Was ist eine Holding und welche steuerlichen Vorteile bietet die Gründung einer Holding GmbH?
Einleitung
Neben der Einzelunternehmung ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, besser bekannt unter ihrer Kurzform GmbH, die in Deutschland am meisten verwendete Rechtsform für ein Unternehmen. Vor allem die auf die Gesellschaftereinlage beschränkte Haftung macht die GmbH bei Unternehmensgründern so beliebt.
Werden allerdings Gewinne ausgeschüttet, dann ist die GmbH eine der steuerlich am höchsten belasteten Rechtsformen. Das ist vor allem dann von Nachteil, wenn den Erträgen wenig Kosten gegenüberstehen, d.h. der Gewinn hoch ausfällt, wie es beispielsweise bei Beteiligungs- oder Vermögensverwaltungsgesellschaften häufig der Fall ist.
Definition: Was ist eigentlich eine Holding?
Bei einer Holding handelt es sich nicht um eine Rechtsform, sondern um eine Organisationsstruktur mehrerer Einzelunternehmen. Die Holdingstruktur besteht aus mindestens zwei Kapitalgesellschaften (meistens zwei GmbHs), bei der die Holdinggesellschaft (Mutter- oder Dachgesellschaft) die Geschäftsanteile an mindestens einer Untergesellschaft (Tochtergesellschaft) hält. Die Anteile an der Holdinggesellschaft hält in der Regel eine natürliche Person.
Welche Holdingformen gibt es?
Abhängig vom Zweck, der mit der Gründung einer Holding verfolgt wird, können Holdinggesellschaften in vier typische Formen eingeteilt werden.
- Operative Holding: Klassische Form der Holding, bei der die Holdinggesellschaft selbst operativ tätig ist und Beteiligungen an Tochterunternehmen hält, die wiederum als selbstständig operativ tätige Unternehmen am Markt aktiv sind.
- Management- bzw. Strategie-Holding: Die Holdinggesellschaft übt eine zentrale Steuerungs- und Kontrollfunktion über ihre Tochterunternehmen aus und ist die alleinige Entscheidungsinstanz. Gleichzeitig werden durch diese Holdingstruktur steuerliche Vorteile ausgenutzt.
- Finanz- bzw. Vermögensholding: Die Holdinggesellschaft übt kein operatives Geschäft aus, sondern hält reine Finanzbeteiligungen an den Tochterunternehmen mit dem Ziel der Gewinnbeteiligung oder Anteilsveräußerung.
- Organisatorische bzw. strukturelle Holding: Die Holding dient der Organisation von Hierarchieebenen in einer Unternehmensgruppe, beispielsweise bei der Gliederung in Landesgesellschaften oder verschiedene Geschäftsbereiche.
Welche steuerlichen Vorteile bietet denn nun eine Holding?
Steuerliche Vorteile, z.B. bei der Besteuerung von Gewinnausschüttungen oder beim Verkauf von Tochtergesellschaften, lassen sich vor allem mit einer Finanz- bzw. Vermögensholding erzielen, auf diesen Holdingtyp beziehen sich deshalb auch die nachfolgenden Betrachtungen.
Steuerersparnis bei Gewinnausschüttung
Schüttet die operativ tätige Tochtergesellschaft Gewinne in Form einer Dividende an die Holdinggesellschaft aus, dann greift die Vorschrift des § 8b Abs. 1 KStG in Verbindung mit Abs. 5 KStG (Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen) die besagt, dass 95% der Gewinne, die ausgeschüttet werden, bei der Holdinggesellschaft nicht besteuert werden müssen, also steuerfrei sind. Nur die restlichen 5% unterliegen der Körperschafts- und Gewerbesteuer und müssen mit ca. 30% versteuert werden. Für die gesamte Ausschüttungssumme errechnet sich damit eine Steuerquote von nur ca. 1,5%.
Der Steuervorteil der Holdingstruktur wird besonders deutlich, vergleicht man ihn mit einer Unternehmensstruktur ohne Holdinggesellschaft. Würde die natürliche Person, der die Holdinggesellschaft gehört, als Gesellschafter der operativen Gesellschaft die Dividende direkt erhalten, müsste sie diese mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% versteuern.
Rechenbeispiel zur Besteuerung der Holding bei einer Dividendenausschüttung
Eine operative Gesellschaft erwirtschaftet einen Gewinn von 50.000 Euro, der vollständig an die Gesellschafter ausgeschüttet werden soll. Die Gesellschafter wiederum möchten ihren Nettogewinn sofort wieder verwenden, um eine weitere Gesellschaft zu erwerben.
Besteuerung und Investition ohne Holdinggesellschaft: Erfolgt die Ausschüttung direkt an die Gesellschafter als natürliche Personen, müssen sie die gesamten 50.000 Euro mit 25% Abgeltungssteuer versteuern, d.h. es fallen insgesamt 12.500 Euro Steuern an. Damit bleiben Ihnen für die Neuinvestition 37.500 Euro.
