💶 Mindestlohn, Minijob und Midijob ab 01.01.2025

Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 € je Stunde, sofern kein höherer tariflicher oder branchenspezifischer Mindestlohn gilt.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
  • ✅ Gesetzlicher Mindestlohn: 12,82 € pro Stunde
  • ✅ Minijob-Grenze steigt auf 556 € monatlich (bisher 538 €)
  • ✅ Midijob-Bereich: 556,01 € bis 2.000 € monatlich

📌 Warum liegt die Minijob-Grenze bei 556 €?

Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Grundlage ist eine durchschnittliche Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche.

12,82 € × 130 ÷ 3 = 555,53 €
→ gerundet 556 € monatlich

Wichtig: Die 10 Wochenstunden dienen lediglich als Berechnungsgrundlage. Tatsächlich darf die Arbeitszeit selbstverständlich schwanken.

⏱️ Wie viele Stunden sind maximal möglich?

Entscheidend ist ausschließlich das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt. Bei einem Stundenlohn von 12,82 € ergibt sich folgende maximale monatliche Arbeitszeit:

556 € ÷ 12,82 € = 43,35 Stunden pro Monat

Wird ein höherer Stundenlohn gezahlt, reduziert sich die zulässige monatliche Arbeitszeit entsprechend.

📈 Überschreiten der Minijob-Grenze

Die monatliche Grenze von 556 € darf in bestimmten Fällen überschritten werden, beispielsweise bei einer unvorhersehbaren Krankheitsvertretung.

  • ✔ maximal 2 Kalendermonate pro Jahr
  • ✔ jeweils höchstens das Doppelte der Minijob-Grenze (1.112 €)
Jahresverdienst:
Regulär: 6.672 € (12 × 556 €)
Mit zwei zulässigen Überschreitungen: 7.784 € (14 × 556 €)

Wird die monatliche Grenze häufiger überschritten, kann trotzdem noch ein Minijob vorliegen, sofern die regelmäßige Jahresverdienstgrenze von 6.672 € nicht überschritten wird.

Beispiel:
6 Monate × 600 € = 3.600 €
6 Monate × 400 € = 2.400 €

Gesamtverdienst: 6.000 €
→ weiterhin Minijob.

👨‍💼 Midijobs

Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 556,01 € und 2.000 € gelten als Midijobs.

Midijobs sind sozialversicherungspflichtig. Arbeitnehmer profitieren jedoch in diesem Bereich von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen.

📄 Arbeitsverträge prüfen

Arbeitgeber sollten bestehende Arbeitsverträge zum 01.01.2025 überprüfen.

  • 🔹 Stundenlöhne unter 12,82 € müssen angepasst werden.
  • 🔹 Empfehlenswert ist die Vereinbarung des jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohns anstelle eines festen Betrags.
  • 🔹 Bei arbeitsrechtlichen Fragen sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden.
Hinweis:
Bei bestimmten Praktika oder Branchen können Sonderregelungen gelten. Außerdem können tarifvertragliche oder branchenspezifische Mindestlöhne über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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