E-Bike & Fahrrad steuerlich absetzen

Aktuelle Einordnung fuer Unternehmer, Freiberufler und GmbH-Geschaeftsfuehrer: Betriebsvermoegen, AfA, Privatanteil und Pendlerpauschale.

Stand 2026 AfA 7 Jahre Pendlerpauschale 0,38 EUR ab km 1 § 7g Sonder-AfA bis 40 %
10 %betriebliche Nutzung fuer Zuordnung moeglich

Ab 10 % betrieblicher Nutzung kann das Fahrrad dem Betriebsvermoegen zugeordnet werden.

7 Jahreregelmaessige Nutzungsdauer laut AfA-Praxis

Fahrrad und E-Bike werden in der Praxis regelmaessig linear ueber 7 Jahre abgeschrieben.

0 EURPrivatanteil bei Fahrrad im BV

Bei Fahrrädern/Pedelecs ohne Kfz-Einordnung wird die private Nutzung grundsaetzlich nicht als Entnahme angesetzt.

Kurzueberblick: Fahrrad, Pedelec oder Kfz?

Art Verkehrsrechtlich Steuerliche Einordnung Typische Behandlung
Fahrrad / Pedelec / E-Bike bis 25 km/h Keine Zulassung, meist keine Versicherungspflicht Fahrrad AfA idR 7 Jahre, laufende Kosten als Betriebsausgaben, grundsaetzlich kein Privatanteil.
S-Pedelec / schnelles E-Bike mit Zulassung Kennzeichen, Versicherung und Kfz-nahe Pflichten Kraftfahrzeug Kfz-Regeln, z. B. 1-%-Regel oder Fahrtenbuch; Fahrten Wohnung-Betriebsstaette gesondert pruefen.
Lastenrad / Lasten-Pedelec ohne Zulassung Regelmaessig wie Fahrrad Fahrrad AfA idR 7 Jahre; je nach Fall zusaetzliche Foerder-/Sonderregeln pruefen.
1. Betriebsvermoegen: ab wann gehoert das Rad in den Betrieb?
  • Unter 10 % betriebliche Nutzung: Privatvermoegen.
  • 10 % bis 50 % betriebliche Nutzung: gewillkuertes Betriebsvermoegen moeglich.
  • Mehr als 50 % betriebliche Nutzung: notwendiges Betriebsvermoegen.
  • Die betriebliche Nutzung sollte plausibel dokumentiert werden, z. B. durch Kalender, Tourenliste, Mandanten-/Kundentermine oder nachvollziehbare Strecken.
Praxis: Bei reiner Privatnutzung durch Unternehmer/Freiberufler ist die Behandlung anders als beim Dienstrad fuer Arbeitnehmer. Das Tool richtet sich primaer an Unternehmer/Freiberufler.
2. Was ist absetzbar? Kauf, Leasing, laufende Kosten
  • Kauf: Anschaffungskosten werden bei Betriebsvermoegen ueber AfA verteilt, regelmaessig 7 Jahre.
  • Laufende Kosten: Wartung, Reparatur, Versicherung, Zubehoer und Strom koennen Betriebsausgaben sein, soweit betrieblich veranlasst.
  • Leasing: Leasingraten koennen Betriebsausgaben sein; Vertragsgestaltung, Sonderzahlungen und Umsatzsteuer gesondert pruefen.
  • Vorsteuer: Bei Vorsteuerabzugsberechtigung ist ein Vorsteuerabzug moeglich, soweit das Rad unternehmerisch genutzt wird. Privat-/nichtunternehmerische Nutzung kann umsatzsteuerliche Folgen haben.
3. Abschreibung 2026: linear, degressiv, Sonder-AfA, GWG
  • Lineare AfA: idR 7 Jahre, also 1/7 pro Jahr. Beispiel: 3.500 EUR netto -> 500 EUR AfA/Jahr.
  • Degressive AfA: Fuer bewegliche Wirtschaftsgueter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft/hergestellt werden, kommt degressive AfA in Betracht: 3-fache lineare AfA, maximal 30 %.
  • Sonder-AfA nach § 7g EStG: Bei beguenstigten Betrieben grundsaetzlich bis zu 40 % moeglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
  • GWG: Selbststaendig nutzbare Wirtschaftsgueter bis 800 EUR netto koennen sofort abgezogen werden; alternativ Sammelposten-Regeln beachten.
Wichtig: Degressive AfA und Sonder-AfA sind keine Automatiken. Sie brauchen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und eine saubere Dokumentation.
4. Privatanteil und Fahrten Wohnung-Betriebsstaette
  • Fahrrad/Pedelec ohne Kfz-Einordnung im Betriebsvermoegen: Die private Nutzung wird grundsaetzlich nicht als Entnahme angesetzt.
  • S-Pedelec/Kfz: Es gelten Kfz-Regeln, insbesondere 1-%-Regel oder Fahrtenbuch und Besonderheiten fuer Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstaette.
  • Privatvermoegen: Fuer Fahrten Wohnung-erste Taetigkeitsstaette/Betriebsstaette greift die Entfernungspauschale.
  • Ab 2026: Entfernungspauschale einheitlich 0,38 EUR pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
5. Arbeitnehmer-Dienstrad und GmbH-Praxis
  • Stellt der Arbeitgeber ein Fahrrad oder Pedelec zusaetzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, kann die private Nutzung auf Arbeitnehmer-Ebene steuerfrei sein.
  • Bei Gehaltsumwandlung gelten andere Bewertungsregeln; die konkrete Leasing-/Dienstradgestaltung sollte gesondert geprueft werden.
  • Auf GmbH-Ebene sind Anschaffung, Leasing und laufende Kosten grundsaetzlich Betriebsausgaben, soweit betrieblich veranlasst.
6. Praxisbeispiele

Einzelunternehmer kauft E-Bike bis 25 km/h

Bei mindestens 10 % betrieblicher Nutzung: Betriebsvermoegen moeglich, AfA/laufende Kosten als Betriebsausgaben, grundsaetzlich kein Privatanteil.

Freiberuflerin nutzt privates Fahrrad

Kein Betriebsvermoegen bei unter 10 % betrieblicher Nutzung. Fahrten Wohnung-erste Taetigkeitsstaette ueber Entfernungspauschale, ab 2026 0,38 EUR/km.

S-Pedelec mit Kennzeichen

Kfz-nahe Behandlung. Privatnutzung, Fahrtenbuch/1-%-Regel und nicht abziehbare Kosten fuer Wohnung-Betriebsstaette gesondert pruefen.

Zusammenfassung: Fuer Unternehmer und Freiberufler ist das normale Fahrrad/Pedelec steuerlich deutlich einfacher als ein Kfz: ab 10 % betrieblicher Nutzung kann es ins Betriebsvermoegen, laufende Kosten und AfA sind abziehbar, und bei Fahrrädern ohne Kfz-Einordnung faellt grundsaetzlich kein Privatanteil an.
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