Altersvorsorgeaufwendungen

Altersvorsorgeaufwendungen sind Beiträge zur Absicherung im Alter.
Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup- (Basisrente) und Riester-Rente.
Sie sind steuerlich begünstigt – die spätere Auszahlung unterliegt jedoch der nachgelagerten Besteuerung.

1. Gesetzliche Rentenversicherung

  • Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
  • Seit VZ 2023: 100 % der Beiträge sind steuerlich abzugsfähig.
  • Beiträge zählen zur sogenannten Basisversorgung.
  • Spätere Rentenzahlungen → steuerpflichtig (Besteuerungsanteil abhängig vom Rentenbeginn, bis 2040 = 100 %).

2. Rürup-Rente (Basisrente)

  • Besonders geeignet für Selbstständige, Freiberufler & Gutverdiener.
  • Sehr hohe steuerliche Förderung:
    – Seit VZ 2023 sind 100 % der Beiträge absetzbar.
    – Maximal abzugsfähiger Beitrag 2025: ca. 29.344 € pro Person (ledig), doppelt bei Ehegatten.
  • Beiträge mindern direkt das zu versteuernde Einkommen → oft spürbare Steuerersparnis.
  • Auszahlung nur als lebenslange Rente, kein Kapitalwahlrecht.
  • Besteuerung in der Rentenphase: nachgelagert, Anteil steigt bis 2040 auf 100 %.

3. Riester-Rente

  • Förderung durch Zulagen (175 € Grundzulage + Kinderzulagen).
  • Zusätzlich Sonderausgabenabzug bis max. 2.100 €.
  • Geeignet vor allem für Familien mit Kindern und Arbeitnehmer in der GKV.
  • Auszahlungen → steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung), bis zu 30 % Kapitalentnahme möglich.

4. Steuerliche Aspekte

  • Beiträge: senken die Steuerlast (Sonderausgaben).
  • Auszahlungen: nachgelagerte Besteuerung (Renten voll steuerpflichtig ab 2040).
  • Die Steuerersparnis in der Einzahlungsphase ist erheblich, insbesondere bei hohen Einkommen.
  • Strategisch nutzen: hohe Beiträge in Jahren mit hoher Steuerprogression besonders vorteilhaft.

5. Tipps & Hinweise

  • Rürup eignet sich zur Steueroptimierung – vor allem für Selbstständige und Gutverdiener.
  • Riester lohnt sich häufig bei Kindern und geringeren Einkommen.
  • Auszahlungsphase bedenken: Renten sind steuerpflichtig, Freibeträge prüfen.
  • Kombination mit betrieblicher Altersvorsorge kann sinnvoll sein.

Altersvorsorgeaufwendungen – schnelle Orientierung

  • Gesetzliche Rente: Pflichtbeiträge, seit VZ 2023 zu 100 % absetzbar
  • Rürup-Rente: bis ca. 29.344 € (2025) voll absetzbar
  • Riester-Rente: Zulagen + bis 2.100 € Sonderausgabenabzug
  • Auszahlungen: nachgelagerte Besteuerung

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung.
Die Steuerersparnis durch Rürup ist erheblich – Auszahlungsphase unbedingt mitplanen.

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Rentenformen – Vergleich auf einen Blick

Kriterium
Gesetzliche Rente
Betriebliche AV (bAV)
Private Vorsorge

Beispiele
Alters-/Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, U-Kasse
Rürup (Basisrente), Riester, private Renten/ETF

Förderung (Einzahlung)
Beiträge Sonderausgaben (Basisversorgung), seit VZ 2023/ spätestens 2025 zu 100 % abziehbar
Steuerfrei bis 8 % BBG RV (West), davon 4 % sv-frei (2025: 7.728 €/3.864 €)
Rürup: 100 % abziehbar bis ca. 29.3 k € (2025)
Riester: Zulagen (175 € + Kinder) + bis 2.100 € Sonderausgaben
Privat klassisch/ETF: keine Sonderförderung

Auszahlung & Steuer
Nachgelagerte Besteuerung; steuerpfl. Anteil je Rentenbeginn, ansteigend bis 100 % (2040)
Voll steuerpflichtig; i. d. R. KV/PV-Beiträge auf Leistungen
Rürup: lebenslange Rente, voll steuerpflichtig (nachgelagert)
Riester: Rente voll steuerpfl., bis 30 % Kapital möglich
Private Renten: meist Ertragsanteil steuerpfl.; ETF: Abgeltungsteuer auf Gewinne

Flexibilität
Gering (Pflichtsystem, gesetzliche Regeln)
Mittel (Vertrags-/AG-Regeln; Bindung, ggf. Unverfallbarkeit)
Rürup: gering (kein Kapitalwahlrecht) · Riester: mittel · ETF/privat: hoch

Geeignet für
Arbeitnehmer (Pflicht), Basisabsicherung
Arbeitnehmer mit AG-Zuschuss/Steuer-SV-Vorteil
Rürup: Selbstständige/Gutverdiener · Riester: Familien · ETF/privat: flexibel vorsorgende

Hinweise
Rentenbeginn bestimmt steuerpfl. Anteil
4 % BBG sv-frei, darüber nur steuerfrei; Leistungen i. d. R. KV/PV-pflichtig
Steuerersparnis heute vs. Steuer im Alter abwägen (nachgelagerte Besteuerung)

Quellen: Deutsche Rentenversicherung/BMF (Rentenbesteuerung); BMF LStR & TK (bAV-Freibeträge); DRV/BMF (Riester-Zulagen); Praxiswerte Basisrente 2025.

StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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