💶 Einkommensteuer · Honorarrechner
Honorar für die Einkommensteuererklärung berechnen
Ermitteln Sie unverbindlich die Gebühr für die Anfertigung Ihrer Einkommensteuererklärung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV und der aktuellen Tabelle A.
Was berechnet der Rechner?
Berechnet wird die Gebühr für die Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte. Als Gegenstandswert dient die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro.
1 · GegenstandswertSumme der positiven Einkünfte eingeben.
2 · GebührensatzSatz innerhalb des gesetzlichen Rahmens von 1/10 bis 6/10 wählen.
3 · ErgebnisNettohonorar und Umsatzsteuer transparent ablesen.
Weitere Tätigkeiten – etwa Einkünfteermittlungen, EÜR, Beratung, Bescheidprüfung oder Auslagen – können zusätzliche Gebühren auslösen und sind im Ergebnis nicht enthalten.
Verbindliches Angebot gewünscht?
Nach Sichtung Ihrer Einkunftsarten und Unterlagen können wir den vollständigen Leistungsumfang und das konkrete Honorar bestimmen.
📄 Kontaktformular öffnenOder per E-Mail an kanzlei@marcusermers.de
