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Welche Belege gehören in die Buchhaltung?

Welche Belege gehören in die Buchhaltung?

Für eine ordnungsgemäße Buchführung müssen alle geschäftlich relevanten Belege
vollständig und nachvollziehbar aufbewahrt und erfasst werden.

Kernbelege

  • Eingangsrechnungen (Einkäufe, Dienstleistungen)
  • Ausgangsrechnungen (an Kunden)
  • Kassenbelege & Quittungen
  • Bankauszüge & Kreditkartenabrechnungen

Zusatzbelege

  • Bewirtungsbelege (immer mit Anlass & Teilnehmern!)
  • Reisekostenbelege (Fahrten, Hotel, Verpflegung)
  • Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge)
  • Sonstige Nachweise (z. B. Zollbelege, Steuerbescheide)
Grundsatz: Alles, was betrieblich veranlasst ist
und eine Zahlung oder Nutzung dokumentiert, gehört in die Buchhaltung.

👉 Unser Tipp: Lade alle Belege zeitnah in
DATEV Unternehmen online hoch –
so ist deine Buchführung jederzeit prüfungssicher.

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StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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