Bonuszahlungen an die Mitarbeiter aufgrund der Corona-Pandemie
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuerfrei auszahlen oder als Sachlohn gewähren. Dazu zählt beispielsweise auch ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld. Voraussetzung ist, dass Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Derzeit ist der Informationsstand dazu von Freitag, den 3. April 2020. Sobald neue Informationen vorliegen, insbesondere ein hierzu angekündigtes Schreiben des BMF mit den konkreten Verfahrensvorschriften, werden wir Sie wieder informieren.
Wir empfehlen Ihnen daher, von sich aus diese Förderung noch nicht mit Ihren Mitarbeitern zu erörtern und bei Rückfragen der Mitarbeiter selbst, auf das o.a. ausstehende Schreiben des BMF zu verweisen.