đȘ Erbrechner (gesetzliche Erbquoten)
Vereinfachte StandardfĂ€lle nach BGB â plus Pflichtteil, PflichtteilsergĂ€nzung (Schenkungen) und Vertretung durch Enkel. Jetzt inkl. 4. Ordnung (UrgroĂelternlinien).
Eingaben
Gesetzliche Erbquoten
Anteile in Bruchteilen und Prozent. Summen sollten 1 (100 %) ergeben.
| Erbe | Quote | Prozent |
|---|
Pflichtteil (theoretische Quote bei Enterbung)
Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge und der Ehegatte; Eltern nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Die Pflichtteilsquote ist die HÀlfte der gesetzlichen Erbquote der jeweiligen Person/Linie.
| Pflichtteilsberechtigter | Quote | Prozent |
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PflichtteilsergĂ€nzung (Schenkungen) â vereinfachte Basis
Jede Schenkung wird linear abgeschmolzen: ErgĂ€nzung = Betrag Ă max(0, 1 â Jahre/10). Die ergĂ€nzte Pflichtteils-Basis = Nachlass + Summe ErgĂ€nzungen.
| Position | Wert |
|---|
â Hilfe: Modell & Annahmen
- Gesetzliche Erbfolge: Ehegatte + Abkömmlinge (1. Ordnung); sonst Eltern (2. Ordnung); sonst GroĂeltern (3. Ordnung); sonst UrgroĂeltern (4. Ordnung).
- GĂŒterstand:
Zugewinnâ pauschal 1/2 neben Kindern, 3/4 neben 2./3. Ordnung; bei ausschlieĂlich 4. Ordnung erbt der Ehegatte allein.GĂŒtertrennungâ Ehegatte wie ein Kind (Deckelung 1/2, 1/3, 1/4) neben Kindern; 1/2 neben 2./3. Ordnung; allein neben ausschlieĂlich 4. Ordnung. - Vertretung durch Enkel: Eine vorverstorbene Kinderlinie kann durch eine Enkelgruppe reprĂ€sentiert werden (per stirpes). Vertretungen in 2.â4. Ordnung zusammengefasst als Linie.
- Neu: Vertretung durch Neffen/Nichten in der 2. Ordnung: Eine vorverstorbene Geschwisterlinie kann durch Neffen/Nichten reprÀsentiert werden; der Restanteil neben dem Ehegatten (z. B. 1/4) bzw. der volle Anteil ohne Ehegatten wird zu gleichen Teilen verteilt.
- Pflichtteil: HĂ€lfte der gesetzlichen Quote der Person/Linie.
- PflichtteilsergĂ€nzung: lineares 1/10-Abschmelzen (0â10 Jahre), ohne Sonderregeln (z. B. Ehegattenschenkungen, Nutzungen, Vorbehalte, mehrere Linien).
Hinweis / Disclaimer: Dieses Tool bildet vereinfachte Konstellationen ab (kein Testament, keine Vor-/Nacherbschaft, kein Voraus, keine Stief-/Patchwork-Differenzierung, keine Ausgleichungen, keine Erb-/Pflichtteilsverzichte, keine GĂŒtergemeinschaft, keine auslĂ€ndischen Rechtsordnungen). PflichtteilsergĂ€nzung: pauschales 1/10-Modell ohne Sonderregeln; Ergebnisse sind NĂ€herungswerte. Alle Angaben sind unverbindliche Information und keine Rechtsberatung. Steuerliche Fragen (z. B. ErbSt) beraten wir gern im Mandat.
