Güterstandsschaukel – Vermögensübertragung unter Ehegatten
Steuerliche Vermögensplanung

Die Güterstandsschaukel: Vermögen steueroptimiert zwischen Ehegatten übertragen

Mit der Güterstandsschaukel lassen sich größere Vermögenswerte zwischen Ehepartnern übertragen, ohne unmittelbar Schenkungsteuer auszulösen. Entscheidend sind eine saubere Gestaltung, eine korrekte Bewertung und die tatsächliche Durchführung des Zugewinnausgleichs.

Was ist die Güterstandsschaukel?

In der Praxis besteht häufig der Wunsch, Vermögen bereits zu Lebzeiten innerhalb der Ehe zu übertragen. Ein bewährtes und vom Bundesfinanzhof anerkanntes Gestaltungsmodell hierfür ist die sogenannte Güterstandsschaukel.

Dabei wechseln Ehegatten gezielt vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung. Dadurch entsteht ein Zugewinnausgleichsanspruch, der steuerfrei erfüllt werden kann. Anschließend kann wieder zur Zugewinngemeinschaft zurückgekehrt werden.

Voraussetzungen und Ablauf

Grundvoraussetzung ist, dass die Ehegatten zunächst im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Es darf also bislang kein abweichender Ehevertrag bestehen, der etwa Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vorsieht.

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Wechsel zur Gütertrennung

Die Ehegatten beenden die Zugewinngemeinschaft durch notariellen Ehevertrag und wechseln in den Güterstand der Gütertrennung.

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Zugewinnausgleich

Der entstandene Zugewinnausgleich wird berechnet und tatsächlich an den ausgleichsberechtigten Ehepartner geleistet.

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Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft

Anschließend kann durch erneuten notariellen Ehevertrag wieder in die Zugewinngemeinschaft zurückgewechselt werden.

Wichtig: Sämtliche Vereinbarungen müssen notariell beurkundet werden. Zudem sollte der Zugewinnausgleich nicht nur rechnerisch bestehen, sondern auch tatsächlich erfüllt werden. Der begünstigte Ehepartner muss über das erhaltene Vermögen frei verfügen können.

Risiken der Gestaltung

Obwohl die Güterstandsschaukel höchstrichterlich anerkannt ist, prüfen Finanzämter solche Gestaltungen regelmäßig besonders sorgfältig. Im Fokus steht dabei häufig die Frage, ob ein Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 AO vorliegt.

Leistung an Erfüllung statt

Größere Zugewinnausgleichsansprüche werden häufig nicht in Geld, sondern durch Übertragung von Vermögenswerten erfüllt. Das kann einkommensteuerliche Folgen auslösen.

  • Immobilien innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist können § 23 EStG auslösen.
  • Kapitalgesellschaftsanteile von mehr als 1 % können zu einer Besteuerung nach § 17 EStG führen.
  • Auch Unternehmens- und Gesellschaftsbeteiligungen sollten vorab sorgfältig geprüft werden.

Bewertung und tatsächliche Durchführung

Die korrekte Ermittlung des Zugewinns ist entscheidend. Überhöhte Bewertungen oder rechnerisch konstruierte Ausgleichsansprüche können kritisch hinterfragt werden.

  • Vermögenswerte müssen nachvollziehbar bewertet werden.
  • Der Zugewinnausgleich muss tatsächlich geleistet werden.
  • Ein vollständiger oder teilweiser Verzicht kann Schenkungsteuer auslösen.

Vorteile der Güterstandsschaukel

Richtig umgesetzt kann die Güterstandsschaukel ein sehr wirkungsvolles Instrument der Vermögens- und Nachfolgeplanung sein.

Schenkungsteuerfreie Vermögensübertragung Auch größere Vermögenswerte können zwischen Ehegatten steueroptimiert übertragen werden.
Finanzielle Absicherung Vermögen kann gleichmäßiger auf beide Ehepartner verteilt und zur Absicherung genutzt werden.
Risikobegrenzung Unternehmerische Risiken, etwa im Hinblick auf Haftung oder Insolvenz, können reduziert werden.
Nachfolgeplanung Freibeträge können besser genutzt und Pflichtteilsrisiken gezielter gesteuert werden.

Fazit

Die Güterstandsschaukel ist ein anerkanntes und äußerst wirkungsvolles Instrument, um Vermögen zwischen Ehegatten steueroptimiert zu übertragen. Aufgrund der steuerlichen, zivilrechtlichen und praktischen Risiken sollte die Gestaltung jedoch immer individuell geplant und sauber dokumentiert werden.

Besonders wichtig sind die korrekte Bewertung des Vermögens, die Vermeidung unerwünschter einkommensteuerlicher Folgen, die tatsächliche Durchführung des Zugewinnausgleichs und eine enge Abstimmung zwischen Steuerberater, Notar und gegebenenfalls Rechtsanwalt.

Sie planen eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie?

Wir prüfen gemeinsam, ob die Güterstandsschaukel für Ihre Situation geeignet ist, welche steuerlichen Risiken bestehen und wie die Gestaltung rechtssicher vorbereitet werden kann.

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