptimierung – vor allem für Selbstständige.
  • Riester lohnt sich häufig bei Kindern und geringeren Einkommen.
  • Auszahlungsphase bedenken: Renten sind steuerpflichtig, Freibeträge prüfen.
  • Eine Kombination mit betrieblicher Altersvorsorge kann sinnvoll sein.

Altersvorsorgeaufwendungen – schnelle Orientierung

  • Gesetzliche Rente: Pflichtbeiträge, steuerlich absetzbar
  • Rürup-Rente: bis 27.500 € p.a. (ab 2025) voll absetzbar
  • Riester-Rente: Zulagen + bis 2.100 € Sonderausgabenabzug
  • Auszahlungen: nachgelagerte Besteuerung

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung.
Besonders die Steuerersparnis durch Rürup sollte individuell berechnet werden.

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