Verpflegungsmehraufwand
🍽️ Verpflegungsmehraufwand 2025/2026
Kanzlei-Wiki • Geprüft: 12. Oktober 2026 • Auslandstabelle: gültig für 2026
🧾 Grundlagen
Arbeitnehmer:innen können für beruflich bedingte Auswärtstätigkeiten steuerfreie Verpflegungspauschalen erhalten oder als Werbungskosten geltend machen (§ 9 Abs. 4a EStG), soweit keine steuerfreie Erstattung erfolgt. Voraussetzung ist eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Gilt für Reisen, Dienstgänge, Baustellen- oder Kundeneinsätze außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte.
Steuerfreie Arbeitgebererstattungen richten sich insbesondere nach § 3 Nr. 13 bzw. 16 EStG. Die steuerliche Pauschale begründet für sich allein keinen arbeitsrechtlichen Erstattungsanspruch.
🇩🇪 Inlandspauschalen 2025 / 2026
| Abwesenheit | Pauschale | Hinweis |
|---|---|---|
| 24 Stunden | 28 € | Ganztägige Dienstreise |
| An-/Abreisetag (mit Übernachtung) | 14 € | Auch ohne 8-Stunden-Regel |
| Abwesenheit > 8 Stunden | 14 € | Eintägige Auswärtstätigkeit |
Die Inlandssätze betragen 2025 und 2026 weiterhin 28 € bzw. 14 €. Änderungen erfordern eine gesetzliche Anpassung. Diese Seite aktualisiert sich nicht automatisch.
🌍 Auslandspauschalen 2026
Pauschalen je Land/Ort werden jährlich per BMF-Schreiben festgelegt. Nachfolgende Werte sind Beispiele für 2026. Für Reisen 2025 ist die Tabelle für 2025 anzuwenden. Maßgeblich sind immer die aktuellen Beträge laut BMF-Schreiben vom 05.12.2025 für 2026.
Aktualisiert für 2026| Land | 24 Std | An-/Abreisetag oder eintägig > 8 Std. |
|---|---|---|
| 🇦🇹 Österreich | 50 € | 33 € |
| 🇨🇭 Schweiz (ohne Bern) | 70 € | 47 € |
| 🇫🇷 Frankreich (Paris und Départements 77, 78, 91–95) | 58 € | 39 € |
| 🇮🇹 Italien (ohne Mailand + Rom) | 42 € | 28 € |
| 🇺🇸 USA (New York) | 66 € | 44 € |
Vollständige Ländertabelle im jeweiligen BMF-Schreiben (erscheint meist Ende November für das Folgejahr).
🕓 3-Monatsfrist
Bei einer längerfristigen Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte sind Pauschalen auf die ersten 3 Monate begrenzt. Die Frist beginnt nach Verwaltungsauffassung bei einer Tätigkeit an mindestens drei Tagen pro Woche. Danach entfällt die steuerliche Berücksichtigung – Neustart nach Unterbrechung von mind. 4 Wochen.
| Zeitraum | Anspruch | Hinweis |
|---|---|---|
| 0–3 Monate | Ja | Pauschalen ansetzbar |
| > 3 Monate | Nein | Neustart nach mindestens 4 Wochen Pause |
🍽️ Kürzung bei Mahlzeitengestellung
Wenn der Arbeitgeber oder ein Dritter auf seine Veranlassung Mahlzeiten stellt, ist die Pauschale zu kürzen. Im Inland wird jeweils vom vollen 28-€-Tagessatz gerechnet, auch an An- und Abreisetagen:
| Mahlzeit | Kürzung |
|---|---|
| Frühstück | 20 % = 5,60 € |
| Mittagessen | 40 % = 11,20 € |
| Abendessen | 40 % = 11,20 € |
Im Ausland sind 20 % bzw. 40 % der jeweiligen vollen Auslandspauschale maßgeblich. Eigene Zahlungen für die Mahlzeit vermindern die Kürzung. Der verbleibende Tagesbetrag beträgt mindestens 0 €.
🧮 Praxisbeispiele
| Fall | Dauer | Pauschale | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Tagesreise (8–17 Uhr) | 9 Std | 14 € | Eintägige Dienstfahrt |
| 2-Tagesreise mit ÜN | 2 Kalendertage / 1 Übernachtung | 14 + 14 = 28 € | An- und Abreisetag, kein Zwischentag |
| Hotel inkl. Frühstück | 2 Kalendertage / 1 Übernachtung | 14 + (14 – 5,60) = 22,40 € | Vom Arbeitgeber veranlasstes Frühstück am Abreisetag |
🧭 Checkliste für Arbeitgeber:innen
- ✅ Reisedaten (Datum, Uhrzeit, Ort) dokumentieren
- ✅ Mahlzeiten vermerken & Kürzungen automatisieren
- 📋 3-Monatsfrist und Unterbrechungen prüfen
- 💡 Homeoffice ≠ Reise → keine Pauschale
- 🌍 Für Ausland: aktuelle BMF-Ländertabelle verwenden
🏁 Fazit
| Punkt | Ergebnis |
|---|---|
| Inland | 28 € / 14 € (Stand 2025 / 2026) |
| Ausland | BMF-Ländertabelle (jährlich) |
| 3-Monatsfrist | Ja – Neustart nach mindestens 4 Wochen |
| Mahlzeitenkürzung | Inland: 5,60 € / 11,20 € / 11,20 € |
Quellen: § 9 Abs. 4a EStG, BMF-Reisekostenschreiben vom 25.11.2020, Auslandstabelle 2025 und Auslandstabelle 2026.
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