💶 Mindestlohn, Minijob und Midijob ab 01.01.2025
Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 € je Stunde, sofern kein höherer tariflicher oder branchenspezifischer Mindestlohn gilt.
- ✅ Gesetzlicher Mindestlohn: 12,82 € pro Stunde
- ✅ Minijob-Grenze steigt auf 556 € monatlich (bisher 538 €)
- ✅ Midijob-Bereich: 556,01 € bis 2.000 € monatlich
📌 Warum liegt die Minijob-Grenze bei 556 €?
Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Grundlage ist eine durchschnittliche Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche.
→ gerundet 556 € monatlich
Wichtig: Die 10 Wochenstunden dienen lediglich als Berechnungsgrundlage. Tatsächlich darf die Arbeitszeit selbstverständlich schwanken.
⏱️ Wie viele Stunden sind maximal möglich?
Entscheidend ist ausschließlich das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt. Bei einem Stundenlohn von 12,82 € ergibt sich folgende maximale monatliche Arbeitszeit:
Wird ein höherer Stundenlohn gezahlt, reduziert sich die zulässige monatliche Arbeitszeit entsprechend.
📈 Überschreiten der Minijob-Grenze
Die monatliche Grenze von 556 € darf in bestimmten Fällen überschritten werden, beispielsweise bei einer unvorhersehbaren Krankheitsvertretung.
- ✔ maximal 2 Kalendermonate pro Jahr
- ✔ jeweils höchstens das Doppelte der Minijob-Grenze (1.112 €)
Regulär: 6.672 € (12 × 556 €)
Mit zwei zulässigen Überschreitungen: 7.784 € (14 × 556 €)
Wird die monatliche Grenze häufiger überschritten, kann trotzdem noch ein Minijob vorliegen, sofern die regelmäßige Jahresverdienstgrenze von 6.672 € nicht überschritten wird.
6 Monate × 600 € = 3.600 €
6 Monate × 400 € = 2.400 €
Gesamtverdienst: 6.000 €
→ weiterhin Minijob.
👨💼 Midijobs
Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 556,01 € und 2.000 € gelten als Midijobs.
Midijobs sind sozialversicherungspflichtig. Arbeitnehmer profitieren jedoch in diesem Bereich von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen.
📄 Arbeitsverträge prüfen
Arbeitgeber sollten bestehende Arbeitsverträge zum 01.01.2025 überprüfen.
- 🔹 Stundenlöhne unter 12,82 € müssen angepasst werden.
- 🔹 Empfehlenswert ist die Vereinbarung des jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohns anstelle eines festen Betrags.
- 🔹 Bei arbeitsrechtlichen Fragen sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden.
Bei bestimmten Praktika oder Branchen können Sonderregelungen gelten. Außerdem können tarifvertragliche oder branchenspezifische Mindestlöhne über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

