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BMF-Schreiben 24.10.2025 – § 4 Nr. 21 UStG






BMF-Schreiben 24.10.2025 – § 4 Nr. 21 UStG (Marcus-Style)


BMF-Schreiben vom 24.10.2025 – Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG

Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen – „Marcus-Style“ Praxis-Wiki



0️⃣ TL;DR Was hat sich geändert?

Kernpunkte

  • § 4 Nr. 21 UStG neu ausgerichtet: Schul-, Hochschul-, Aus-, Fortbildung, Umschulung.
  • Privatlehrer als eigener Befreiungstatbestand (4.21.8 UStAE-neu).
  • Digital: interaktive Live-Streams befreit; reine On-Demand-Videos nicht.
  • Freizeit klar abgegrenzt: Yoga, Hobbykurse, Sport idR steuerpflichtig.
  • Fahrschule: Klassen C/CE/D/… (Beruf) begünstigt; Klasse B nicht.

Geltung & Übergang

  • Gilt für Umsätze ab 01.01.2025.
  • Nichtbeanstandung abweichender Alt-Praxis bis 31.12.2027.
  • Vor 2025 erteilte Bescheinigungen: weiterhin als Nachweis anerkennbar (Details im Schreiben).
✅ befreit
❌ steuerpflichtig
⚠️ Einzelfall

1️⃣ Vergleich – alt vs. neu Quick-Overview
Geltung: Grundsätze ab 01.01.2025; Nichtbeanstandung alter Praxis bis 31.12.2027.

Aspekt Bis 31.12.2024 (alt) Ab 01.01.2025 (neu)
Gesetzesgrundlage § 4 Nr. 21 Buchst. a bb UStG JStG 2024 + BMF 24.10.2025
Befreit sind Schulen, Hochschulen, VHS … Alle Einrichtungen mit unmittelbarem Bildungszweck
Privatlehrer nur mit staatl. Anerkennung eigene Befreiungsnorm (Schul-/Hochschulunterricht)
Bescheinigung zwingend erleichtert – Nachweis auch anderweitig möglich
Digitale Leistungen unklar Live-Unterricht befreit; On-Demand nicht
Freizeitunterricht teils befreit i. d. R. steuerpflichtig
Übergang Alt-Praxis bis 31.12.2027 möglich

2️⃣ Checkliste für Anbieter Praxis-Check

A. Prüfung der Steuerbefreiung

B. Dokumentation

C. Umsatzsteuer

3️⃣ Praxisbeispiele & Bewertung Einordnung
Beispiel Bewertung Kommentar
Private Musikschule (Lehrplan, Prüfungen) ✅ steuerfrei Bildungszweck klar
Abendkurs Gitarre (Hobby) ❌ steuerpflichtig Freizeit
Online-Mathe-Nachhilfe (live) Unterrichtscharakter
Yoga-Kurs Entspannung Freizeit
Fahrschule Klasse C/CE/D … berufsbildend
Fahrschule Klasse B kein Schul-/Hochschulunterricht
E-Learning: Videos on demand ⚠️ nur befreit bei Unterrichtsstruktur/Prüfung
Freier Dozent an Berufsschule § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG
Privatlehrer (1:1/Gruppe, eigenverantw.) § 4 Nr. 21 Buchst. c UStG

4️⃣ Rechtsprechung – Quick-Map BFH/EuGH

Schul-/Hochschulunterricht

  • Begriff: breites, integriertes Bildungssystem; Stufen/Lehrplan.
  • Nachhilfe/Hausaufgabenhilfe als Vertiefung umfasst.
  • Supervisionen: möglich (bei Bezug/Struktur).

Digitale Formen

  • Live-Stream = befreit (Unterrichtscharakter).
  • Reines Streaming/Übungen mit Auto-Feedback = nicht befreit.

Freizeit & Spezialunterricht

  • Fahrschule B, Schwimmen, Reiten, Kampfsport, Yoga idR nicht Schul-/Hochschulunterricht.
  • Berufsbezogene Schulungen (z. B. C/CE/D, Ortskunde, Integrations-/Berufssprachkurse) = befreit.

Privatlehrer

  • Nur natürliche Personen; persönlich, für eigene Rechnung/Verantwortung.
  • Keine „Schulstruktur“ (Personal, Räume, Regelbetrieb) → sonst § 4 Nr. 21 a.

Die Urteile sind im BMF-Schreiben zusammengefasst; viele mit Anwendungsvorgaben bzw. Übergängen bis 31.12.2027.

