💶 Einkommensteuer · StBVV-Orientierung
Was kostet die Einkommensteuererklärung?
Berechnet die Gebühr für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV und der aktuellen Tabelle A.
Berechnungsgrundlage
€
Gesetzlicher Gegenstandswert nach § 24 StBVV, mindestens 8.000 €. Nicht Bruttolohn, Umsatz oder zu versteuerndes Einkommen.
Der konkrete Satz wird nach § 11 StBVV insbesondere anhand von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung bestimmt.
Die Auswahl verändert den Betrag nicht. Einkünfteermittlungen können eigene Gebühren nach §§ 25–27 StBVV auslösen und benötigen jeweils weitere Gegenstandswerte.
Leistungsumfang: Das Ergebnis umfasst ausschließlich die Gebühr für die Einkommensteuererklärung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV. Einkünfteermittlungen, EÜR, Anlagen, Bescheidprüfung, Beratung, Auslagen und weitere Tätigkeiten sind nicht eingerechnet.
Unverbindliche Berechnung
Gesamt inkl. 19 % UmsatzsteuerBitte Werte eingeben.
Maßgeblicher Gegenstandswert–
Volle Gebühr Tabelle A (10/10)–
Gewählter Satz–
Gebühr netto–
19 % Umsatzsteuer–
Weitere Leistungen: Keine ausgewählt. Der angezeigte Betrag bleibt auf § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV beschränkt.
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Nach Sichtung der Einkunftsarten und Unterlagen können wir den vollständigen Leistungsumfang und das Honorar konkret bestimmen.
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