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STEUERFREIE ARBEITGEBERLEISTUNGEN

WIKI: STEUERFREIE ARBEITGEBERLEISTUNGEN

Welche Benefits sind lohnsteuer- & sozialversicherungsfrei – und was ist zu beachten?

Kurzfazit
  • Viele Leistungen sind steuer- und beitragsfrei – wenn die Formalien stimmen (z. B. „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“).
  • Beliebte Klassiker: 50-€-Sachbezug, Jobticket, Gesundheitsförderung, Kindergarten, Dienstrad, Laden von E-Autos.

💡 Tipp: Benefits in einer Benefit-Policy bündeln und monatlich dokumentieren.

Top-Leistungen & Grenzen (Auswahl)
Leistung Steuerstatus Voraussetzungen / Grenzen
Sachbezug (Gutscheine/Karten) steuer- & SV-frei 50 € mtl. Freigrenze; nur echte Sachbezüge gem. ZAG (keine Bar-/Überweisungen); zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn.
Jobticket steuer- & SV-frei Für ÖPNV/DB (Arbeitsweg & privat); zusätzlich zum Lohn; Nachweis/Belege erforderlich.
Gesundheitsförderung steuer- & SV-frei bis 600 € p. a.; nur zertifizierte Maßnahmen (§ 20 SGB V); Nachweis aufbewahren.
Kindergarten-/Kita-Zuschuss steuer- & SV-frei Zusätzlich zum Lohn; nur für nicht schulpflichtige Kinder; Rechnung auf Namen der Eltern.
Dienstrad (Fahrrad/E-Bike ohne Kennzeichen) steuer- & SV-frei Überlassung zusätzlich zum Lohn; Privatnutzung steuerfrei (befristete Begünstigung); Leasing gängig.
Laden von E-Autos im Betrieb steuer- & SV-frei Unentgeltliches/verbilligtes Laden beim Arbeitgeber begünstigt (befristete Regelung); Doku empfohlen.
Bildungsleistungen meist steuerfrei Wenn überwiegend betriebliches Interesse (Fortbildungen); Kostenübernahme/-erstattung statt Barlohn.

⚠️ „Zusätzlichkeitskriterium“ streng beachten: Umwandlung von Barlohn → keine Steuerfreiheit.

Beispielrechnung: Fitnessstudio-Zuschuss

Der Arbeitgeber möchte einen Fitnessstudio-Beitrag von 60 € monatlich übernehmen. Die steuerfreie Grenze für Sachbezüge liegt jedoch bei 50 €.

Variante AG-Zuschuss Steuerstatus AN-Belastung
Korrekt 50 € steuer- & SV-frei 10 € zahlt der Arbeitnehmer selbst ans Studio
Fehlerhaft 60 € Gesamter Betrag steuer- & beitragspflichtig (Grenze überschritten)

💡 Wichtig: Freigrenze = wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil.

Checkliste: So setzt du Benefits korrekt um

FAQ
Gilt die 50-€-Grenze pro Mitarbeiter oder pro Gutschein?

Pro Mitarbeiter und Monat insgesamt – mehrere Gutscheine addieren sich.

Sind Barzuschüsse begünstigt?

Nein. Barlohn/Überweisungen sind nicht steuerfrei. Nur echte Sachbezüge/Gutscheine i. S. d. ZAG.

Darf ich Benefits auch variabel gewähren?

Ja, aber Grenzwerte im Blick behalten; besser per Policy regeln.

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StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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