Bonuszahlungen an die Mitarbeiter aufgrund der Corona-Pandemie

Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen i.H.v. 1.500 EUR wird bis zum 30.06.2021 verlängert. Der Gesetzgeber hat am 18.12.2020 eine entsprechende Ergänzung im Jahressteuergesetz (JStG) 2020 beschlossen.

MERKE: Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass ein Unternehmen im ersten Halbjahr 2021 dem gleichen Arbeitnehmer zum zweiten Mal eine steuerfreie Corona-Prämie von 1.500 Euro zahlen kann. Es wird lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags gestreckt. Von der Regelung profitieren also Unternehmen, die ‒ aus welchen Gründen auch immer ‒ im Jahr 2020 keine steuerfreie Prämie gezahlt haben. Sie können die Prämie nun noch bis zum 30.06.2021 zahlen.