5️⃣ Befreiungs-Matrix Was ist steuerfrei?
Leistung Status Hinweis
Schulunterricht / Hochschulunterricht integriertes System, Lehrplan, Stufen
Ausbildung / Fortbildung / Umschulung berufsbildend; direkter/konkreter Eignungsbezug genügt
Live-Online-Unterricht Unterrichtscharakter/Interaktivität
On-Demand-Videos/Automatik-Übungen keine Befreiung ohne Unterrichtsstruktur
Fahrschule C/CE/D/… berufsbildend; B bleibt steuerpflichtig
Integrations-/Berufssprachkurse zugelassene Träger gelten als Einrichtung
Lehr-/Lernmaterial separat ⚠️ nur als eng verbundener Umsatz/Nebenleistung
Verpflegung/Unterbringung ⚠️ grundsätzlich nicht unmittelbar; ggf. § 4 Nr. 23 UStG
Privatlehrer (natürliche Person) eigene Verantwortung/Rechnung; keine Schulstruktur

6️⃣ Nachweis & Bescheinigungen So gehst du vor
  1. Einordnung: Fällt Leistung unter Unterricht/Aus-/Fortbildung/Umschulung?
  2. Einrichtung: ÖffR, Ersatzschule, Ergänzungsschule/sonstige Bildungseinrichtung oder Privatlehrer?
  3. Bescheinigung prüfen/beantragen (Landesbehörde) – entfällt bei bestimmten ÖffR/Ersatzschulen/hochschulischen Einrichtungen.
  4. Unterlagen: Lehrplan, Qualifikation, Kursbeschreibung, Vertrag/Teilnahme, ggf. Dozentenliste.
  5. Bestätigung für freie Dozenten (§ 4 Nr. 21 b): Einrichtung bestätigt Tätigkeit im begünstigten Bereich.

Vor 2025 ausgestellte Bescheinigungen werden als Nachweis anerkannt; Details und Spezialfälle siehe BMF-Schreiben (Abschnitt „Anwendungsregelungen“).

7️⃣ Textbausteine für Rechnung & Verträge Sofort nutzbar

Rechnungshinweis

„Umsatzsteuerfreie Bildungsleistung nach § 4 Nr. 21 UStG (n. F.).“

Optional: „Nachweis durch Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde/Trägerzulassung – liegt vor.“

Vertrag/AGB

  • Leistungsgegenstand mit Lernziel & Unterrichtsform (Präsenz/Live-Online).
  • Prüfungen/Leistungsnachweise (falls vorhanden) benennen.
  • Hinweis auf steuerfreie Einordnung nach § 4 Nr. 21 UStG.

8️⃣ Buchhaltung & DATEV Praxis
  • Erlöskonto: eigenes Konto „Erlöse steuerfrei § 4 Nr. 21 UStG“ anlegen (Kontonummer je Mandant/Software).
  • Steuerkennzeichen: „steuerfrei nach § 4“ (nicht 0 %-Steuersatz) verwenden.
  • Trennung: Freizeit/sonstige steuerpflichtige Umsätze separat kontieren (Transparenz für Prüfung).
  • Belege: Bescheinigung/Bestätigungen digital am Beleg referenzieren.

Tipp: Bei Mischprogrammen (z. B. Sprachreise) saubere Leistungsaufteilung dokumentieren (Bildung vs. Reisebestandteile).

9️⃣ FAQ Kurz & knapp

Ist ein reiner Videokurs steuerfrei?
In der Regel nein. Es fehlt der Unterrichtscharakter (Interaktivität/Betreuung).

Privatlehrer mit Aushilfs-Dozenten?
Achtung: Schulähnliche Struktur → nicht mehr „Privatlehrer“ i. S. d. Gesetzes; ggf. § 4 Nr. 21 a.

Fahrschule Klasse B?
Kein Schul-/Hochschulunterricht; bleibt steuerpflichtig (Ausnahme: spezielle berufsbezogene Klassen C/CE/D/… befreit).

Lehrmaterialien?
Nur als eng verbundene Umsätze/Nebenleistungen befreit; sonst steuerpflichtig.

🔟 UStAE – neue Gliederung 4.21.x Orientierung
  • 4.21.1 Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen
  • 4.21.2 Nicht unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen
  • 4.21.3 Einrichtungen des öffentlichen Rechts
  • 4.21.4 Ersatzschulen
  • 4.21.5 Ergänzungsschulen/andere allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen
  • 4.21.6 Unterricht durch selbständige Lehrer an Schulen/Hochschulen
  • 4.21.7 Bescheinigungsverfahren
  • 4.21.8 Privatlehrer

1️⃣1️⃣ Timeline & Übergangsregel Fristen
Datum Ereignis/Anwendung
01.01.2025 Neufassung § 4 Nr. 21 UStG gilt
bis 31.12.2027 Nichtbeanstandung abweichender Alt-Praxis möglich (Details beachten)
ab 01.01.2028 Übergangsphase beendet; neue Linie vollumfänglich maßgeblich

Praktisch: Prozesse/Belegtexte jetzt auf die neue Logik umstellen und die Übergangszeit für Schulung & Doku nutzen.

📚 Quelle & Hinweis Dokument

Basis: BMF-Schreiben vom 24.10.2025 – Anpassung UStAE zu § 4 Nr. 21 UStG (JStG 2024). Diese Seite dient der internen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

© Marcus-Style Wiki – Stand: 29.10.2025 • Quelle: BMF-Schreiben vom 24.10.2025; § 4 Nr. 21 UStG (n. F.) – ohne Gewähr.