Besteuerung und Investition mit Holdinggesellschaft: Anders verhält es sich, wenn der Gewinn der operativen Gesellschaft vollständig an die Holdinggesellschaft abgeführt wird. In dem Fall müssen von den 50.000 Euro nur 5% und damit 2.500 Euro mit einem Steuersatz von ca. 30% versteuert werden. Insgesamt fallen also 750 Euro Steuern an, für den geplanten Unternehmenserwerb stehen 49.250 Euro zur Verfügung.
Vorteile Holdinggesellschaft: Durch die Wahl der Holdingstruktur stehen den Gesellschaftern damit 11.750 Euro mehr für die Reinvestition zur Verfügung.
Steuerersparnis bei Veräußerungsgewinnen
Ähnlich wie bei der Gewinnausschüttung verhält es sich auch beim Verkauf von Unternehmensanteilen. Veräußert die Holdinggesellschaft Anteile oder die gesamte operative GmbH, müssen ebenfalls nur 5% des Veräußerungsgewinns besteuert werden, die restlichen 95% bleiben steuerfrei.
Möglichkeiten der langfristigen Nutzung thesaurierter Gewinne in der Holding
Auch wenn sich das Vermögen der Holding GmbH aufgrund der niedrigen Steuerquote auf Gewinne und der Thesaurierung von Gewinnen stetig erhöht, handelt es sich dabei doch nur um eine Verschiebung von Steuern in die Zukunft, d.h. eine Steuerstundung. Denn sobald eine Gewinnausschüttung aus der Holding GmbH an die Gesellschafter erfolgt, wird Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% fällig.
Deshalb sind Strategien gefragt, um auch im späteren Ausschüttungsfall anfallende Steuern so gering wie möglich zu halten.
Holdingstruktur als Investment-Vehikel für Investoren
Aufgrund der steuerlichen Vorteile bei der Veräußerung von Unternehmensanteilen und einer anschließenden Reinvestition durch den Erwerb oder die Beteiligung an anderen Gesellschaften ist die Holding-GmbH besonders bei Startup-Investoren als Investment-Vehikel beliebt. Die Investoren profitieren von der niedrigen Steuerquote auf Veräußerungsgewinne und haben damit deutlich mehr Kapital für Neuengagements zur Verfügung im Vergleich zu einer Investition als natürliche Person.
Gewinnausschüttungen für spätere Rentenzahlungen nutzen
Jährlich kann jeder Steuerpflichtige Einkommen bis zu einer Grenze von 54.000 Euro mit einem Steuersatz von 42% versteuern. Für einen Gesellschafter, dessen Einkünfte beim Renteneintritt unter diese Grenze sinken bedeutet das, er sollte sich jährlich einen Teil der vorhandenen Gewinnvorträge in der Holding GmbH als Gewinn ausschütten. Der Vorteil dieser Gewinnausschüttung ergibt sich aus dem sogenannten Teileinkünfteverfahren (§32d Abs. 2 Nr. 3 EStG), bei dessen Anwendung nur 60% der Gewinnausschüttung steuerpflichtig ist.
Darlehen an die Holding-Gesellschafter
Eine weitere Möglichkeit, thesaurierte Gewinne aus der Holding GmbH zu erhalten, ist die Vergabe eines Darlehens an einen Gesellschafter als Privatperson, das dieser dann zweckgebunden verwendet. Zu beachten ist, dass für das Darlehen marktübliche Zinsen berechnet werden müssen, die aber im aktuellen Niedrigzinsumfeld sehr niedrig sind.
Erwirbt der Gesellschafter mit dem Darlehen beispielsweise ein Wohnobjekt, kann er in seiner persönlichen Steuererklärung die Zinsen sogar als Werbungskosten geltend machen.
Umwandlung der Holdinggesellschaft in eine Immobilien GmbH
Denkbar wäre auch, die Holdinggesellschaft, sobald diese nicht mehr benötigt wird, in eine Immobilien GmbH umzuwandeln. Steuerlich hat dies den Reiz, dass Mieterträge aufgrund der sog. „erweiterten Grundstückskürzung“ (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) bei der Gewerbesteuer vollständig gekürzt werden können, d.h. die GmbH keine Gewerbesteuer mehr entrichten muss. Für Mieterträge fällt damit nur noch 15% Körperschaftsteuer an, erheblich weniger als bei einer Besteuerung von Immobilien im Privatbesitz.
Fazit: Trotz Steuervorteil der Holding sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken über die optimale Form der Ausschüttung machen
Die Gründung einer Holding GmbH ist wegen ihrer steuerlichen Begünstigung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen bei Tochtergesellschaften vor allem für Finanzinvestoren und Vermögensverwaltungen sehr attraktiv. Auch im Startup-Bereich erfreut sich die Holding großer Beliebtheit, denn durch die niedrige Steuerquote haben Investoren mehr Kapital zum Reinvestieren zur Verfügung.
Bedenken sollten sie aber, dass thesaurierte Gewinne zu einem in der Zukunft liegenden Ausschüttungszeitpunkt trotzdem steuerpflichtig sind, weshalb es sich beim Steuervorteil auf nicht ausgeschüttete Gewinne vielmehr um eine Steuerstundung handelt. Sollten Sie beabsichtigen, in nächster Zeit aufgelaufene Gewinne ihrer Holding GmbH auszuschütten, machen Sie sich frühzeitig Gedanken über eine steueroptimierte Form der Auszahlung.