Die Güterstandsschaukel: Vermögen steueroptimiert zwischen Ehegatten übertragen
Mit der Güterstandsschaukel lassen sich größere Vermögenswerte zwischen Ehepartnern übertragen, ohne unmittelbar Schenkungsteuer auszulösen. Entscheidend sind eine saubere Gestaltung, eine korrekte Bewertung und die tatsächliche Durchführung des Zugewinnausgleichs.
Was ist die Güterstandsschaukel?
In der Praxis besteht häufig der Wunsch, Vermögen bereits zu Lebzeiten innerhalb der Ehe zu übertragen. Ein bewährtes und vom Bundesfinanzhof anerkanntes Gestaltungsmodell hierfür ist die sogenannte Güterstandsschaukel.
Dabei wechseln Ehegatten gezielt vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung. Dadurch entsteht ein Zugewinnausgleichsanspruch, der steuerfrei erfüllt werden kann. Anschließend kann wieder zur Zugewinngemeinschaft zurückgekehrt werden.
Voraussetzungen und Ablauf
Grundvoraussetzung ist, dass die Ehegatten zunächst im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Es darf also bislang kein abweichender Ehevertrag bestehen, der etwa Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vorsieht.
Wechsel zur Gütertrennung
Die Ehegatten beenden die Zugewinngemeinschaft durch notariellen Ehevertrag und wechseln in den Güterstand der Gütertrennung.
Zugewinnausgleich
Der entstandene Zugewinnausgleich wird berechnet und tatsächlich an den ausgleichsberechtigten Ehepartner geleistet.
Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft
Anschließend kann durch erneuten notariellen Ehevertrag wieder in die Zugewinngemeinschaft zurückgewechselt werden.
Risiken der Gestaltung
Obwohl die Güterstandsschaukel höchstrichterlich anerkannt ist, prüfen Finanzämter solche Gestaltungen regelmäßig besonders sorgfältig. Im Fokus steht dabei häufig die Frage, ob ein Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 AO vorliegt.
Leistung an Erfüllung statt
Größere Zugewinnausgleichsansprüche werden häufig nicht in Geld, sondern durch Übertragung von Vermögenswerten erfüllt. Das kann einkommensteuerliche Folgen auslösen.
- Immobilien innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist können § 23 EStG auslösen.
- Kapitalgesellschaftsanteile von mehr als 1 % können zu einer Besteuerung nach § 17 EStG führen.
- Auch Unternehmens- und Gesellschaftsbeteiligungen sollten vorab sorgfältig geprüft werden.
Bewertung und tatsächliche Durchführung
Die korrekte Ermittlung des Zugewinns ist entscheidend. Überhöhte Bewertungen oder rechnerisch konstruierte Ausgleichsansprüche können kritisch hinterfragt werden.
- Vermögenswerte müssen nachvollziehbar bewertet werden.
- Der Zugewinnausgleich muss tatsächlich geleistet werden.
- Ein vollständiger oder teilweiser Verzicht kann Schenkungsteuer auslösen.
Vorteile der Güterstandsschaukel
Richtig umgesetzt kann die Güterstandsschaukel ein sehr wirkungsvolles Instrument der Vermögens- und Nachfolgeplanung sein.
Fazit
Die Güterstandsschaukel ist ein anerkanntes und äußerst wirkungsvolles Instrument, um Vermögen zwischen Ehegatten steueroptimiert zu übertragen. Aufgrund der steuerlichen, zivilrechtlichen und praktischen Risiken sollte die Gestaltung jedoch immer individuell geplant und sauber dokumentiert werden.
Besonders wichtig sind die korrekte Bewertung des Vermögens, die Vermeidung unerwünschter einkommensteuerlicher Folgen, die tatsächliche Durchführung des Zugewinnausgleichs und eine enge Abstimmung zwischen Steuerberater, Notar und gegebenenfalls Rechtsanwalt.
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