Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab 1.1.2020
Ab dem 1. Januar 2020 müssen Steuerpflichtige ihr elektronisches Aufzeichnungssystem an die Finanzämter melden. Betroffen sind vor allem Kassensysteme. Dem zuständigen Finanzamt sind u. a. die Art und Anzahl der im jeweiligen Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen mitzuteilen.
Die Meldung an das Finanzamt ist nach der gesetzlichen Regelung ausschließlich mittels einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck möglich. Dieser steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Eine Meldung ist deshalb noch nicht möglich. Betroffene Unternehmen sollten daher abwarten, bis der Vordruck veröffentlicht wird. Sobald dieser vorliegt, werde ich hier den Link veröffentlichen.
Die Details können Sie sich unter dem nachfolgenden Link des Bayerischen Landesamt für Steuern anschauen:
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Aktuelles/Meldepflicht_eKassen.php